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   BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17   

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BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17 (https://dejure.org/2019,15187)
BPatG, Entscheidung vom 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17 (https://dejure.org/2019,15187)
BPatG, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 28 W (pat) 33/17 (https://dejure.org/2019,15187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 14 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG vom 04.04.2016, § 50 Abs 2 MarkenG vom 12.03.2004, § 158 Abs 8 S 2 MarkenG, § 5 Abs 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BODE PANZER" - teilweise bösgläubige Markenanmeldung - keine Verjährung - keine Verwirkung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Dies schließt ihre Absicht der Behinderung der Löschungsantragstellerin jedoch nicht aus, da die Behinderung nur ein wesentliches Motiv für die Markenanmeldung sein muss (vgl. BGH GRUR 2008, 621, Rdnr. 32 - AKADEMIKS).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 188/09

    Landgut Borsig

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Danach ist es erforderlich (vgl. BGH GRUR 2016, 705, Rdnr. 50 - ConText; BGH GRUR 2012, 534, Rdnr. 50 - Landgut Borsig), dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung eines Zeichens (Zeitmoment) ein Zustand geschaffen wird, der für den Verletzer einen beachtlichen Wert hat, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Rechtsinhaber ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (Umstandsmoment).
  • BPatG, 14.11.2012 - 26 W (pat) 64/08

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "hop on hop off" -Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Aus dem zuvor genannten Grund entspricht es auch der Billigkeit, der Inhaberin der angegriffenen Marke die Kosten des Beschwerdeverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG aufzuerlegen (vgl. auch BPatG 26 W (pat) 64/08 - Hop on Hop off).
  • BPatG, 17.04.2014 - 30 W (pat) 32/12

    LIQUIDROM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" -

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Als Störung des Besitzstandes ist jeder ungerechtfertigte Eingriff in die Rechtsposition des Vorbenutzers der älteren Kennzeichnung anzusehen (vgl. hierzu BPatG GRUR 2014, 780, Rdnr. 79 - Liquidrom).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Danach ist es erforderlich (vgl. BGH GRUR 2016, 705, Rdnr. 50 - ConText; BGH GRUR 2012, 534, Rdnr. 50 - Landgut Borsig), dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung eines Zeichens (Zeitmoment) ein Zustand geschaffen wird, der für den Verletzer einen beachtlichen Wert hat, der ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Rechtsinhaber ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (Umstandsmoment).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Von einer bösgläubigen Anmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG bzw. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG a. F. ist dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig, insbesondere im Sinne wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit, erfolgt (vgl. BGH GRUR 2016, 380 - GLÜCKSPILZ; BGH GRUR 2004, 510 - S. 100).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Auch wenn sie teilweise erst nach dem 27. Juni 2007 angemeldet worden sind, so können sie dennoch Berücksichtigung finden, da - wie bereits dargelegt - auch das Verhalten der Anmelderin nach der Markenanmeldung in die Beurteilung der Bösgläubigkeit einzubeziehen ist (vgl. BGH GRUR 2009, 780, Rdnr. 11 - Ivadal).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Eine bösgläubige Markenanmeldung kann demnach vorliegen, wenn der Anmelder weiß, dass ein anderer dasselbe oder ein verwechselbares Zeichen für dieselben oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben, und besondere Umstände hinzukommen, die das Verhalten des Anmelders als sittenwidrig erscheinen lassen (vgl. EUGH GRUR 2009, 763 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Von einer bösgläubigen Anmeldung nach § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG bzw. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG a. F. ist dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig, insbesondere im Sinne wettbewerbsrechtlicher Unlauterkeit, erfolgt (vgl. BGH GRUR 2016, 380 - GLÜCKSPILZ; BGH GRUR 2004, 510 - S. 100).
  • BPatG, 08.05.2017 - 28 W (pat) 39/16

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "FRASSFOOD" - kein

    Auszug aus BPatG, 31.01.2019 - 28 W (pat) 33/17
    Als bösgläubig kann danach auch eine Markenanmeldung zu bewerten sein, die der Anmelder allein zu dem Zweck vorgenommen hat, den Marktzutritt eines Dritten zu verhindern, ohne die Benutzung der Marke zu beabsichtigen (vgl. BPatG 28 W (pat) 39/16 - Frassfood).
  • BPatG, 11.05.2022 - 29 W (pat) 11/19
    Erforderlich ist danach, dass eine gleiche oder ähnliche Bezeichnung für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen als Marke angemeldet wird (BGH GRUR 2009, 992 Rn. 17 - Schuhverzierung; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 31.01.2019, 28 W (pat) 33/17 - Bode Panzer; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 1040, 1074).
  • BPatG, 02.02.2022 - 29 W (pat) 11/19
    Erforderlich ist danach, dass eine gleiche oder ähnliche Bezeichnung für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen als Marke angemeldet wird (BGH GRUR 2009, 992 Rn. 17 - Schuhverzierung; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 31.01.2019, 28 W (pat) 33/17 - Bode Panzer; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 8 Rn. 1040, 1074).
  • BPatG, 10.03.2021 - 28 W (pat) 22/19
    (2) Einer bösgläubigen Markenanmeldung liegt zwar ein rechtsmissbräuchliches oder sittenwidriges Handeln zugrunde, so dass es im Regelfall der Billigkeit entspricht, dem Markeninhaber im Falle der Löschung die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 31. Januar 2019- 28 W (pat) 33/17).
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