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BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 194/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 194/99
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG umfaßt alle Umstände des Einzelfalls und würdigt die in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und der Ähnlichkeit der Marken sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 18 - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION). - BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 194/99
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG umfaßt alle Umstände des Einzelfalls und würdigt die in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und der Ähnlichkeit der Marken sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 18 - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 194/99
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG umfaßt alle Umstände des Einzelfalls und würdigt die in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und der Ähnlichkeit der Marken sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 18 - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 194/99
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG umfaßt alle Umstände des Einzelfalls und würdigt die in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren und der Ähnlichkeit der Marken sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, auch in ihrer Wechselbeziehung untereinander (vgl EuGH GRUR 1998, 922, 923 Ez 16, 17, 18 - Canon; BGH GRUR 1999, 731, 732 - Canon II; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 1999, 241, 242 f - PATRIC LION).
- BPatG, 25.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Markenbeschwerdeverfahren - "ADLER/ADLEX" - zur Kennzeichnungskraft - …
Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Widersprechenden erwähnten Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 194/99. - BPatG, 18.07.2012 - 26 W (pat) 61/11
Zwischen "Adler" und "Adlex" besteht keine Verwechslungsgefahr
Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Widersprechenden erwähnten Entscheidung BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 194/99.