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BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94
"Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines …
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
Bei Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Elementes kann eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG in aller Regel nicht angenommen werden (vgl. BGH GRUR 1996, 775 - Sali Toft; 1996, 777 JOY (dort ist Verwechslungsgefahr auch bei annähernd gleichgewichtiger Prägung des Zeichens durch 2 beschreibende Wörter (Foot und Joy) verneint worden)). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
Dabei kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit oder Identität der Waren ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2000, 506 - ATTACHÉ/ TISSERAND). - BGH, 13.06.1996 - I ZB 18/94
"JOY"; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildzeichen
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
Bei Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Elementes kann eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG in aller Regel nicht angenommen werden (vgl. BGH GRUR 1996, 775 - Sali Toft; 1996, 777 JOY (dort ist Verwechslungsgefahr auch bei annähernd gleichgewichtiger Prägung des Zeichens durch 2 beschreibende Wörter (Foot und Joy) verneint worden)).
- BPatG, 07.02.2000 - 30 W (pat) 140/99
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
30 W (pat) 140/99 - "Klick"; 27 W (pat) 120/99 - Berlin auf einen Klick, beide PAVIS PROMA, Knoll). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter umfassender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselbezüglichkeit der Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen, der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke besteht (st. Rspr., vgl. EuGH, MarkenR 1999, 22 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 - Honka; GRUR 2001, 158 DreiStreifen-Kennzeichnung). - BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98
Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter umfassender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselbezüglichkeit der Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen, der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke besteht (st. Rspr., vgl. EuGH, MarkenR 1999, 22 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 - Honka; GRUR 2001, 158 DreiStreifen-Kennzeichnung). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
Bei der Beurteilung nach dem jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen ist auf die Kennzeichnungskraft der den Gesamteindruck bestimmenden Teile unter Berücksichtigung des Durchschnittsverbrauchers der betreffenden Waren oder Dienstleistungen und der Eintragungsform der Marke abzustellen, wobei die Eintragungsform in ihrer Gesamtheit zugrunde zu legen ist (…vgl. BGH aaO - ATTACHÉ/TISSERAND; WRP 1999, 192 - Lions). - BPatG, 21.08.1996 - 26 W (pat) 181/95
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
Eine solche Verkürzung auf einen von mehreren Bestandteilen käme nur dort in Betracht, wo dieser Bestandteil den Gesamteindruck prägt oder im Gesamtzeichen eine selbständig prägende Stellung hat (…vgl. BGH aaO - Springende Raubkatze; BPatG NJWE-WettbR 1997, 180 - Chin Lee/Lee). - BPatG, 14.12.1999 - 27 W (pat) 120/99
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
30 W (pat) 140/99 - "Klick"; 27 W (pat) 120/99 - Berlin auf einen Klick, beide PAVIS PROMA, Knoll). - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 30.04.2001 - 30 W (pat) 93/00
Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter umfassender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselbezüglichkeit der Faktoren, insbesondere der Identität oder Ähnlichkeit der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen, der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke besteht (st. Rspr., vgl. EuGH, MarkenR 1999, 22 - CANON; BGH MarkenR 1999, 297 - Honka; GRUR 2001, 158 DreiStreifen-Kennzeichnung).