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   BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07   

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https://dejure.org/2013,5220
BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07 (https://dejure.org/2013,5220)
BPatG, Entscheidung vom 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07 (https://dejure.org/2013,5220)
BPatG, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 8 W (pat) 32/07 (https://dejure.org/2013,5220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Schrumpfkappe

    § 20 PatG, § 28 PatG, § 126 BGB, § 11 DPMAV 2004
    Patenteinspruchsverfahren - "Schrumpfkappe" - Teilverzicht auf Patent kann im Einspruchsverfahren erklärt werden - Umfang und Zeitpunkt der Teilerledigung gesondert können zur Klarstellung gesondert festgestellt werden - zu den Anforderungen an eine Erklärung des ...

  • rewis.io

    Patenteinspruchsverfahren - "Schrumpfkappe" - Teilverzicht auf Patent kann im Einspruchsverfahren erklärt werden - Umfang und Zeitpunkt der Teilerledigung gesondert können zur Klarstellung gesondert festgestellt werden - zu den Anforderungen an eine Erklärung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patenteinspruchsverfahren - "Schrumpfkappe" - Teilverzicht auf Patent kann im Einspruchsverfahren erklärt werden - Umfang und Zeitpunkt der Teilerledigung gesondert können zur Klarstellung gesondert festgestellt werden - zu den Anforderungen an eine Erklärung des ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 04.12.2012 - 8 W (pat) 701/10

    Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbehältern für Flüssigkeiten -

    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Dabei hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach es für die Erledigung des Einspruchsverfahrens ausreicht, wenn der Einsprechende ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis an der Verfahrensfortsetzung nicht konkret darlegen kann (vgl. Senatsentscheidung vom 4. Dezember 2012 (8 W (pat) 701/10), zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zu der bisher ebenfalls nicht geklärten weiteren Rechtsfrage, ob es für die Beendigung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen des Streitpatents genügt, wenn der Einsprechende ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis an der Verfahrensfortsetzung nicht konkret darlegen kann, oder ob hierfür zusätzlich erforderlich ist, dass der Patentinhaber den Einsprechenden von Ansprüchen aus dem Patent für die Vergangenheit freistellt, hat der Senat bereits in seiner o. g. Entscheidung vom 4. Dezember 2012 (8 W (pat) 701/10; zur Veröffentlichung vorgesehen) Stellung genommen und die Rechtsbeschwerde zugelassen, die aber, soweit erkennbar, nicht eingelegt worden ist.

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00

    Tintenstandsdetektor

    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Auch die Entscheidung BGH GRUR 2004, 583, 584, re.

    Auch die zwar nicht dem Patentverfahrensrecht, sondern dem Prozessrecht (§ 99 Abs. 1 PatG) unterliegende Rücknahme der Beschwerde (z. B. gegen die Zurückweisung der Anmeldung oder gegen den Widerruf des Patents) und die Rücknahme der Berufung gegen die Nichtigerklärung des Patents können ohne weiteres per Telefax erklärt werden (vgl. BGH GRUR 2004, 583, 584 re. Sp. - Tintenstanddetektor zur vergleichbaren Wirkung von Berufungsrücknahme und Verzicht).

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Hierfür genügt bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen eine Übermittlung durch Telefax nicht, da der Aussteller zwar die Vorlage eigenhändig unterzeichnet, dem Empfänger jedoch keine Urkunde in der für ihre Abgabe vorgeschriebenen Form, d. h. mit eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers, zugeht (st. Rspr. u. h. M., vgl. BGHZ 121, 224; BGH NJW 97, 3169; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 126, Rdn. 8, 12; Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch, 2012, § 126, Rdn. 12, 162 f.; MüKo, a. a. O., § 126, Rdn. 20; Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl., § 126, Rdn. 11; Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 14. Aufl., § 126, Rdn. 4, 11).
  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Hierfür genügt bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen eine Übermittlung durch Telefax nicht, da der Aussteller zwar die Vorlage eigenhändig unterzeichnet, dem Empfänger jedoch keine Urkunde in der für ihre Abgabe vorgeschriebenen Form, d. h. mit eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers, zugeht (st. Rspr. u. h. M., vgl. BGHZ 121, 224; BGH NJW 97, 3169; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 126, Rdn. 8, 12; Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch, 2012, § 126, Rdn. 12, 162 f.; MüKo, a. a. O., § 126, Rdn. 20; Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl., § 126, Rdn. 11; Jauernig, Bürgerliches Gesetzbuch, 14. Aufl., § 126, Rdn. 4, 11).
  • BGH, 26.06.2012 - X ZB 4/11

    Sondensystem

    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Es ist hingegen nicht zusätzlich erforderlich, dass der Patentinhaber den Einsprechenden von Ansprüchen aus dem Patent für die Vergangenheit freigestellt (wie in dem der Entscheidung BGH GRUR 2012, 1071 - Sondensystem zugrunde liegenden Fall, dort offen gelassen).
  • BPatG, 16.03.1981 - 4 W (pat) 50/80
    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Zwar ist der Verzicht auf das Patent grundsätzlich anfechtbar (vgl. BPatG GRUR 1983, 432 - Regelbare Induktionsbremse ; BPatG BlfPMZ 1998, 368 - Verzichterklärung ), hier liegt jedoch keine, insbesondere keine rechtzeitige Anfechtungserklärung vor.
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Zur Klarstellung der Sach- und Rechtslage im Interesse der Verfahrensbeteiligten sowie Dritter war der Umfang und Zeitpunkt des Verzichts und damit der Teilerledigung des Verfahrens durch Beschluss festzustellen (vgl. BPatG GRUR 2010, 363, LS 3 - Radauswuchtmaschine ).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Zwar sind im Prozessrecht von der Rechtsprechung bereits seit langem Zugangserleichterungen für schriftlich vorzunehmende Prozesshandlungen anerkannt worden, wie etwa die (fristwahrende) Einreichung bestimmender Schriftsätze per Telefax (vgl. GemS-OGB NJW 2000, 2340).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97

    Künstliche Atmosphäre

    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Einem Versuch, dies zu umgehen, indem etwa nach Erteilung des Patents im Einspruchsverfahren die Rücknahme der Patentanmeldung erklärt wird, ist der Bundesgerichtshof entgegengetreten (BGH GRUR 1999, 571, 572 - Künstliche Atmosphäre ; vgl. a. Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 10. Aufl., § 20 PatG, Rdn. 2).
  • BPatG, 12.01.2000 - 9 W (pat) 42/99
    Auszug aus BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07
    Auch könnte eine am weitgehenden Erhalt des Streitpatents orientierte Auslegungstendenz für den Patentinhaber die Gefahr eines u. U. unnötigen vollständigen Widerrufs bergen, etwa wenn er eine für die beschränkte Aufrechterhaltung erforderliche Beschränkung vornehmen will und diese möglicherweise nicht ausreichend deutlich erklärt (vgl. BGH GRUR 1990, 508, 510 - Spreizdübel ; BPatG v. 12.1.2000 (9 W (pat) 42/99)).
  • BPatG, 20.10.2010 - 7 W (pat) 333/06

    Vorrichtung zum Heißluftnieten - Patenteinspruchsverfahren - "Vorrichtung zum

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