Rechtsprechung
BPatG, 30.05.2017 - 28 W (pat) 55/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 Abs 2 S 2 MarkenG, § 71 Abs 1 S 1 MarkenG, § 91 MarkenG, § 94 Abs 1 MarkenG, § 3 Abs 2 S 1 VwZG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "MEGIR" - zur Beweiskraft einer Zustellungsurkunde - zur Zustellung eines mittels Einschreiben übersandten Dokuments - erfolgt kein Widerspruch gegen die Löschung, so kann die Löschung der Marke ohne weitere Sachprüfung ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formelle Anforderungen an die wirksame Erhebung eines Widerspruchs des Markeninhabers gegen die Ankündigung der Löschung einer geschützten Wortmarke
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "MEGIR" - zur Beweiskraft einer Zustellungsurkunde - zur Zustellung eines mittels Einschreiben übersandten Dokuments - erfolgt kein Widerspruch gegen die Löschung, so kann die Löschung der Marke ohne weitere Sachprüfung ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "MEGIR" - zur Beweiskraft einer Zustellungsurkunde - zur Zustellung eines mittels Einschreiben übersandten Dokuments - erfolgt kein Widerspruch gegen die Löschung, so kann die Löschung der Marke ohne weitere Sachprüfung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 30.05.2017 - 28 W (pat) 55/16
- BPatG, 25.09.2017 - 28 W (pat) 55/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.09.2004 - XI ZR 248/03
Einrede der Verjährung bei Verschweigen eines Wohnungswechsels und Veeitelung der …
Auszug aus BPatG, 30.05.2017 - 28 W (pat) 55/16
Zur Wohnung gehören vielmehr die Räume, in denen der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich lebt und insbesondere schläft (vgl. BGH NJW-RR 2005, 415, Rdnr. 14). - BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 9/09
IGEL PLUS/ PLUS - Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "IGEL …
Auszug aus BPatG, 30.05.2017 - 28 W (pat) 55/16
Sinn der Kostenvorschrift ist es nämlich, die Verfahrensbeteiligten zu veranlassen, sorgfältig zu prüfen, ob ihre Rechtsverfolgung sinnvoll und gerechtfertigt ist (vgl. BPatG Mitt. 2010, 529 - IGEL PLUS/plus).