Rechtsprechung
BPatG, 31.03.2013 - 27 W (pat) 511/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BPatG, 21.03.2013 - 27 W (pat) 511/13
- BPatG, 31.03.2013 - 27 W (pat) 511/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 31.03.2013 - 27 W (pat) 511/13
Dem stehen keine Belange der Allgemeinheit (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607, Rdn. 51 - Libertel) entgegen, weil der Schutz der Marke auf die ganz konkrete Ausgestaltung beschränkt ist, also insbesondere nicht gegenüber Kennzeichnungen oder sonstigen Angaben besteht, welche zwar ebenfalls Elemente des vorliegend zu beurteilenden Zeichens enthalten, aber nicht die konkrete graphische Ausgestaltung aufweisen. - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 31.03.2013 - 27 W (pat) 511/13
Bei Marken, die aus Wort- und Bildbestandteilen kombiniert sind, hat sich die Prüfung der Schutzfähigkeit auch darauf zu erstrecken, ob die Marke in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt (vgl. BGH BlPMZ 2001, 397 - antiKalk) und so geeignet ist, die Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer zu unterscheiden.