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   BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05   

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https://dejure.org/2006,29923
BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05 (https://dejure.org/2006,29923)
BPatG, Entscheidung vom 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05 (https://dejure.org/2006,29923)
BPatG, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 26 W (pat) 13/05 (https://dejure.org/2006,29923)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 24.05.2000 - 26 W (pat) 146/99
    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Zudem sei auch Marke "POWER MALT" als schutzfähig angesehen worden, da sie für Biere und Biermischgetränke zwar als Hinweis auf leistungssteigernde und belebende Wirkung verstanden werde, aber ebenfalls keine unmissverständliche warenbezogene Aussage sei (BPatG, Beschl. v. 24.5. 2000 - 26 W (pat) 146/99).

    Die von der Anmelderin zitierten Entscheidungen "POWER MALT" (Beschl. v. 24.5. 2000 - 26 W (pat) 146/99, veröff.

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2005, 258, 259 Roximycin).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Werden zwei (oder gar mehrere) rein beschreibende Begriffe zu einem einzigen zusammengesetzt, so bleibt der Gesamtbegriff ungeachtet des Vorliegens einer Wortneuschöpfung von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sich durch die Wortkombination kein über den bloß beschreibenden Inhalts jedes einzelnen Wortbestandteils hinausgehender weitergehender Sinngehalt ergibt (EuGH GRUR 2004, 680, 682, EG 43 - biomild).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (std. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 105 - Cityservice; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 70 m. w. N.).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2005, 258, 259 Roximycin).
  • BPatG, 12.09.2001 - 26 W (pat) 199/00
    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Das Bundespatentgericht habe die Marke "Das perfekte Mietpaket" als unterscheidungskräftig für die Dienstleistungen "Organisation, Vermietung und Leasing von Kraftfahrzeugen" angesehen, da sie nicht eindeutig beschreibend sei (Beschl. v. 12.9. 2001 - 26 W (pat) 199/00).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (std. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 105 - Cityservice; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rn. 70 m. w. N.).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 31.05.2006 - 26 W (pat) 13/05
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
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