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   BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19 (EP)   

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BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19 (EP) (https://dejure.org/2020,31914)
BPatG, Entscheidung vom 30.07.2020 - 7 Ni 54/19 (EP) (https://dejure.org/2020,31914)
BPatG, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 7 Ni 54/19 (EP) (https://dejure.org/2020,31914)
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  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19
    Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage ist auch in Fällen anzunehmen, in denen eine Nichtangriffsverpflichtung unmittelbar nicht den Kläger, sondern einen Dritten bindet, wenn der Kläger - ohne ein ins Gewicht fallendes eigenes Interesse an der Vernichtung des Streitpatents zu haben - als "Strohmann" des Verpflichteten auftritt (vgl. BGH GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer) oder wenn zwischen dem Kläger und dem Verpflichteten eine sog. wirtschaftliche Parteiidentität vorliegt (vgl. BGH GRUR 1987, 900 Tz. 24 - Entwässerungsanlage; BlPMZ 1957, 186 = GRUR 1957, 482 - Chenillefäden).
  • BPatG, 03.12.2009 - 10 Ni 8/08
    Auszug aus BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19
    Bloße Konzernverbundenheit reicht insoweit nicht aus (vgl. BPatGE 27, 55), kann aber im Verhältnis einer Konzernmutter zu einer 100%- Tochter- bzw. Enkelgesellschaft vorliegen (vgl. BPatGE 43, 125 - Gatterfeldlogik; BPatG, Urt. v. 3.12.2009, 10 Ni 8/08, in juris).
  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19
    Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage ist auch in Fällen anzunehmen, in denen eine Nichtangriffsverpflichtung unmittelbar nicht den Kläger, sondern einen Dritten bindet, wenn der Kläger - ohne ein ins Gewicht fallendes eigenes Interesse an der Vernichtung des Streitpatents zu haben - als "Strohmann" des Verpflichteten auftritt (vgl. BGH GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer) oder wenn zwischen dem Kläger und dem Verpflichteten eine sog. wirtschaftliche Parteiidentität vorliegt (vgl. BGH GRUR 1987, 900 Tz. 24 - Entwässerungsanlage; BlPMZ 1957, 186 = GRUR 1957, 482 - Chenillefäden).
  • BGH, 13.01.1998 - X ZR 82/94

    "Bürstenstromabnehmer"; Erhebung der Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19
    Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage ist auch in Fällen anzunehmen, in denen eine Nichtangriffsverpflichtung unmittelbar nicht den Kläger, sondern einen Dritten bindet, wenn der Kläger - ohne ein ins Gewicht fallendes eigenes Interesse an der Vernichtung des Streitpatents zu haben - als "Strohmann" des Verpflichteten auftritt (vgl. BGH GRUR 1998, 904 - Bürstenstromabnehmer) oder wenn zwischen dem Kläger und dem Verpflichteten eine sog. wirtschaftliche Parteiidentität vorliegt (vgl. BGH GRUR 1987, 900 Tz. 24 - Entwässerungsanlage; BlPMZ 1957, 186 = GRUR 1957, 482 - Chenillefäden).
  • BGH, 04.10.1988 - X ZR 3/88

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage aufgrund einer vertraglichen

    Auszug aus BPatG, 30.07.2020 - 7 Ni 54/19
    Darüber hinaus kann die Klage nicht nur im Fall einer vereinbarten Nichtangriffsabrede unzulässig sein, sondern auch dann, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z. B. aus einem Kauf-, Lizenz-, Einstellungs- oder Gesellschaftsvertrag bestehen, die wegen ihrer individuellen Ausgestaltung, insbesondere wegen Bestehens eines besonderen Vertrauensverhältnisses oder wegen gesellschaftsähnlicher Züge nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Beziehungen die Erhebung einer Nichtigkeitsklage als Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) erscheinen lassen (ständ. Rspr., z. B. BGH GRUR 1989, 39 - Flächenentlüftung, m. w. N.; Busse, PatG, 8. Aufl. § 81 Rdnr. 86 ff.; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 22 Rdnr. 43 ff.).
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