Rechtsprechung
   BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28519
BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2004,28519)
BPatG, Entscheidung vom 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2004,28519)
BPatG, Entscheidung vom 30. November 2004 - 27 W (pat) 42/04 (https://dejure.org/2004,28519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 26.03.2002 - 27 W (pat) 344/00
    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Hinsichtlich der von beiden Marken beanspruchten Schuhwaren besteht Warenidentität; darüber hinaus ist eine zumindest mittlere Warenähnlichkeit auch zwischen den für die Widerspruchsmarke geschützten Schuhen und Stiefel und den von der angegriffenen Marke beanspruchten Bekleidungsstücken nach neuerer Rechtsprechung (vgl. 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458) zu bejahen.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke noch ein.
  • BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 276/00
    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Ähnlich wie bei der vom 32. Senat bejahten Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "NOXX" und "XOX" (BPatG 32 W (pat) 276/00) bei identischen Waren sei auch vorliegend angesichts der beanspruchten identischen, zumindest hochgradig ähnlichen Waren eine Verwechslungsgefahr gegeben.
  • BPatG, 29.05.2002 - 27 W (pat) 226/00
    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Hinsichtlich der von beiden Marken beanspruchten Schuhwaren besteht Warenidentität; darüber hinaus ist eine zumindest mittlere Warenähnlichkeit auch zwischen den für die Widerspruchsmarke geschützten Schuhen und Stiefel und den von der angegriffenen Marke beanspruchten Bekleidungsstücken nach neuerer Rechtsprechung (vgl. 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458) zu bejahen.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke noch ein.
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Die Markeninhaberin ist dem entgegengetreten und hat hierzu ausgeführt: Eine Identität der Waren liege nur teilweise vor; hinsichtlich der sich gegenüberstehenden Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen bestehe nach der BGH-Entscheidung JOHN LOBB (GRUR 1999, 164, 166) Warenunähnlichkeit, so dass die Gefahr von Verwechslungen insoweit schon deshalb ausgeschlossen sei.
  • BPatG, 11.12.2001 - 27 W (pat) 246/00
    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Hinsichtlich der von beiden Marken beanspruchten Schuhwaren besteht Warenidentität; darüber hinaus ist eine zumindest mittlere Warenähnlichkeit auch zwischen den für die Widerspruchsmarke geschützten Schuhen und Stiefel und den von der angegriffenen Marke beanspruchten Bekleidungsstücken nach neuerer Rechtsprechung (vgl. 27 W (pat) 246/00 - BLUE BROTHERS/BLUES BROTHERS; 27 W (pat) 344/00 - UNICA/UNI CAT; 27 W (pat) 226/00 - MECCA/MELKA; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM; LG Düsseldorf, Mitt 2001, 456, 458) zu bejahen.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke noch ein.
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 30.11.2004 - 27 W (pat) 42/04
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), hält die jüngere Marke den erforderlichen Abstand zur normal kennzeichnungskräftigen älteren Marke noch ein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht