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   BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12   

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BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12 (https://dejure.org/2013,27864)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12 (https://dejure.org/2013,27864)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2013 - 24 W (pat) 511/12 (https://dejure.org/2013,27864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "WasWannWo" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "WasWannWo" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Rn. 98-100) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Rn. 39-41) - BIOMILD; GRUR 2006, 229, 231 (Rn. 34-37) - BioID; MarkenR 2007, 204, 209 (Rn. 77, 78) - CELLTECH; GRUR 2008, 608 (Rn. 45, 69) - EUROHYPO) ist eine Wortneubildung, die, wie "WasWannWo", diese Voraussetzungen erfüllt, insgesamt als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig anzusehen.

    Für eine Schutzversagung reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rn. 38) - Biomild).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. (Rn. 51) - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397 (Rn. 18) - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft ist unter anderem solchen Angaben und Zeichen abzusprechen, die einen unmittelbar beschreibenden Sinngehalt aufweisen, oder die sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, (Rn. 28) - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Rn. 98-100) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Rn. 39-41) - BIOMILD; GRUR 2006, 229, 231 (Rn. 34-37) - BioID; MarkenR 2007, 204, 209 (Rn. 77, 78) - CELLTECH; GRUR 2008, 608 (Rn. 45, 69) - EUROHYPO) ist eine Wortneubildung, die, wie "WasWannWo", diese Voraussetzungen erfüllt, insgesamt als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig anzusehen.

    Für eine Schutzversagung reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rn. 38) - Biomild).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 62 - Libertel).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Die erforderliche Unterscheidungskraft ist unter anderem solchen Angaben und Zeichen abzusprechen, die einen unmittelbar beschreibenden Sinngehalt aufweisen, oder die sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, (Rn. 28) - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Für eine Schutzversagung reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rn. 38) - Biomild).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Rn. 98-100) - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 (Rn. 39-41) - BIOMILD; GRUR 2006, 229, 231 (Rn. 34-37) - BioID; MarkenR 2007, 204, 209 (Rn. 77, 78) - CELLTECH; GRUR 2008, 608 (Rn. 45, 69) - EUROHYPO) ist eine Wortneubildung, die, wie "WasWannWo", diese Voraussetzungen erfüllt, insgesamt als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig anzusehen.
  • BPatG, 15.10.2003 - 29 W (pat) 192/01
    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    An eine Zusammenschreibung als Hinweis und Sachinformation ist der Verkehr schließlich gewöhnt, denn sie wird in der beschreibenden Werbesprache und insbesondere bei der Eingabe von Suchbegriffen im Internet oder in Domainadressen häufig verwendet, ohne dass der beschreibende Begriffsinhalt dadurch in den Hintergrund tritt (vgl. BPatG 29 W (pat) 192/01, B. v. 15. Oktober 2003 - Travelagain).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rn. 62 - Libertel).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus BPatG, 30.09.2013 - 24 W (pat) 511/12
    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f. (Rn. 51) - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397 (Rn. 18) - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

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