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   BPatG, 30.05.2006 - 25 W (pat) 31/04   

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BPatG, 30.05.2006 - 25 W (pat) 31/04 (https://dejure.org/2006,38366)
BPatG, Entscheidung vom 30.05.2006 - 25 W (pat) 31/04 (https://dejure.org/2006,38366)
BPatG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 25 W (pat) 31/04 (https://dejure.org/2006,38366)
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  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 30.05.2006 - 25 W (pat) 31/04
    Auch bestimmen die Übereinstimmungen den klanglichen oder schriftbildlichen Gesamteindruck nicht in der Weise, dass sie die Marken dominieren würden (vgl. hierzu BGH GRUR 2004, 783 - NEURO-VIBOLEX / NEURO-FIBRAFLEX).
  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 30.05.2006 - 25 W (pat) 31/04
    Die Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist nach ständiger Rechtsprechung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls und vor allem der Waren- bzw Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke vorzunehmen (vgl. BGH MarkenR 2002, 332, 333 - DKV / OKV; BPatG GRUR 2001, 513, 515 - CEFABRAUSE / CEFASEL).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 30.05.2006 - 25 W (pat) 31/04
    Diese Art der Verwechslungsgefahr, unter der nicht jegliche, wie auch immer geartete Assoziationen zu verstehen sind (vgl. BGH GRUR 1996, 200 - Innovadiclophlont), umfasst insbesondere die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur mittelbaren Verwechslungsgefahr, deren Voraussetzungen hier nicht vorliegen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 9 Rdnr. 459, 462 ff., 469 m. w. H. zur Rspr.).
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