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   BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16   

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BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16 (https://dejure.org/2018,39888)
BPatG, Entscheidung vom 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16 (https://dejure.org/2018,39888)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 26 W (pat) 512/16 (https://dejure.org/2018,39888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "juicefresh" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - keine täuschende Angabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (43)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Angesichts der Üblichkeit in der Werbung und im einschlägigen Waren- und Dienstleistungsbereich reicht die schlichte Umstellung von Adjektiv und Substantiv ohne weitere Besonderheiten in syntaktischer oder semantischer Hinsicht nicht aus, die gewählte Kombination als derart ungewöhnlich erscheinen zu lassen, das sie zur Unterscheidungskraft führen könnte (EuGH GRUR 2004, 674 Rdnr. 98 Postkantoor; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 13 - My World).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch auszugehen sein, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten).

  • BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 578/18
    (2) Der auf diese Weise ergänzte Begriff "Fresh" entspricht dem englischen Adjektiv "fresh", wird mit "frisch" übersetzt (BPatG 28 W (pat) 153/01 - crisp"n fresh; BPatG 26 W (pat) 512/16 - juicefresh), gehört ebenfalls zum englischen Grundwortschatz (Weis, a. a. O., S. 48) und kommt dem deutschen Begriff sehr nahe, so dass es auch für den Durchschnittsverbraucher sofort verständlich ist.

    In der Werbesprache wird es als positives Eigenschafts-, Qualitäts- und Wertversprechen eingesetzt (BPatG 26 W (pat) 512/16 - juicefresh).

  • BPatG, 30.03.2020 - 26 W (pat) 513/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Popcorn" - Unterscheidungskraft -

    Denn diese Getränke dürfen aufgrund der Mineral- und Tafelwasserverordnung vom 1. August 1984 (BGBl. I S. 1036, zuletzt geändert durch Art. 25 der Verordnung vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2272) sowie der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016, zuletzt geändert durch Art. 12 der Verordnung vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2272) weder Popcorn noch ein entsprechendes Aroma enthalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 512/16 - juicefresh; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne).
  • BPatG, 25.10.2021 - 26 W (pat) 1/20

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Familienwein" - Teillöschung -

    Denn diese Getränke dürfen aufgrund der Mineral- und Tafelwasserverordnung vom 1. August 1984 (BGBl. I S. 1036, zuletzt geändert durch Art. 25 der Verordnung vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2272) sowie der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1016, zuletzt geändert durch Art. 12 der Verordnung vom 5. Juli 2017, BGBl. I S. 2272) weder Wein noch ein entsprechendes Aroma enthalten (vgl. BPatG 26 W (pat) 513/18 - Popcorn; 26 W (pat) 512/16 - juicefresh; 26 W (pat) 546/10 - Cayenne).
  • BPatG, 13.03.2023 - 26 W (pat) 543/22
    Die in der Werbesprache häufig vorkommende sog. Scheinentlehnung, d. h. die Verwendung fremdsprachigen Wortmaterials, das in der konkreten Form in der jeweiligen Fremdsprache nicht nachweisbar ist, wie z. B. "Wellness, Handy, Oldtimer, Allrounder, Showmaster", wird vom inländischen Publikum gleichwohl als beschreibender und nicht als betriebskennzeichnender Hinweis verstanden (BGH GRUR 1999, 238, 240 - Tour de culture; BPatG 26 W (pat) 512/16 - juicefresh; 26 W (pat) 13/12 - Fastfold).
  • BPatG, 03.11.2021 - 28 W (pat) 529/21
    Sowohl bei der Binnengroßschreibung als auch bei der Zusammenschreibung der einzelnen Wörter handelt es sich um werbeübliche Gestaltungsmittel, die dem Zeichen keine Unterscheidungskraft verleihen (vgl. BPatG 26 W (pat) 576/16 - DelmeStrom; 30 W (pat) 34/18 - ColorPlugin; 26 W (pat) 548/17 - EASYQUICK; 26 W (pat) 512/16 - juicefresh).
  • BPatG, 28.06.2021 - 26 W (pat) 540/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tiefschlaf.Optimiert." - Unterscheidungskraft - kein

    Zur Begründung hat sie ausgeführt, das angemeldete Zeichen sei aus den beiden allgemein verständlichen Begriffen "Tiefschlaf" und "Optimiert", jeweils gefolgt von einem Punkt sprachüblich zusammengesetzt, weil die Nachstellung von Adjektiven häufig in der Werbung anzutreffen sei, wenn eine bestimmte Produkteigenschaft besonders herausgestellt werden solle (vgl. BPatG 30 W (pat) 11/06 - Apotheke pur; 29 W (pat) 505/12 - Energie Innovativ; 26 W (pat) 512/16 - juicefresh).
  • BPatG, 29.08.2019 - 26 W (pat) 508/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "ULMER HELL" - teilweise fehlende

    Sowohl in Hotels als auch in Bars und Restaurants werden Biere angeboten (BPatG 26 W (pat) 512/16 - juicefreh).
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