Rechtsprechung
BPatG, 30.10.2013 - 26 W (pat) 70/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "COSMOTY/COSMO TV (IR-Marke)/COSMOPOLITAN (Gemeinschaftsmarke)/COSMO (Gemeinschaftsmarke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr einer zur Eintragung angemeldeten Marke "COSMOTY" mit den Marken und Dienstleistungen "COSMO TV", "COSMOPOLITAN" und "COSMO"
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "COSMOTY/COSMO TV (IR-Marke)/COSMOPOLITAN (Gemeinschaftsmarke)/COSMO (Gemeinschaftsmarke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefa
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "COSMOTY/COSMO TV (IR-Marke)/COSMOPOLITAN (Gemeinschaftsmarke)/COSMO (Gemeinschaftsmarke)" - zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BPatG, 17.01.2008 - 25 W (pat) 152/05
Auszug aus BPatG, 30.10.2013 - 26 W (pat) 70/12
Die Ähnlichkeit dieser Waren zu den Dienstleistungen der Klasse 35 "Werbung" und der Klasse 38 "Telekommunikation" auf Seiten der angegriffenen Marke ist jedoch allenfalls gering (…Richter/Stoppel a. a. O. S. 373 re. Spalte: Werbung ./. Zeitungen, Zeitschriften, keine Ähnlichkeit, HABM 07, BK R 316/07-2; HABM 08, BK R 297/08-1; BPatG 08, 25 W (pat) 152/05; Werbung ./. Telekommunikation, Internet-Dienstleistungen, keine Ähnlichkeit, HABM 03, BK R 384/02-1; HABM 07, BK R 498/04-1). - EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus BPatG, 30.10.2013 - 26 W (pat) 70/12
Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. - Arsenal Football Club plc.; GRUR 2007, 318, 319 - Adam Opel/Autec). - EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus BPatG, 30.10.2013 - 26 W (pat) 70/12
Der Schutz der älteren Marke ist dabei aber auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH GRUR 2003, 55, 57 ff. - Arsenal Football Club plc.; GRUR 2007, 318, 319 - Adam Opel/Autec).
- BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 30.10.2013 - 26 W (pat) 70/12
Die Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren führt dazu, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. u. a. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 30.10.2013 - 26 W (pat) 70/12
Die Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren führt dazu, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.: vgl. u. a. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May). - BPatG, 29.10.2008 - 27 W (pat) 13/08
HeuteKino!
Auszug aus BPatG, 30.10.2013 - 26 W (pat) 70/12
Zwischen der Dienstleistung "35: Werbung" und den Dienstleistungen der Widerspruchsmarke 1 besteht hingegen nur eine geringe Ähnlichkeit (…Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 15. Auflage 2011, re. Spalte: Werbung ./. Ausstrahlung und Produktion von Rundfunk- und Fernsehsendungen, noch geringe Ähnlichkeit; HABM 07, BK R 68/07-1; HABM BK R 1464/07-1; BPatG 08, 27 W (pat) 13/08).
- BPatG, 26.02.2018 - 26 W (pat) 75/13
Verwechslungsgefahr und Schutzfähigkeit der eingetragenen Wortmarke und Bildmarke …
dd) Der Senat gibt daher seine in anderer Besetzung vertretene Auffassung in der Entscheidung vom 30. Oktober 2013 (26 W (pat) 70/12 - COSMOTY/COSMO TV/COSMOPOLITAN/COSMO) zur gleichlautenden IR-Marke 673 905 auf, wonach "COSMO TV" als beschreibender Hinweis auf einen Fernsehsender oder ein Fernsehprogramm, z. B. als Spartenkanal, zum Thema "Welt" bzw. "Weltall" angesehen wurde, weil diese auf einer unzulässigen analysierenden Betrachtungsweise beruht.