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   BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11   

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BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11 (https://dejure.org/2012,17971)
BPatG, Entscheidung vom 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11 (https://dejure.org/2012,17971)
BPatG, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 25 W (pat) 550/11 (https://dejure.org/2012,17971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren "CLIOVELL/ClIOVELLE" - keine Verwechslungsgefahr - Warenunähnlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechsluungsgefahr zwischen den Marken CLIOVELLE und CLIOVELL; Beurteilung einer markenrechtlichen Verwechslungsgefahr nach der Identität oder Ähnlichkeit der Waren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "CLIOVELL/ClIOVELLE" - keine Verwechslungsgefahr - Warenunähnlichkeit -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BPatG, 17.02.2005 - 25 W (pat) 24/03
    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    Schließlich verweist die Widersprechende noch auf zwei Entscheidungen des 25. Senats, 25 W (pat) 276/94 und 25 W (pat) 24/03, bei denen Ähnlichkeit zwischen "Antianämika" einerseits und "Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren, Fungizide, Herbizide" andererseits bzw. zwischen "Hypnotika/Sedativa" einerseits und "Pestizide, Fungizide, Herbizide" andererseits festgestellt worden sei.

    Soweit die Widersprechende zur Frage der Warenähnlichkeit auf die Senatsentscheidungen 25 W (pat) 276/94 und 25 W (pat) 24/03 Bezug nimmt, ist darauf hinzuweisen, dass in beiden Verfahren ein größerer bzw. erheblicher Warenabstand zwischen den Vergleichswaren konstatiert und die Verwechslungsgefahr verneint wird.

  • BPatG, 01.06.2010 - 33 W (pat) 62/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "CALLIDO/CALLISTO" - zur Einrede der Nichtbenutzung:

    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die Produktionsbereiche Pharma und Pflanzenschutzmittel für die Landwirtschaft regelmäßig nicht in einer einzigen Firma zusammengefasst sind, sondern in verschiedenen rechtlich selbständigen Einzelfirmen getrennt geführt werden (s. auch 33 W (pat) 62/08, Beschluss vom 1. Juni 2010 - CALLIOD/CALLISTO, zu finden in PAVIS PROMA).
  • BPatG, 18.08.2010 - 25 W (pat) 142/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lanso-Q/LANZOR" - Einrede der Nichtbenutzung - zur

    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    Im Rahmen der Integrationsfrage nach der sog. "erweiterten Minimallösung" ist eine Benutzung der Widerspruchsmarke, die in der Roten Liste unter Nr. 76 0064 verzeichnet ist, hinsichtlich der Arzneimittel anzunehmen, welche die Hauptgruppe 76 umfasst (vgl. dazu Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 26 Rdnr. 194 ff.; siehe auch die ständige Rechtsprechung des Senats z. B. GRUR 2004, 954 - CYNARETTEN/ Circanetten; 25 W (pat) 142/09 vom 18. August 2010 - Lanso-Q/LANZOR- zu finden in PAVIS PROMA).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06

    Augsburger Puppenkiste

    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 31 - Augsburger Puppenkiste; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rdnr. 40).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    Im Rahmen der Integrationsfrage nach der sog. "erweiterten Minimallösung" ist eine Benutzung der Widerspruchsmarke, die in der Roten Liste unter Nr. 76 0064 verzeichnet ist, hinsichtlich der Arzneimittel anzunehmen, welche die Hauptgruppe 76 umfasst (vgl. dazu Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 26 Rdnr. 194 ff.; siehe auch die ständige Rechtsprechung des Senats z. B. GRUR 2004, 954 - CYNARETTEN/ Circanetten; 25 W (pat) 142/09 vom 18. August 2010 - Lanso-Q/LANZOR- zu finden in PAVIS PROMA).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2007, 321, Tz. 20 - COHIBA; GRUR 2008, 714, Tz. 32 - idw).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    Diese Faktoren sind zwar für sich gesehen voneinander unabhängig, bestimmen aber in ihrer Wechselwirkung den Rechtsbegriff der Verwechslungsgefahr (vgl. BGH GRUR 2008, 258 - INTERCONNECT/T-InterConnect; BGH GRUR 2009, 772, Tz. 31 - Augsburger Puppenkiste; vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 9 Rdnr. 40).
  • BGH, 28.09.2006 - I ZB 100/05

    COHIBA

    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (vgl. BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS; GRUR 2007, 321, Tz. 20 - COHIBA; GRUR 2008, 714, Tz. 32 - idw).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 550/11
    Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (EuGH GRUR 2006, 237, Tz. 18 - PICASSO; GRUR 1998, 387, Tz. 22 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

  • BPatG, 02.02.2023 - 30 W (pat) 20/20

    Sölen

    Denn vergleichbar der sich bei der Warenähnlichkeit stellenden Frage einer regelmäßigen gemeinsamen betrieblichen Herkunft kann auch eine "naheliegende Sortimentserweiterung" auf sich vom eigenen Geschäftsbereich grundlegend unterscheidende Produktbereiche nicht allein unter Hinweis auf einzelne wenige Unternehmen wie insbesondere Großkonzerne, in denen mehrere branchenverschiedene Betriebe zusammengefasst sind, angenommen werden (vgl. zur Warenähnlichkeit BPatG 33 W (pat) 62/08 v. 1. Juni 2010 - CALLIDO/CALLISTO; 25 W (pat) 550/11 v. 31. Mai 2012 - CLIOVELL/CLIOVELLE; Ströbele/Hacker/Thiering, aaO, § 9 Rdnr. 85).
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