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   BPatG, 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01   

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BPatG, 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01 (https://dejure.org/2001,25069)
BPatG, Entscheidung vom 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01 (https://dejure.org/2001,25069)
BPatG, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - 33 W (pat) 195/01 (https://dejure.org/2001,25069)
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  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01
    Im Bereich der vorliegend gegebenen Warenidentität oder Warennähe muß unter Berücksichtigung der normalen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke an die Prüfung der Verwechslungsgefahr zwar ein verhältnismäßig strenger Maßstab angelegt werden (vgl BGH GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01
    Denn die alle Besonderheiten des Einzelfalles umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat auch die Wechselbeziehung der in Betracht kommenden Faktoren - hier vor allem der Warenähnlichkeit und der Markenähnlichkeit - zu beachten, so daß ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Waren ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 19 - Canon; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 18, 19 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01
    Im Bereich der vorliegend gegebenen Warenidentität oder Warennähe muß unter Berücksichtigung der normalen Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke an die Prüfung der Verwechslungsgefahr zwar ein verhältnismäßig strenger Maßstab angelegt werden (vgl BGH GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLYFLAM; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01
    Denn die alle Besonderheiten des Einzelfalles umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat auch die Wechselbeziehung der in Betracht kommenden Faktoren - hier vor allem der Warenähnlichkeit und der Markenähnlichkeit - zu beachten, so daß ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Waren ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 19 - Canon; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 18, 19 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01
    Denn die alle Besonderheiten des Einzelfalles umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat auch die Wechselbeziehung der in Betracht kommenden Faktoren - hier vor allem der Warenähnlichkeit und der Markenähnlichkeit - zu beachten, so daß ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Waren ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 19 - Canon; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 18, 19 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 30.10.2001 - 33 W (pat) 195/01
    Denn die alle Besonderheiten des Einzelfalles umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat auch die Wechselbeziehung der in Betracht kommenden Faktoren - hier vor allem der Warenähnlichkeit und der Markenähnlichkeit - zu beachten, so daß ein geringer Ähnlichkeitsgrad der Marken durch einen höheren Ähnlichkeitsgrad der Waren ausgeglichen werden kann (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 19 - Canon; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 Ez 18, 19 - Lloyd; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION).
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