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   BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04   

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https://dejure.org/2007,36294
BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04 (https://dejure.org/2007,36294)
BPatG, Entscheidung vom 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04 (https://dejure.org/2007,36294)
BPatG, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 29 W (pat) 214/04 (https://dejure.org/2007,36294)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04
    § 8 Abs. 2 S. 2 MarkenG ist die Eintragung solcher Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen oder dienen können, wobei ausreichend ist, dass das Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 680 - Rn. 38 - BIOMILD; GRUR 2004, 674 - Rn. 97 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).

    Damit entbehrt die Einschränkung der für den Verkehr erforderlichen Rechtssicherheit, die der Europäische Gerichtshof fordert (MarkenR 2004, 99 ff. - Rn. 114 f. - Postkantoor; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, § 8 Rn. 206 f.).

  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04
    § 8 Abs. 2 S. 2 MarkenG ist die Eintragung solcher Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen oder dienen können, wobei ausreichend ist, dass das Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 680 - Rn. 38 - BIOMILD; GRUR 2004, 674 - Rn. 97 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 39/98

    BAUMEISTER-HAUS; nicht mehr verwendete Berufsbezeichnung als Marke

    Auszug aus BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04
    Dies gilt auch für weniger geläufige beschreibende Bezeichnungen, da an veralteten Ausdrücken, insbesondere dann wenn sie noch gebräuchlich sind, ebenfalls ein Freihaltebedürfnis bestehen kann (BGH GRUR 2001, 732, 733 - BAUMEISTER-HAUS).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 31.01.2007 - 29 W (pat) 214/04
    § 8 Abs. 2 S. 2 MarkenG ist die Eintragung solcher Marken ausgeschlossen, die nur aus Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen oder dienen können, wobei ausreichend ist, dass das Zeichen zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (EuGH GRUR 2004, 680 - Rn. 38 - BIOMILD; GRUR 2004, 674 - Rn. 97 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
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