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   BPatG, 30.09.2003 - 33 W (pat) 186/02   

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BPatG, 30.09.2003 - 33 W (pat) 186/02 (https://dejure.org/2003,30944)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2003 - 33 W (pat) 186/02 (https://dejure.org/2003,30944)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2003 - 33 W (pat) 186/02 (https://dejure.org/2003,30944)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 19.05.1999 - 29 W (pat) 222/98
    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 33 W (pat) 186/02
    Der zum Anmeldezeitpunkt der Widerspruchsmarke nur im Nahrungsmittelbereich anzutreffende Begriff "Vollwert" sei in Kombination mit dem Wort "Haus" originell, was auch der 29. Senat des Bundespatentgerichts im Beschluss vom 19. Mai 1999 (29 W (pat) 222/98) so gesehen habe.

    Zwar hat der 29. Senat des Bundespatentgerichts die Widerspruchsmarke als eintragbar angesehen, weil sich ein "Vollwerthaus" auf dem Gebiet des Bauwesens nicht in beschreibender Verwendung hat belegen lassen und die Marke aus der Übertragung eines im Ernährungsbereich geläufigen Begriffs auf den Bereich des Bauwesens eine "gewisse Originalität" beziehe, wobei auch die Schreibweise mit zwei Bindestrichen zur Originalität beitrage (29. Senat vom 19. Mai 1999, 29 W (pat) 222/98).

  • BPatG, 27.11.2001 - 24 W (pat) 238/99

    Unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr bei Kombinationsmarken

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 33 W (pat) 186/02
    Darüber hinaus sei durch die Entscheidung BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX/Max unterstrichen, dass bei zusammengeschriebenen Markenwörtern nicht auf deren Bestandteile abzustellen sei.

    Auf die zwischen den Beteiligten umstrittene Bedeutung der Entscheidung BPatG GRUR 2002, 438 - WISCHMAX/Max für die Frage der Prägung von Einwortmarken durch einen Bestandteil kommt es daher nicht mehr an.

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 33 W (pat) 186/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st.Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 33 W (pat) 186/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st.Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 = WRP 2002, 537 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BPatG, 26.06.2002 - 29 W (pat) 15/02

    Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie des Rates

    Auszug aus BPatG, 30.09.2003 - 33 W (pat) 186/02
    Ob hingegen auf Seiten des Markeninhabers in Form der angegriffenen Marke und ihre Parallelmarken eine Zeichenserie besteht, und diese eine assoziative Verwechslungsgefahr begründen könnte (vgl. Vorlageersuchen BPatG GRUR 2003, 64 - T-Flexitel/FLEXITEL), kann dahingestellt bleiben, da es sich bei "VOLLWERT" (gleich, in welcher Schreibweise) nicht um eine bekannte Unternehmensbezeichnung handelt und auch eine Benutzung der Marken des Inhabers der jüngeren Marke nicht festgestellt werden konnte.
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