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   BPatG, 30.10.2001 - 2 Ni 35/00 (EU)   

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https://dejure.org/2001,34324
BPatG, 30.10.2001 - 2 Ni 35/00 (EU) (https://dejure.org/2001,34324)
BPatG, Entscheidung vom 30.10.2001 - 2 Ni 35/00 (EU) (https://dejure.org/2001,34324)
BPatG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 2 Ni 35/00 (EU) (https://dejure.org/2001,34324)
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  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 2 Ni 35/00
    Der zur Erläuterung und Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 liSp Abs. 2 - "Formstein"; BGH GRUR 2001, 232 Leitsatz, 233 reSp - "Brieflocher" mwNachw.) ist Folgendes entnehmbar:.
  • BGH, 11.03.1986 - X ZR 17/83

    Nichtigkeit eines Patents - Fehlende Patentfähigkeit infolge mangelnder Neuheit

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 2 Ni 35/00
    b) Das elektronische Leit- und Informationssystem für den Straßenverkehr nach dem verteidigten Patentanspruch 1 des Streitpatents beruht gegenüber dem von der Klägerin entgegengehaltenen Stand der Technik auch auf einer erfinderischen Tätigkeit des zuständigen Durchschnittsfachmanns, der hier als ein mit der Entwicklung und Herstellung von Navigationssystemen für den Straßenverkehr befasster, an einer technischen Hochschule ausgebildeter Ingenieur der Fachrichtung Elektronik mit profunden Kenntnissen auf dem Gebiet der Informatik zu definieren ist, der im Bedarfsfall einen wissenschaftlich ausgebildeten, berufserfahrenen Fachmann auf dem Gebiet der digitalen Kartographie zu Rate ziehen kann, wobei die Summe des Fachwissens beider Fachleute das Wissen und Können des hier zuständigen Durchschnittsfachmanns darstellt (vgl. hierzu BGH GRUR 1986, 798, Leitsatz - "Abfördereinrichtung für Schüttgut").
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 2 Ni 35/00
    Der zur Erläuterung und Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung (vgl. BGH GRUR 1986, 803, 805 liSp Abs. 2 - "Formstein"; BGH GRUR 2001, 232 Leitsatz, 233 reSp - "Brieflocher" mwNachw.) ist Folgendes entnehmbar:.
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