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   BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02   

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https://dejure.org/2003,28944
BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02 (https://dejure.org/2003,28944)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02 (https://dejure.org/2003,28944)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2003 - 24 W (pat) 187/02 (https://dejure.org/2003,28944)
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  • BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94

    "Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02
    Davon ist auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgrundsätzen aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse am Erhalt oder dem Erlöschen des Markenrechts durchzusetzen versucht (vgl BGH GRUR 1972, 600, 601 "Lewapur"; GRUR 1996, 399, 401 "Schutzverkleidung"; BPatG Mitt 1974, 17; Mitt 1977, 73, 74; Ströbele/Hacker, aaO, § 71 Rdn 25; Ingerl/Rohnke, aaO, § 71 Rdn 16).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 36/95

    "ECCO II"; Prägung eines aus mehreren Wörtern bestehenden Zeichens auf dem

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02
    Insoweit ist weiterhin von Bedeutung, daß der Erfahrungssatz, wonach eine bloße Herstellerangabe als Bestandteil eine Marke gegenüber sonstigen Merkmalen markenmäßiger Kennzeichnung weitgehend in den Hintergrund tritt, gerade auf dem hier auch betroffenen Modesektor nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ausnahme erleidet, weil der Verkehr auf diesem Warengebiet aufgrund weitverbreiteter Übung daran gewöhnt ist, den Herkunftshinweis und die Warenindividualisierung, die durch die Markierung bewirkt werden, insbesondere auch in dem Unternehmenskennzeichen zu sehen (vgl BGH GRUR 1996, 774, 775 "falkerun/LE RUN"; GRUR 1998, 1014, 1015 "ECCO II").
  • BGH, 18.04.1996 - I ZB 3/94

    "falke-run/LE RUN"; Verwechslungsgefahr zweier in einem von mehreren

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02
    Insoweit ist weiterhin von Bedeutung, daß der Erfahrungssatz, wonach eine bloße Herstellerangabe als Bestandteil eine Marke gegenüber sonstigen Merkmalen markenmäßiger Kennzeichnung weitgehend in den Hintergrund tritt, gerade auf dem hier auch betroffenen Modesektor nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ausnahme erleidet, weil der Verkehr auf diesem Warengebiet aufgrund weitverbreiteter Übung daran gewöhnt ist, den Herkunftshinweis und die Warenindividualisierung, die durch die Markierung bewirkt werden, insbesondere auch in dem Unternehmenskennzeichen zu sehen (vgl BGH GRUR 1996, 774, 775 "falkerun/LE RUN"; GRUR 1998, 1014, 1015 "ECCO II").
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02
    So erscheint vor allem die Frage, ob der mit der Widerspruchsmarke weitgehend übereinstimmenden italienischen Grußformel "BON GIORNO" in der angegriffenen Marke angesichts ihrer von der Markenstelle festgestellten Kennzeichnungsschwäche neben den weiteren Wort- und Bildelementen eine im Gesamteindruck prägende Bedeutung zukommt, durchaus zweifelhaft, zumal der zusätzliche - zweimal - enthaltene Wortbestandteil "MODE-VILLA", der zugleich das Firmenschlagwort der Inhaberin der angegriffenen Marke darstellt, nicht ohne weiteres als für den Gesamteindruck der Marke zu vernachlässigen angesehen werden kann (vgl BGH GRUR 1998, 927, 929 "COMOPO-SANA"; GRUR 2002, 342, 344 "ASTRA/ESTRA-PUREN").
  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02
    So erscheint vor allem die Frage, ob der mit der Widerspruchsmarke weitgehend übereinstimmenden italienischen Grußformel "BON GIORNO" in der angegriffenen Marke angesichts ihrer von der Markenstelle festgestellten Kennzeichnungsschwäche neben den weiteren Wort- und Bildelementen eine im Gesamteindruck prägende Bedeutung zukommt, durchaus zweifelhaft, zumal der zusätzliche - zweimal - enthaltene Wortbestandteil "MODE-VILLA", der zugleich das Firmenschlagwort der Inhaberin der angegriffenen Marke darstellt, nicht ohne weiteres als für den Gesamteindruck der Marke zu vernachlässigen angesehen werden kann (vgl BGH GRUR 1998, 927, 929 "COMOPO-SANA"; GRUR 2002, 342, 344 "ASTRA/ESTRA-PUREN").
  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 24 W (pat) 187/02
    Davon ist auszugehen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in einer nach anerkannten Beurteilungsgrundsätzen aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation sein Interesse am Erhalt oder dem Erlöschen des Markenrechts durchzusetzen versucht (vgl BGH GRUR 1972, 600, 601 "Lewapur"; GRUR 1996, 399, 401 "Schutzverkleidung"; BPatG Mitt 1974, 17; Mitt 1977, 73, 74; Ströbele/Hacker, aaO, § 71 Rdn 25; Ingerl/Rohnke, aaO, § 71 Rdn 16).
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