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   BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07   

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BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,25292)
BPatG, Entscheidung vom 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,25292)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 26 W (pat) 61/07 (https://dejure.org/2008,25292)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).

    Es handelt sich hierbei nämlich um die schlagwortartige Aneinanderreihung zweier beschreibender Begriffe, deren beschreibender Aussagegehalt insgesamt ohne weiteres Nachdenken für den unbefangenen Durchschnittsverbraucher hervortritt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 - BIOMILD; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 94 m. w. N.), Ein merklicher relevanter Unterschied zwischen der Neubildung und der Summe der Bestandteile ist nicht erkennbar; er würde sprachliche oder begriffliche Besonderheiten voraussetzen, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen (vgl. auch EuGH GRUR Int. 2003, 548 - BioID).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).

    Es handelt sich hierbei nämlich um die schlagwortartige Aneinanderreihung zweier beschreibender Begriffe, deren beschreibender Aussagegehalt insgesamt ohne weiteres Nachdenken für den unbefangenen Durchschnittsverbraucher hervortritt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 - BIOMILD; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 94 m. w. N.), Ein merklicher relevanter Unterschied zwischen der Neubildung und der Summe der Bestandteile ist nicht erkennbar; er würde sprachliche oder begriffliche Besonderheiten voraussetzen, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen (vgl. auch EuGH GRUR Int. 2003, 548 - BioID).

  • EuG, 05.12.2002 - T-91/01

    BioID / HABM (BioID)

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Es handelt sich hierbei nämlich um die schlagwortartige Aneinanderreihung zweier beschreibender Begriffe, deren beschreibender Aussagegehalt insgesamt ohne weiteres Nachdenken für den unbefangenen Durchschnittsverbraucher hervortritt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 - BIOMILD; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 94 m. w. N.), Ein merklicher relevanter Unterschied zwischen der Neubildung und der Summe der Bestandteile ist nicht erkennbar; er würde sprachliche oder begriffliche Besonderheiten voraussetzen, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen (vgl. auch EuGH GRUR Int. 2003, 548 - BioID).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Es handelt sich hierbei nämlich um die schlagwortartige Aneinanderreihung zweier beschreibender Begriffe, deren beschreibender Aussagegehalt insgesamt ohne weiteres Nachdenken für den unbefangenen Durchschnittsverbraucher hervortritt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 - BIOMILD; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rdnr. 94 m. w. N.), Ein merklicher relevanter Unterschied zwischen der Neubildung und der Summe der Bestandteile ist nicht erkennbar; er würde sprachliche oder begriffliche Besonderheiten voraussetzen, welche die gewählte Verbindung als ungewöhnlich erscheinen lassen (vgl. auch EuGH GRUR Int. 2003, 548 - BioID).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Dass neben dem Sinngehalt "SumoReise" noch andere mögliche Interpretationen von "TravelSumo" gegeben sein können, hindert die Annahme einer Schutzunfähigkeit ebenso wenig (vgl. EuGH a. a. O. - DOUBLEMINT), da diese von der Anmelderin dargelegten Interpretationsmöglichkeiten sehr viel fernliegender sind und einer analysierenden Betrachtungsweise bedürfen, die der Verbraucher in der Regel nicht anstellt (vgl. BGH GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZB 15/92

    "U-Key"; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis bei einem fremdsprachigen

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Dass neben dem Sinngehalt "SumoReise" noch andere mögliche Interpretationen von "TravelSumo" gegeben sein können, hindert die Annahme einer Schutzunfähigkeit ebenso wenig (vgl. EuGH a. a. O. - DOUBLEMINT), da diese von der Anmelderin dargelegten Interpretationsmöglichkeiten sehr viel fernliegender sind und einer analysierenden Betrachtungsweise bedürfen, die der Verbraucher in der Regel nicht anstellt (vgl. BGH GRUR 1995, 269, 270 - U-KEY; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Da der beschreibende Aussagegehalt der angemeldeten Bezeichnung "TravelSumo" indes so deutlich und unmissverständlich hervortritt, dass sie ihre Funktion als Sachbegriff ohne weiteres erfüllen kann, ist eine derartige Bezeichnung den Mitbewerbern als beschreibende Angabe zur freien Verwendung offenzuhalten (vgl. BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

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