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BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 MarkenG
Aufrecht - openjur.de
- Bundespatentgericht
- aufrecht.de
"aufrecht" als Marke eintragungsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Nicht unterscheidungskräftig sind nach der Rechtsprechung Wortzeichen, denen die maßgeblichen Verkehrskreise einen in Bezug auf die fraglichen Waren oder Dienstleistungen ohne weiters und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, welche etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien nur als solche oder als Anpreisung und Werbeaussage allgemeiner Art, nicht aber als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard";… a. a. O. (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006"). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Nicht unterscheidungskräftig sind nach der Rechtsprechung Wortzeichen, denen die maßgeblichen Verkehrskreise einen in Bezug auf die fraglichen Waren oder Dienstleistungen ohne weiters und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, welche etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien nur als solche oder als Anpreisung und Werbeaussage allgemeiner Art, nicht aber als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard";… a. a. O. (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006"). - BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Nicht unterscheidungskräftig sind nach der Rechtsprechung Wortzeichen, denen die maßgeblichen Verkehrskreise einen in Bezug auf die fraglichen Waren oder Dienstleistungen ohne weiters und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, welche etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien nur als solche oder als Anpreisung und Werbeaussage allgemeiner Art, nicht aber als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard";… a. a. O. (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Nicht unterscheidungskräftig sind nach der Rechtsprechung Wortzeichen, denen die maßgeblichen Verkehrskreise einen in Bezug auf die fraglichen Waren oder Dienstleistungen ohne weiters und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, welche etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien nur als solche oder als Anpreisung und Werbeaussage allgemeiner Art, nicht aber als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard";… a. a. O. (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006"). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006"). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006"). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006"). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Nicht unterscheidungskräftig sind nach der Rechtsprechung Wortzeichen, denen die maßgeblichen Verkehrskreise einen in Bezug auf die fraglichen Waren oder Dienstleistungen ohne weiters und ohne Unklarheiten fassbaren beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, welche etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien nur als solche oder als Anpreisung und Werbeaussage allgemeiner Art, nicht aber als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2001, 1043, 1044 "Gute Zeiten - Schlechte Zeiten"; GRUR 2001, 1151, 1152 "marktfrisch"; GRUR 2001, 1153 "antiKALK"; GRUR 2005, 417, 418 "BerlinCard";… a. a. O. (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006"). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 30.10.2007 - 24 W (pat) 9/07
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
- BPatG, 07.11.2022 - 29 W (pat) 527/20 Dem entspricht auch, dass die Markenstelle eine solche Verwendung im Zusammenhang mit einschlägigen Dienstleistungen nicht festgestellt hat und eine solche auch vom Senat bei der von ihm durchgeführten Recherche nicht ermittelt werden konnte (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 30.10.2007, 24 W (pat) 9/07 - aufrecht).