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   BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01   

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BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01 (https://dejure.org/2001,22900)
BPatG, Entscheidung vom 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01 (https://dejure.org/2001,22900)
BPatG, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 25 W (pat) 99/01 (https://dejure.org/2001,22900)
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  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Kann somit eine Prägung des Gesamteindrucks der Widerspruchsmarke durch "HAVANA" nicht bejaht werden, verbleibt es deshalb bei dem Grundsatz, dass zur Beurteilung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf die Ähnlichkeit der Marken in ihrer Gesamtheit nach der registrierten Form abzustellen ist, die als gewählter Schutzgegenstand den Schutzbereich der Marke bestimmt (vgl zB BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1).

    Hierbei kann auch hinsichtlich der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr unterstellt werden, dass der Verkehr sich bei einer Wort-/Bildmarke in der Regel eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware oder Dienstleistung orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI) und deshalb das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; zu den Einschränkungen vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl., § 9 Rdn 194; BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1).

    Denn den Marken lässt sich trotz des Erkennens der gegebenen Unterschiede assoziativ kein Sinngehalt entnehmen, der das Publikum zu der Annahme einer gemeinsamen betrieblichen Zuordnung der Kennzeichnungen zu demselben Herstellerbetrieb (vgl hierzu BGH MarkenR 1999, 199, 201 - MONOFLAM/POLYFLAM) oder jedenfalls zu der Annahme wirtschaftlicher oder organisatorischer Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern (vgl hierzu BGH MarkenR 2000, 134, 136 - ARD-1) veranlassen könnte.

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Nach der maßgebenden Registerlage können sich die jeweils gegenüberstehenden Marken auf identischen - im übrigen jedenfalls noch enge Berührungspunkte aufweisenden - Waren und Dienstleistungen begegnen, wobei hinsichtlich der angesprochenen allgemeinen Verkehrskreise auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints).

    Hierbei kann auch hinsichtlich der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr unterstellt werden, dass der Verkehr sich bei einer Wort-/Bildmarke in der Regel eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware oder Dienstleistung orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI) und deshalb das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; zu den Einschränkungen vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl., § 9 Rdn 194; BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1).

  • BPatG, 18.09.2000 - 30 W (pat) 86/00
    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Der als umgangssprachlicher Begriff für eine Personengruppe oder für eine Räumlichkeit übliche Begriff "Club" ist auch als Kennzeichnung oder Kennzeichnungsbestandteil gebräuchlich und vermittelt einen entsprechenden, ohne weiteres erkennbaren Bedeutungsgehalt (vgl hierzu auch HABM ABL 2000, 794, 822 - CARIBBEAN CLUB # CARIBBEAN TWIST; PAVIS PROMA, Kliems BPatG 30 W (pat) 086/00 Club Rotation= Rotation; 26 W (pat) 269/93 CLUB).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Jedenfalls handelt es sich aber im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen, bei denen ein entsprechender Ursprung oder anderer Bezug nahe liegt, um eine nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht schutzfähige beschreibende und freihaltungsbedürftige geographische Angabe (vgl EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee), die nicht geeignet ist, den Gesamteindruck der Widerspruchsmarke in kollisionsbegründender Weise zu prägen (vgl auch HABM ABL 2000, 794, 824-826 - CARIBBEAN CLUB # CARIBBEAN TWIST; Althammer/Ströbele MarkenG, 6. Aufl., § 9 Rdn 148).
  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Hierbei kann auch hinsichtlich der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr unterstellt werden, dass der Verkehr sich bei einer Wort-/Bildmarke in der Regel eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware oder Dienstleistung orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI) und deshalb das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; zu den Einschränkungen vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl., § 9 Rdn 194; BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96

    EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Hierbei kann auch hinsichtlich der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr unterstellt werden, dass der Verkehr sich bei einer Wort-/Bildmarke in der Regel eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware oder Dienstleistung orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI) und deshalb das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; zu den Einschränkungen vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl., § 9 Rdn 194; BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Nach der maßgebenden Registerlage können sich die jeweils gegenüberstehenden Marken auf identischen - im übrigen jedenfalls noch enge Berührungspunkte aufweisenden - Waren und Dienstleistungen begegnen, wobei hinsichtlich der angesprochenen allgemeinen Verkehrskreise auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein kann (vgl BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; BGH GRUR 1998, 942, 943 li Spalte - ALKA-SELTZER; EuGH MarkenR 1999, 236, 239 unter 24. - Lloyd / Loints).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    In diesem Rahmen darf der schutzunfähige Bestandteil "HAVANA" allerdings auch nicht unberücksichtigt bleiben (vgl hierzu Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl., § 9 Rdn 152, 160; BGH MarkenR 2000, 20, 21 - RAUSCH / ELFI RAUCH), zumal sich der weitere Bestandteil "Club" in Bezug auf die geschützten Dienstleistungen, aber in gewissem Maße auch auf die Ware "kubanischer Rum" gleichfalls eher als kennzeichnungsschwach erweist.
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Hierbei kann auch hinsichtlich der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr unterstellt werden, dass der Verkehr sich bei einer Wort-/Bildmarke in der Regel eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware oder Dienstleistung orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI) und deshalb das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; zu den Einschränkungen vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl., § 9 Rdn 194; BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1).
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 71/89

    "frei öl"; Prägung eines Wortbildzeichens; Feststellung des Bekanntheitsgrads;

    Auszug aus BPatG, 31.05.2001 - 25 W (pat) 99/01
    Hierbei kann auch hinsichtlich der Prüfung der klanglichen Verwechslungsgefahr unterstellt werden, dass der Verkehr sich bei einer Wort-/Bildmarke in der Regel eher am Wortbestandteil als einfachster Bezeichnungsform der angebotenen Ware oder Dienstleistung orientiert (vgl BGH GRUR 1966, 499 - Merck; GRUR 1992, 48, 50 - frei öl; BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI) und deshalb das Wortelement den Gesamteindruck der Kombination von Wort und Bild prägt (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 733, 735 - LION DRIVER; BGH MarkenR 2000, 140, 144 ATTACHÉ / TISSERAND; zu den Einschränkungen vgl auch Althammer/Ströbele, MarkenG, 6. Aufl., § 9 Rdn 194; BGH MarkenR 2000, 134, 137 - ARD-1).
  • OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00

    Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

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