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   BPatG, 30.08.2017 - 28 W (pat) 18/17   

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https://dejure.org/2017,35389
BPatG, 30.08.2017 - 28 W (pat) 18/17 (https://dejure.org/2017,35389)
BPatG, Entscheidung vom 30.08.2017 - 28 W (pat) 18/17 (https://dejure.org/2017,35389)
BPatG, Entscheidung vom 30. August 2017 - 28 W (pat) 18/17 (https://dejure.org/2017,35389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 MarkenG, § 91 Abs 3 S 2 MarkenG, § 91 Abs 6 MarkenG, § 54 Abs 2 S 1 MarkenG, § 54 Abs 2 S 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bosco" - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist gegen die Löschung - zur sachlichen Zuständigkeit - keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung der Eintragung der Wortmarke "Bosco" wegen des Bestehens absoluter Schutzhindernisse; Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist gegen die Löschung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bosco" - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist gegen die Löschung - zur sachlichen Zuständigkeit - keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 14.12.2010 - 27 W (pat) 88/10

    fehlende Einzugsermächtigung - Markenbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BPatG, 30.08.2017 - 28 W (pat) 18/17
    Daher entspricht es der Billigkeit, der Markeninhaberin die in vorliegendem Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen (vgl. auch BPatG GRUR-RR 2011, 438 - Fehlende Einzugsermächtigung).
  • BPatG, 04.06.2013 - 24 W (pat) 26/12

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Blower Door" - Widerspruch -

    Auszug aus BPatG, 30.08.2017 - 28 W (pat) 18/17
    Das Bundespatentgericht als Rechtsmittelgericht kann die Entscheidung nur dann ausnahmsweise an sich ziehen, wenn der Antrag auf Wiedereinsetzung erstmalig im Beschwerdeverfahren gestellt wird und sich die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung ohne Weiteres aus den Akten ergeben (vgl. BPatG 24 W (pat) 26/12 - Blower Door unter Hinweis auf BGH NJW 1982, 1873; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Auflage, §§ 53 Rdnr. 4, 54 Rdnr. 15).
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13

    Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen

    Auszug aus BPatG, 30.08.2017 - 28 W (pat) 18/17
    In einem solchen Fall ist die Sache zurückzuverweisen, weil dem Antragsteller die Möglichkeit nicht entzogen werden darf, eine aufgrund der Regelung in § 91 Abs. 7 MarkenG nicht anfechtbare Wiedereinsetzung durch das Deutsche Patent- und Markenamt zu erwirken (s. zur vergleichbaren Situation im Zivilprozess u. a. BGH NJW-RR 2014, 1532; BAG NJW 2004, 2112, 2113 Rdnr. 47).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BPatG, 30.08.2017 - 28 W (pat) 18/17
    In einem solchen Fall ist die Sache zurückzuverweisen, weil dem Antragsteller die Möglichkeit nicht entzogen werden darf, eine aufgrund der Regelung in § 91 Abs. 7 MarkenG nicht anfechtbare Wiedereinsetzung durch das Deutsche Patent- und Markenamt zu erwirken (s. zur vergleichbaren Situation im Zivilprozess u. a. BGH NJW-RR 2014, 1532; BAG NJW 2004, 2112, 2113 Rdnr. 47).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus BPatG, 30.08.2017 - 28 W (pat) 18/17
    Das Bundespatentgericht als Rechtsmittelgericht kann die Entscheidung nur dann ausnahmsweise an sich ziehen, wenn der Antrag auf Wiedereinsetzung erstmalig im Beschwerdeverfahren gestellt wird und sich die Voraussetzungen der Wiedereinsetzung ohne Weiteres aus den Akten ergeben (vgl. BPatG 24 W (pat) 26/12 - Blower Door unter Hinweis auf BGH NJW 1982, 1873; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Auflage, §§ 53 Rdnr. 4, 54 Rdnr. 15).
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