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   BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 174/01   

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https://dejure.org/2003,29680
BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 174/01 (https://dejure.org/2003,29680)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2003 - 25 W (pat) 174/01 (https://dejure.org/2003,29680)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 25 W (pat) 174/01 (https://dejure.org/2003,29680)
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  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 174/01
    Dabei darf die Prüfung jedoch nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muß vielmehr streng und vollständig sein (vgl EuGH WRP 2003, 735 - Libertel. Groep - Farbe Orange), wobei der Senat das Wort "streng" eher im Sinne von sorgfältig versteht (vgl Beschluß vom 15. Mai 2003 im Sinne 25 W (pat) 168/01 - High Care).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 174/01
    Auch wenn bei der Prüfung, ob einer Markenanmeldung dieses Schutzhindernis entgegensteht, nach der Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs großzügige Maßstäbe anzulegen sind, ist bei Wörtern darauf abzustellen, ob ihnen im Hinblick auf die angemeldeten Waren bzw Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und/oder ob es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das von den Verbrauchern - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BPatG, 15.05.2003 - 25 W (pat) 168/01
    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 174/01
    Dabei darf die Prüfung jedoch nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muß vielmehr streng und vollständig sein (vgl EuGH WRP 2003, 735 - Libertel. Groep - Farbe Orange), wobei der Senat das Wort "streng" eher im Sinne von sorgfältig versteht (vgl Beschluß vom 15. Mai 2003 im Sinne 25 W (pat) 168/01 - High Care).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 31.07.2003 - 25 W (pat) 174/01
    Auch wenn bei der Prüfung, ob einer Markenanmeldung dieses Schutzhindernis entgegensteht, nach der Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs großzügige Maßstäbe anzulegen sind, ist bei Wörtern darauf abzustellen, ob ihnen im Hinblick auf die angemeldeten Waren bzw Dienstleistungen ein im Vordergrund stehender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und/oder ob es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das von den Verbrauchern - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).
  • BPatG, 09.03.2004 - 24 W (pat) 15/03
    Das gilt auch für Verbindungen von Firmenbezeichnungen und kennzeichnungsschwachen Elementen in Arzneimittelmarken (vgl. BPatG 30 W (pat) 232/98 "KAMILLIN ROBUGEN / Kamillan"; BPatG 30 W (pat) 13/01 "MultiTabsratiopharm / Multitabs"; BPatG 25 W (pat) 30/99 "R+P PUR-ECHIN / ECHI-PUREN"; BPatG 25 W (pat) "Propafen-ISIS / POSTAFENE"; BPatG 25 W (pat) 90/96 "MOXILLIN-PUREN / Mobilisin"; BPatG 25 W (pat) 174/01 "Levocarb-TEVA / Levocomp"; Zusammenfassung jeweils veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).

    Darüber hinaus wird die Zusammengehörigkeit der Markenkomponenten durch einen Bindestrich verdeutlicht, der eine Klammerwirkung erzeugt (BGH GRUR 2002, 342, 344 "ASTRA/ESTRA-PUREN"; BPatG 25 W (pat) 174/01 "Levocarb-TEVA / Levocomp"; Zusammenfassung veröffentlicht auf PROMA PAVIS CD-ROM).

  • BPatG, 05.05.2008 - 30 W (pat) 71/06
    Die Zusammengehörigkeit der Markenkomponenten wird hier durch einen Bindestrich verdeutlicht, der eine Klammerwirkung erzeugt (BGH GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA / ESTRA-PUREN; BPatG 25 W (pat) 174/01 - Levocarb-TEVA/Levocomp, Zusammenfassung veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
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