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   BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06   

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BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2011,26148)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2011,26148)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2011 - 30 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2011,26148)
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  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Hierbei handelt es sich einmal um die Anmeldung sogenannter "Spekulationsmarken", d. h. Marken, welche der Anmelder nicht benutzen möchte, sondern allein mit dem Ziel schützen lassen möchte, um gutgläubige Dritte unter Druck zu setzen, ohne dass ein genereller Benutzungswille des Markenanmelders vorliegt (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 539).

    Des weiteren hat der Bundesgerichtshof Bösgläubigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG bejaht, wenn Marken mit dem Ziel angemeldet werden, den erkannten schutzwürdigen Besitzstand eines Vorbenutzers zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzer zu sperren (vgl. BGH GRUR 2008, 160, 161 CORDARONE; BGH GRUR 2001, 242, 244 ­ Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 547).

    Danach ist Bösgläubigkeit anzunehmen, wenn der Anmelder zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 528, § 50 Rn. 7) die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (ständige Rechtsprechung: vgl. BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck, BGH GRUR 2001, 242 Classe E; vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 558 m. w. N.).

  • BPatG, 28.06.2010 - 30 W (pat) 519/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Pure Power" - keine Unterscheidungkraft

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    30 W (pat) 519/10).
  • OLG Köln, 19.05.2010 - 6 U 186/09

    Verwechlsungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Die Antragstellerin war den Markeninhaberinnen auch in dem anschließenden Verletzungsprozess zur Hauptsache vor dem Landgericht Köln und sodann vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 19. Mai 2010, Az.: 6 U 186/09) unterlegen.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Des weiteren hat der Bundesgerichtshof Bösgläubigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG bejaht, wenn Marken mit dem Ziel angemeldet werden, den erkannten schutzwürdigen Besitzstand eines Vorbenutzers zu stören oder den weiteren Gebrauch der vorbenutzten Bezeichnung durch den Vorbenutzer zu sperren (vgl. BGH GRUR 2008, 160, 161 CORDARONE; BGH GRUR 2001, 242, 244 ­ Classe E; Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 547).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Ein so weitreichender Schutz kann auch nicht mit der BGH-Entscheidung "HEITEC" (GRUR 2008, 803 (Tz. 22)) gemeint gewesen sein.
  • BPatG, 09.02.2010 - 24 W (pat) 9/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "PURE" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Zwar spricht einiges für die Rechtsauffassung der Antragstellerin zur Unbegründetheit der Markenverletzung, da der Schutzumfang eines Zeichens wie "pjur", das sich an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe annähert, im Verhältnis zu anderen Bezeichnungen besonderen Beschränkungen unterliegt, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an den beschreibenden oder freizuhaltenden Begriff annähern oder sogar rein beschreibende Sachangaben enthalten, wie dies bei den von der Antragstellerin verwendeten Zeichen "pure", "pure massageoil, "pure massageoil.com" der Fall sein dürfte (vgl. "Apotheke pur" (BPatG 30 W (pat) 011/06; "Pure" BPatG 24 W (pat) 009/09; "Pure Power" BPatG.
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Dabei ist die Annahme einer Bösgläubigkeit nicht allein durch den Nachweis eines eigenen Benutzungswillens des Anmelders ausgeschlossen, vielmehr ist eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH GRUR 2008, 621, 624 (Nr. 32) AKADEMIKS; vgl. Ströbele in Hacker/Ströbele, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 558).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus BPatG, 31.03.2011 - 30 W (pat) 11/06
    Danach ist Bösgläubigkeit anzunehmen, wenn der Anmelder zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 528, § 50 Rn. 7) die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (ständige Rechtsprechung: vgl. BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck, BGH GRUR 2001, 242 Classe E; vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 8 Rn. 558 m. w. N.).
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