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   BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20   

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BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20 (https://dejure.org/2023,10875)
BPatG, Entscheidung vom 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20 (https://dejure.org/2023,10875)
BPatG, Entscheidung vom 31. März 2023 - 9 W (pat) 9/20 (https://dejure.org/2023,10875)
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  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20
    Die Aufnahme eines nicht ursprünglich offenbarten Begriffs ist jedoch zulässig, sofern die technische Lehre ursprünglich offenbart war (vgl. Schulte, PatG, 10. Auflage, § 38, Rn 31; BGH GRUR 2006, 316 - Koksofentür; BGH - Spielfahrbahn, a.a.O.) Dies ist hier der Fall, denn für den Durchschnittsfachmann ist schon aus den ursprünglichen Unterlagen erkennbar, dass mit dem ursprünglich verwendeten Begriff der "Zwischenplatte" nichts anderes gemeint war, als der zur Klarstellung eingeführte und im erteilten Patentanspruch 1 enthaltene Begriff "Adapterplatte" zum Ausdruck bringt.
  • BGH, 21.09.1993 - X ZR 50/91

    Kenntnis des Prioritätstages des Streitpatents - Bahnstück für eine flexible

    Auszug aus BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20
    Der Inhalt der Patentanmeldung ist dabei dem Gesamtinhalt der Unterlagen zu entnehmen, ohne dass dabei den ursprünglichen Patentansprüchen eine gleich hervorragende Bedeutung zukommt (vgl. BGH Urteil v. 21.9.1993 - X ZR 50/91 - Spielfahrbahn).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20
    Denn die in der Patentschrift enthaltenen Angaben vermitteln dem fachmännischen Leser so viel an technischen Informationen, dass dieser mit seinem Fachwissen und seinem Fachkönnen in der Lage ist, diese ausführen zu können (vgl. BGH GRUR 2010, 916, Leitsatz - Klammernahtgerät).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20
    Insofern erlaubt ein Ausführungsbeispiel zwar regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (vgl. BGH GRUR 2004, 1023, Leitsatz - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20
    Begriffe in den Patentansprüchen sind deshalb so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift und Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (vgl. BGH GRUR 1999, 909, Leitsatz - Spannschraube).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20
    Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt, wobei diese unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnung aus Sicht des von der Erfindung betroffenen Fachmanns ausgelegt wird (BGH GRUR 2007, 410, Rn. 18 f. - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2007, 859, Rn. 13 f. - Informationsübermittlungsverfahren).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 31.03.2023 - 9 W (pat) 9/20
    Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt, wobei diese unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnung aus Sicht des von der Erfindung betroffenen Fachmanns ausgelegt wird (BGH GRUR 2007, 410, Rn. 18 f. - Kettenradanordnung; BGH GRUR 2007, 859, Rn. 13 f. - Informationsübermittlungsverfahren).
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