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BPatG, 31.01.2018 - 18 W (pat) 197/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Mikroskopiersystem zum Scannen einer Probe" wegen Geltendmachung mangelnder erfinderischer Tätigkeit u. unzulässiger Erweiterung des Schutzbereichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 25.11.2016 - 18 W (pat) 197/14
- BPatG, 31.01.2018 - 18 W (pat) 197/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89
Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln
Auszug aus BPatG, 31.01.2018 - 18 W (pat) 197/14
Die Fragen der Zulässigkeit der geltenden Ansprüche nach Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen 1 bis 6 sowie der Neuheit der Anspruchsgegenstände können somit dahingestellt bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120, Abschnitt II. 1. - Elastische Bandage).Klarheit können somit dahinstehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120, Abschnitt II. 1. - Elastische Bandage).
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 31.01.2018 - 18 W (pat) 197/14
Mit dem jeweils nicht patentfähigen Anspruch 1 nach Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen 1 bis 6 und dem nicht zulässigen Anspruch 20 nach Hilfsantrag 7 sind auch die jeweiligen nebengeordneten Ansprüche nach Hauptantrag und nach den Hilfsanträgen 1 bis 7 sowie die auf diese Ansprüche direkt oder indirekt rückbezogenen jeweiligen Unteransprüche nicht schutzfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, GRUR 2007, 862, Amtlicher Leitsatz und Abschnitt III. 3. a) cc) - Informationsübermittlungsverfahren II). - BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00
Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination …
Auszug aus BPatG, 31.01.2018 - 18 W (pat) 197/14
Die sich durch die Ergänzungen in Anspruch 20 nach Hilfsantrag 7 ergebende Merkmalskombination geht daher über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, Amtlicher Leitsatz und Abschnitt II., 3. b) bb) - Drehmomentübertragungseinrichtung).