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   BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04   

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BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2005,29803)
BPatG, Entscheidung vom 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2005,29803)
BPatG, Entscheidung vom 30. August 2005 - 27 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2005,29803)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04
    Denn unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz 23 f - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 16 f - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke auch insoweit den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit alle Faktoren zu berücksichtigen, welche das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, wozu insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen gehört (vgl EuGH, GRUR 1998, 922, 923 [Rz 23] - Canon).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04
    Denn unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz 23 f - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 16 f - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke auch insoweit den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.

    Entgegen der Auffassung der Markeninhaberin wird die angegriffene Marke dabei akustisch allein mit dem mit der Widerspruchsmarke klangidentischen Markenwort "BIGFOOT" wiedergegeben werden, weil der Verkehr schon aus Gründen der Merkbarkeit und Aussprechbarkeit der Kennzeichnung (vgl BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV) dazu neigen wird, die weitere Wortfolge "Der Bodenfachmarkt" bei einer Benennung außer acht zu lassen, zumal es sich hierbei um einen die Vertriebsstätte mit einem allgemeinen Begriff bezeichnenden und daher für sich genommen schutzunfähigen Markenbestandteil handelt.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04
    Denn unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz 23 f - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 16 f - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke auch insoweit den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04
    Entgegen der Auffassung der Markeninhaberin wird die angegriffene Marke dabei akustisch allein mit dem mit der Widerspruchsmarke klangidentischen Markenwort "BIGFOOT" wiedergegeben werden, weil der Verkehr schon aus Gründen der Merkbarkeit und Aussprechbarkeit der Kennzeichnung (vgl BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV) dazu neigen wird, die weitere Wortfolge "Der Bodenfachmarkt" bei einer Benennung außer acht zu lassen, zumal es sich hierbei um einen die Vertriebsstätte mit einem allgemeinen Begriff bezeichnenden und daher für sich genommen schutzunfähigen Markenbestandteil handelt.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 155/04
    Denn unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st Rspr; vgl EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz 23 f - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz 16 f - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke auch insoweit den erforderlichen Abstand zur älteren Marke nicht ein.
  • BPatG, 26.11.2009 - 26 W (pat) 80/08
    Für eine Warenähnlichkeit spricht darüber hinaus auch ihr Charakter als einander ergänzende Waren, da Fußböden ebenso wie Möbel der (Innen-) Ausstattung von Wohnungen und Häusern dienen (vgl. BPatG 27 W (pat) 155/04 -bigfoot).
  • BPatG, 11.07.2006 - 27 W (pat) 68/05
    Wie der Senat bereits in anderer Sache festgestellt hat (vgl. BPatG 27 W (pat) 155/04 - BIGFOOT/Bigfoot, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM), werden solche Bodenbeläge ungeachtet der Frage der Herstellungsbetriebe, die ohnehin nur einen von mehreren Faktoren bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit betrifft, in der Regel in denselben Vertriebsstätten angeboten wie die von der Widerspruchsmarke beanspruchten Möbel.
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