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BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 26.03.2002 - 27 W (pat) 344/00
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Hinsichtlich der von beiden Marken beanspruchten Schuhwaren besteht Warenidentität; darüber hinaus ist eine zumindest mittlere Warenähnlichkeit auch zwischen den für die Widerspruchsmarke geschützten Schuhen und Stiefel und den von der angegriffenen Marke beanspruchten Bekleidungsstücken nach neuerer Rechtsprechung (vgl. 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458) zu bejahen. - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke noch ein. - BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 276/00
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Ähnlich wie bei der vom 32. Senat bejahten Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "NOXX" und "XOX" (BPatG 32 W (pat) 276/00) bei identischen Waren sei auch vorliegend angesichts der beanspruchten identischen, zumindest hochgradig ähnlichen Waren eine Verwechslungsgefahr gegeben.
- BPatG, 29.05.2002 - 27 W (pat) 226/00
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Hinsichtlich der von beiden Marken beanspruchten Schuhwaren besteht Warenidentität; darüber hinaus ist eine zumindest mittlere Warenähnlichkeit auch zwischen den für die Widerspruchsmarke geschützten Schuhen und Stiefel und den von der angegriffenen Marke beanspruchten Bekleidungsstücken nach neuerer Rechtsprechung (vgl. 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458) zu bejahen. - EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke noch ein. - BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96
"JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und …
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Die Markeninhaberin ist dem entgegengetreten und hat hierzu ausgeführt: Eine Identität der Waren liege nur teilweise vor; hinsichtlich der sich gegenüberstehenden Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen bestehe nach der BGH-Entscheidung JOHN LOBB (GRUR 1999, 164, 166) Warenunähnlichkeit, so dass die Gefahr von Verwechslungen insoweit schon deshalb ausgeschlossen sei. - BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Hinsichtlich der von beiden Marken beanspruchten Schuhwaren besteht Warenidentität; darüber hinaus ist eine zumindest mittlere Warenähnlichkeit auch zwischen den für die Widerspruchsmarke geschützten Schuhen und Stiefel und den von der angegriffenen Marke beanspruchten Bekleidungsstücken nach neuerer Rechtsprechung (vgl. 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458) zu bejahen. - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke noch ein. - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke noch ein.