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BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 12.08.2009 - 26 W (pat) 156/03 Wenn wie im Streitfall ein Anmelder selbst die verfahrensgegenständliche Kennzeichnung benutzt oder sogar vorbenutzt hat und im Hinblick darauf deren markenrechtliche Absicherung gegenüber Dritten für erforderlich hält, so hat er ein dem Löschungsgrund der Bösgläubigkeit entgegenstehendes eigenes schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 -C 529/07 -Goldhase, nachgewiesen in juris, Tz. 48, 53; Senat PAVIS PROMA 26 W (pat) 153/04 -Tagesstempel; BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 13/04 -QUEER BEET; PAVIS PROMA 30 W (pat) 91/04 -BO-DISCO; Ströbele/Hackera.
- BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 89/04 Selbst wenn man aber unterstellen würde, dass aus der Marke Verbietungsrechte aus dem klanglich identischen Bestandteil "BO-DISCO" in Alleinstellung hergeleitet werden könnten, die eine Sperrwirkung oder einen zweckwidrigen Einsatz gegenüber dem Antragsteller ermöglichten, scheidet aus denselben Gründen, die im parallelen Löschungsverfahren der Wortmarke 399 06 487 "BODISCO" (Az. 30 W (pat) 091/04) vorliegen, die Bösgläubigkeit der Markeninhabers aus.