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   BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05   

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https://dejure.org/2006,32044
BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05 (https://dejure.org/2006,32044)
BPatG, Entscheidung vom 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05 (https://dejure.org/2006,32044)
BPatG, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 27 W (pat) 33/05 (https://dejure.org/2006,32044)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 26.05.2000 - 33 W (pat) 10/00
    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    Ohne eine solche wird der Verbraucher "ProClip" als Phantasiebezeichnung ansehen (vgl. BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BPatG Mitt. 1983, 238 - PRO LOCK; BPatG Beschluss vom 26. Mai 2000, Az.: 33 W (pat) 10/00 - PROGLAS; HABM NJWE-WettbR.
  • BPatG, 29.01.1997 - 32 W (pat) 196/95
    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    "Pro" ist mit dem Sinngehalt "professionell" bzw. "berufsmäßig" weder Teil der deutschen Sprache noch ein den angesprochenen Kreisen geläufiges Wort der englischen oder einer anderen Sprache (vgl. BPatG Beschluss vom 22. März 2005, Az.: 27 W (pat) 14/04 - PRODRIVE; Beschluss vom 15. Dezember 1999, Az.: 32 W (pat) 158/99 - PROCHART; HABM vom 27. Februar 2002, R 0848/00-4 - PRO TOOLS; BGH BlPMZ 1995, 193 - PROTECH; BPatG GRUR 1998, 66 - PROPACK).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die (konkrete) Eignung, die Waren, für welche Markenschutz beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Rn. 33, 42 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    Die Unterscheidungskraft ist zum Einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und zum Anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei es auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen ankommt (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 50 - HENKEL).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    Ohne eine solche wird der Verbraucher "ProClip" als Phantasiebezeichnung ansehen (vgl. BGH GRUR 1995, 408 - PROTECH; BPatG Mitt. 1983, 238 - PRO LOCK; BPatG Beschluss vom 26. Mai 2000, Az.: 33 W (pat) 10/00 - PROGLAS; HABM NJWE-WettbR.
  • BPatG, 09.04.2003 - 32 W (pat) 29/02
    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    Insbesondere ist es nicht üblich, "pro" im Sinn von "für" auf ein (nichtlateinisches) Substantiv zu beziehen (vgl. BPatG Beschluss vom 9. April 2003, Az.: 32 W (pat) 29/02 - PRO LEICHTES LERNEN).
  • BPatG, 22.03.2005 - 27 W (pat) 14/04
    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    "Pro" ist mit dem Sinngehalt "professionell" bzw. "berufsmäßig" weder Teil der deutschen Sprache noch ein den angesprochenen Kreisen geläufiges Wort der englischen oder einer anderen Sprache (vgl. BPatG Beschluss vom 22. März 2005, Az.: 27 W (pat) 14/04 - PRODRIVE; Beschluss vom 15. Dezember 1999, Az.: 32 W (pat) 158/99 - PROCHART; HABM vom 27. Februar 2002, R 0848/00-4 - PRO TOOLS; BGH BlPMZ 1995, 193 - PROTECH; BPatG GRUR 1998, 66 - PROPACK).
  • BPatG, 31.03.1999 - 28 W (pat) 113/98
    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    "Pro" in Alleinstellung hat vielmehr die Bedeutung von "je", "jeweils", "für" und "dafür (sein)" (vgl. BPatG Beschluss vom 31. März 1999, Az.: 28 W (pat) 113/98 - PRO) oder ist Ausdruck der Zustimmung ("pro und contra"; "prowestlich").
  • BPatG, 15.12.1999 - 32 W (pat) 158/99
    Auszug aus BPatG, 31.01.2006 - 27 W (pat) 33/05
    "Pro" ist mit dem Sinngehalt "professionell" bzw. "berufsmäßig" weder Teil der deutschen Sprache noch ein den angesprochenen Kreisen geläufiges Wort der englischen oder einer anderen Sprache (vgl. BPatG Beschluss vom 22. März 2005, Az.: 27 W (pat) 14/04 - PRODRIVE; Beschluss vom 15. Dezember 1999, Az.: 32 W (pat) 158/99 - PROCHART; HABM vom 27. Februar 2002, R 0848/00-4 - PRO TOOLS; BGH BlPMZ 1995, 193 - PROTECH; BPatG GRUR 1998, 66 - PROPACK).
  • BPatG, 11.03.2014 - 27 W (pat) 551/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ProPresence" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Bezogen auf - demgegenüber klar abgrenzbare - persönliche Eigenschaften oder Merkmale einer Person wird die Abkürzung "pro-" demgegenüber, soweit nach den Rechercheergebnissen des Senats ersichtlich, nicht als Sachangabe genutzt (vgl. auch Beschl. des Senats vom 31. Januar 2006, BPatG 27 W (pat) 33/05 - ProClip m.w.N.).
  • BPatG, 11.03.2014 - 27 W (pat) 514/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "PROPresence (Wort-Bild-Marke)" -

    Bezogen auf - demgegenüber klar abgrenzbare - persönliche Eigenschaften oder Merkmale einer Person wird die Abkürzung "pro-" demgegenüber, soweit nach den Rechercheergebnissen des Senats ersichtlich,  nicht als Sachangabe genutzt (vgl. auch Beschl. des Senats vom 31. Januar 2006, BPatG 27 W (pat) 33/05 - ProClip m.w.N.).
  • BPatG, 15.03.2007 - 27 W (pat) 101/06
    Der Senat teilt aber nicht die Einschätzung der Markenstelle, dass es sich bei dem Bestandteil "pro" lediglich um einen Hinweis auf "Profi" oder "professionell" handele (so bereits BPatG 27 W (pat) 33/05 - ProClip, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM); hierfür steht vielmehr in der Regel allein das Wort "Profi".
  • BPatG, 24.04.2007 - 27 W (pat) 54/07
    Das aus dem Lateinischen stammende "pro" (für) ist zwar fester Bestandteil der deutschen Sprache und wird sowohl selbständig als auch in Wortverbindungen gebraucht, doch lässt sich nicht generell das "pro" durch "für" ersetzen; insbesondere ist es nicht üblich, "pro" im Sinn von "für" auf ein (nichtlateinisches) Substantiv zu beziehen (vgl. HABM R0248/99-2 - ProBank; BPatG, Beschlüsse vom 9. April 2003, Az.: 32 W (pat) 029/02 - Pro Leichtes Lernen; vom 31. Januar 2006 Az.: 27 W (pat) 033/05 - ProClip; vom 2. Mai 1995, Az.: 27 W (pat) 065/93 - PROTEX).
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