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   BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04   

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BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04 (https://dejure.org/2008,30024)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04 (https://dejure.org/2008,30024)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 30 W (pat) 91/04 (https://dejure.org/2008,30024)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04
    Zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG sind daher die insoweit entwickelten Grundsätze weiter heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 2004, 510, 511 "S 100" m. w. N.).

    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes "S100" (GRUR 2004, S. 510) beruft, wonach ein berechtigtes Interesse an der Eintragung einer Marke unberücksichtigt bleiben muss, wenn die Gefahr besteht, dass die Stellung als Markeninhaber dazu benutzt wird, weitere Vorteile aus der Eintragung zu ziehen, für die ein berechtigtes Interesse nicht geltend gemacht werden kann, so treffen die Voraussetzungen für eine solche Schlussfolgerung im vorliegenden Fall nicht zu.

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04
    Nach den genannten Grundsätzen handelt der Anmelder einer Marke nicht schon deshalb unlauter und ist daher nicht schon deswegen als bösgläubig im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG anzusehen, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe oder ein ähnliches Kennzeichen im Inland für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben; ein Vorbenutzungsrecht in diesem Sinne ist dem Markenrecht fremd (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; GRUR 1998, 1034, 1036 "Makalu"; GRUR 1998, 412, 414 "Analgin" m. w. N.).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04
    Ob dem Antragsteller ein bundesweit schutzwürdiger Besitzstand hinsichtlich des Betriebs einer mobilen Diskothek zusteht oder nur ein räumlich beschränkter, aufgrund dessen ein Löschungsanspruch gegen eine Marke, die im gesamten Inland Schutz genießt, nicht besteht (vgl. BGH GRUR 2004, 790, 793 - Gegenabmahnung), kann letztlich dahinstehen.
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04
    Nach den genannten Grundsätzen handelt der Anmelder einer Marke nicht schon deshalb unlauter und ist daher nicht schon deswegen als bösgläubig im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG anzusehen, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe oder ein ähnliches Kennzeichen im Inland für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben; ein Vorbenutzungsrecht in diesem Sinne ist dem Markenrecht fremd (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; GRUR 1998, 1034, 1036 "Makalu"; GRUR 1998, 412, 414 "Analgin" m. w. N.).
  • BGH, 19.02.1998 - I ZR 138/95

    "Makalu"; Sittenwidrigkeit des Erwerbs einer Marke

    Auszug aus BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 91/04
    Nach den genannten Grundsätzen handelt der Anmelder einer Marke nicht schon deshalb unlauter und ist daher nicht schon deswegen als bösgläubig im Sinne von § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG anzusehen, weil er weiß, dass ein anderer dasselbe oder ein ähnliches Kennzeichen im Inland für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben; ein Vorbenutzungsrecht in diesem Sinne ist dem Markenrecht fremd (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 "EQUI 2000"; GRUR 1998, 1034, 1036 "Makalu"; GRUR 1998, 412, 414 "Analgin" m. w. N.).
  • BPatG, 12.08.2009 - 26 W (pat) 156/03
    Wenn wie im Streitfall ein Anmelder selbst die verfahrensgegenständliche Kennzeichnung benutzt oder sogar vorbenutzt hat und im Hinblick darauf deren markenrechtliche Absicherung gegenüber Dritten für erforderlich hält, so hat er ein dem Löschungsgrund der Bösgläubigkeit entgegenstehendes eigenes schutzwürdiges Interesse an der Markenanmeldung (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 -C 529/07 -Goldhase, nachgewiesen in juris, Tz. 48, 53; Senat PAVIS PROMA 26 W (pat) 153/04 -Tagesstempel; BPatG PAVIS PROMA 32 W (pat) 13/04 -QUEER BEET; PAVIS PROMA 30 W (pat) 91/04 -BO-DISCO; Ströbele/Hackera.
  • BPatG, 31.03.2008 - 30 W (pat) 89/04
    Selbst wenn man aber unterstellen würde, dass aus der Marke Verbietungsrechte aus dem klanglich identischen Bestandteil "BO-DISCO" in Alleinstellung hergeleitet werden könnten, die eine Sperrwirkung oder einen zweckwidrigen Einsatz gegenüber dem Antragsteller ermöglichten, scheidet aus denselben Gründen, die im parallelen Löschungsverfahren der Wortmarke 399 06 487 "BODISCO" (Az. 30 W (pat) 091/04) vorliegen, die Bösgläubigkeit der Markeninhabers aus.
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