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BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14 (EP) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14 (EP)
- BGH, 13.06.2017 - X ZR 16/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05
Fischbissanzeiger
Auszug aus BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14
Diese liegt in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns, für einen bestimmten Zweck eine bessere Lösung zu finden, als sie der bekannte Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin; BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung).Wenn sich dem Fachmann, ausgehend von dem aus der D1 vorbekannten Verfahren nun für ihn die ständige Aufgabe stellt, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (vgl. BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger), liegt es nahe, das ihm als arbeitsaufwändig und kompliziert bekannte Falten, Schließen und evtl. sogar Aufkleben einer Verschlusslasche durch ein einfacheres und billigeres Verfahren zu ersetzen.
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 273/02
Papiermaschinengewebe
Auszug aus BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14
Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung). - BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14
Diese liegt in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns, für einen bestimmten Zweck eine bessere Lösung zu finden, als sie der bekannte Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin; BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung).
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14
Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung). - BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
Walzenformgebungsmaschine
Auszug aus BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14
Die im vorliegenden Verfahren entscheidungsrelevante Schrift D7 war jedoch nicht Bestandteil des EPA - Verfahrens und konnte bereits von daher auf die dortige Entscheidung keinen Einfluss nehmen (vgl. BGH GRUR 2010, 950 - Walzenformmaschine). - BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08
Fettsäurezusammensetzung
Auszug aus BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14
Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055, Tz. 28 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 - Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 - Gelenkanordnung). - BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
Auszug aus BPatG, 30.09.2014 - 1 Ni 13/14
Diese liegt in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns, für einen bestimmten Zweck eine bessere Lösung zu finden, als sie der bekannte Stand der Technik zur Verfügung stellt (BGH GRUR 2009, 382 - Olanzapin; BGH GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BPatG GRUR 2004, 317 - Programmartmitteilung).