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   BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11   

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BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11 (https://dejure.org/2012,7022)
BPatG, Entscheidung vom 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11 (https://dejure.org/2012,7022)
BPatG, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 27 W (pat) 508/11 (https://dejure.org/2012,7022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Well-Fit-Oase" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Beurteilung einer Unterscheidungskraft der einzutragenden Wortmarke "Well-Fit-Oase" für Waren und Dienstleisung im Sport- und Wellnessbereich

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Well-Fit-Oase" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Well-Fit-Oase" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11
    Enthält eine Marke - wie hier - einen beschreibenden Begriffsinhalt, der von einem normal informierten angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel), ohne weiteres und ohne Unklarheiten als solcher erfasst wird, so ist ihr die Registrierung als Marke zu versagen.

    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (MarkenRL, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Nrn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (MarkenRL, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11
    Solche beschreibenden Angaben versteht der Verbraucher nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11
    Die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; EuGH GRUR Int. 2005, 1012, Nrn. 27 ff. - BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 31.01.2012 - 27 W (pat) 508/11
    Voreintragungen - selbst identischer Marken - führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (BGH BlPMZ 1998, 248 - Today).
  • BPatG, 28.11.2018 - 26 W (pat) 537/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Saftoase" - fehlende Unterscheidungskraft

    In diesem Sinne ist dann die Rede von "Auto-Oase, Blumenoase, Fisch-Oase, Fruchtoase, Tee-Oase, Wellness-Oase, Friseur-Oase, Beauty-Oase" (vgl. BPatG 30 W (pat) 28/12 - Abschiedsoase; 27 W (pat) 508/11 - Well-Fit-Oase; 27 W (pat) 79/87 - SWISS CHOCOLATE BANK; http://wortschatz.uni-leipzig.
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