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   BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19   

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BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19 (https://dejure.org/2021,57447)
BPatG, Entscheidung vom 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19 (https://dejure.org/2021,57447)
BPatG, Entscheidung vom 30. November 2021 - 28 W (pat) 580/19 (https://dejure.org/2021,57447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Lasting Connections" - keine Unterscheidungskraft für eine Teil der Waren und Dienstleistungen - Unterscheidungskraft, kein Freihaltungsbedürfnis für einen Teil der Waren

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden(vgl.u.a.EuGH MarkenR2012, 304 Rn.23 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; EuGH GRUR 2010, 228 Rn.33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7-#darferdas? I; BGH GRUR 2018, 301 Rn.11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9-OUI; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; BGH GRUR 2012, 1143 Rn.7-Starsat).

    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder die Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH GRUR 2018, 301 Rn. 15-Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2014,569Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9-Starsat; BGH GRUR 2009, 952 Rn. 10-DeutschlandCard).

  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden(vgl.u.a.EuGH MarkenR2012, 304 Rn.23 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; EuGH GRUR 2010, 228 Rn.33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7-#darferdas? I; BGH GRUR 2018, 301 Rn.11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9-OUI; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; BGH GRUR 2012, 1143 Rn.7-Starsat).

    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder die Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH GRUR 2018, 301 Rn. 15-Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2014,569Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9-Starsat; BGH GRUR 2009, 952 Rn. 10-DeutschlandCard).

  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 61/17

    Unterscheidungskraft eines Zeichens bei Vorliegen von praktisch bedeutsamen und

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden(vgl.u.a.EuGH MarkenR2012, 304 Rn.23 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; EuGH GRUR 2010, 228 Rn.33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7-#darferdas? I; BGH GRUR 2018, 301 Rn.11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9-OUI; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; BGH GRUR 2012, 1143 Rn.7-Starsat).

    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Zeichen, die einen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, der für die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8-#darferdas? I).

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden(vgl.u.a.EuGH MarkenR2012, 304 Rn.23 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; EuGH GRUR 2010, 228 Rn.33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7-#darferdas? I; BGH GRUR 2018, 301 Rn.11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9-OUI; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; BGH GRUR 2012, 1143 Rn.7-Starsat).

    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2008,608Rn.66-EUROHYPO; EuGH GRUR 2006,229Rn.27-BioID;BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9-OUI; BGH GRUR 2014, 565 Rn. 12-smartbook).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Zeichen, die einen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen, der für die in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 8-#darferdas? I).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder die Dienstleistung selbst nicht unmittelbar betreffen, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn durch die Angabe ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH GRUR 2018, 301 Rn. 15-Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2014,569Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2012, 1143 Rn. 9-Starsat; BGH GRUR 2009, 952 Rn. 10-DeutschlandCard).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden(vgl.u.a.EuGH MarkenR2012, 304 Rn.23 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; EuGH GRUR 2010, 228 Rn.33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7-#darferdas? I; BGH GRUR 2018, 301 Rn.11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9-OUI; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; BGH GRUR 2012, 1143 Rn.7-Starsat).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden(vgl.u.a.EuGH MarkenR2012, 304 Rn.23 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; EuGH GRUR 2010, 228 Rn.33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7-#darferdas? I; BGH GRUR 2018, 301 Rn.11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9-OUI; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; BGH GRUR 2012, 1143 Rn.7-Starsat).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (vgl. BGH GRUR 2013, 1143 Rn.15- Aus Aktenwerden Fakten) sind einerseits di beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessenaufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2019, 119 4 Rn. 20-#darferdas?; EuGH GRUR 2008, 608 Rn. 67- EUROHYPO; EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11-grill meister).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 30.11.2021 - 28 W (pat) 580/19
    Unterscheidungskraft ist die einem Zeichen zukommende Eignung, die von der Anmeldung erfassten Waren bzw. Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und so diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden(vgl.u.a.EuGH MarkenR2012, 304 Rn.23 - WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH; EuGH GRUR 2010, 228 Rn.33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2018, 932 Rn. 7-#darferdas? I; BGH GRUR 2018, 301 Rn.11 - Pippi-Langstrumpf-Marke; BGH GRUR 2016, 934 Rn. 9-OUI; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; BGH GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; BGH GRUR 2012, 1143 Rn.7-Starsat).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

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