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   BPatG, 30.10.2019 - 4 Ni 2/17 (EP)   

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BPatG, 30.10.2019 - 4 Ni 2/17 (EP) (https://dejure.org/2019,40768)
BPatG, Entscheidung vom 30.10.2019 - 4 Ni 2/17 (EP) (https://dejure.org/2019,40768)
BPatG, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 4 Ni 2/17 (EP) (https://dejure.org/2019,40768)
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  • OLG München, 27.11.1996 - 11 W 2740/96

    Anfallende Gerichtsgebühr bei Klagerücknahme; Maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus BPatG, 30.10.2019 - 4 Ni 2/17
    Denn nach Aktenlage steht zu diesem Zeitpunkt bereits fest, dass im Falle eines Widerrufs des Vergleichs und ohne eine anschließende Rücknahme der Klage noch ein weiterer Verhandlungstermin hätte stattfinden müssen, in welchem die Parteien ihre Anträge hätten stellen und die Sache vollständig und abschließend bis zur Entscheidungsreife hätte erörtert werden müssen (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 362; OLG München MDR 1997, 402).

    Entgegen dem Wortlaut kann sogar noch eine nach der mündlichen Verhandlung erklärte Rücknahme zur Gebührenermäßigung führen, nämlich dann, wenn nach Aktenlage feststeht, dass andernfalls noch ein weiterer Termin hätte stattfinden müssen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 362; OLG München MDR 1997, 402; Schneider/Volpert/Fölsch, a.a.O., Nr. 1211 KV GKG Rn. 27).

  • OLG München, 05.04.2000 - 11 W 1073/00
    Auszug aus BPatG, 30.10.2019 - 4 Ni 2/17
    Eine mündliche Verhandlung ist nach § 91 Abs. 3 Satz 1 PatG, § 136 Abs. 4 ZPO dann zu schließen, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollständig erörtert und reif ist für die Endentscheidung, also im Anschluss an die mündliche Verhandlung entweder ein Urteil verkündet oder ein Verkündungstermin bestimmt bzw. eine Zustellung an Verkündungs statt beschlossen wird, § 94 Abs. 1 PatG (vgl. OLG München, MDR 2000, 787; Schulte, PatG, 10. Aufl., § 91 Rn. 5).
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