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   BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12   

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BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12 (https://dejure.org/2013,18881)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12 (https://dejure.org/2013,18881)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 15 W (pat) 25/12 (https://dejure.org/2013,18881)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.09.1976 - X ZB 6/76
    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    durch die mit der Wortwahl "enthaltend" verbundene offene Anspruchsformulierung auch erfasst (vgl. BGH GRUR 1977, 212 - Piperazinoalkylpyrazole).

    Seit der BGH-Entscheidung "Piperazinoalkylpyrazole" steht die Erfassung von Kombinationspräparaten durch offen formulierte, auf die reinen Stoffansprüche rückbezogenen Mittelansprüche jedenfalls dann außer Frage, wenn diese Kombinationspräparate und die zu kombinierenden Wirkstoffe in der Beschreibung als zur betreffenden Erfindung gehörend offenbart sind (vgl. BGH GRUR 1977, 212 - Piperazinoalkylpyrazole, II.3.c).

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    Beachtlich dafür, wann die Aufnahme eines Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch eine zulässige Patentbeschränkung darstellt, und für die Beurteilung der Aliud-Frage sind insbesondere mehrere bereits vor geraumer Zeit ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1990, 508 - Spreizdübel; BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 1990, 510 - Crackkatalysator; BGH GRUR 1991, 307 - Bodenwalze).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe -

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    b Soweit sich die Patentabteilung mit den Entscheidungen BGH GRUR 1992, 594 - Mechanische Betätigungsvorrichtung und BGH BlPMZ 1995, 322 - 3-Isothiazolonzubereitung auseinandergesetzt hat, kann sich der Senat den daraus gezogenen Schlussfolgerungen und der damit begründeten Zurückweisung der in dem angefochtenen Beschluss hilfsweise beantragten Beschränkung nicht anschließen.
  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    Zwar kann ein Aliud - anders als im Fall eines exklusiven Aliuds - auch dann vorliegen, wenn die Hinzufügungen, hier die zu kombinierenden Wirkstoffe, einen technischen Aspekt betreffen, der aus der Patentschrift in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationselement).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-322/10

    Medeva - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    Die Frage, ob ein ergänzendes Schutzzertifikat für Kombinationsarzneimittel nur dann in Übereinstimmung mit Art. 3 der Verordnung (EG) 469/2009 erteilt werden kann, wenn die Wirkstoffkombination, die Gegenstand des Antrags auf Erteilung eines ergänzendes Schutzzertifikats für Arzneimittel ist, auch in den Ansprüchen des Grundpatents genannt ist (vgl. EuGH GRUR 2012, 257 - Medeva, C-322/10 vom 24. November 2011), ist für das Patentbeschränkungsverfahren nach § 64 PatG nicht vorgreiflich und kann jedenfalls für die Bewertung der Zulässigkeit der beantragten Änderungen dahinstehen.
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    Beachtlich dafür, wann die Aufnahme eines Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch eine zulässige Patentbeschränkung darstellt, und für die Beurteilung der Aliud-Frage sind insbesondere mehrere bereits vor geraumer Zeit ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1990, 508 - Spreizdübel; BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 1990, 510 - Crackkatalysator; BGH GRUR 1991, 307 - Bodenwalze).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    Beachtlich dafür, wann die Aufnahme eines Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch eine zulässige Patentbeschränkung darstellt, und für die Beurteilung der Aliud-Frage sind insbesondere mehrere bereits vor geraumer Zeit ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1990, 508 - Spreizdübel; BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 1990, 510 - Crackkatalysator; BGH GRUR 1991, 307 - Bodenwalze).
  • BPatG, 24.07.2012 - 4 Ni 21/10

    Fixationssystem - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Fixationssystem" -

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    Denn die Summe der Teilgegenstände der beiden nunmehr beantragten Arzneimittelansprüche 7 und 8 hat allein schon durch den Rückbezug auf die stofflich eingeschränkten Patentansprüche 1 bis 5 eine Beschränkung erfahren, so dass auch der gesamtumfängliche Gegenstand der beiden nunmehr beantragten Patentansprüche 7 und 8 eine Beschränkung gegenüber dem erteilten Patentanspruch 8 darstellt (vgl. BPatG 4 Ni 21/10 - Fixationssystem).
  • BGH, 11.06.1996 - X ZR 76/93

    "Bogensegment"; Beschränkung der Geltung eines europäischen Patents

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    Fragen betreffend die Bestandsfähigkeit des Patents, Ausführbarkeit und Patentfähigkeit gegenüber dem Stand der Technik bleiben allein dem Nichtigkeitsverfahren vorbehalten (vgl. BGH GRUR 1996, 862 - Bogensegment).
  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 58/93

    Zulässigkeit der Änderung eines europäischen Patents gem. § 64 Abs. 1

    Auszug aus BPatG, 31.07.2013 - 15 W (pat) 25/12
    Im Unterschied zum Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren enthält das Beschränkungsverfahren allerdings keine Entscheidung über den Rechtsbestand des Patents und damit über die Patentfähigkeit der Erfindung (vgl. BGH X ZR 58/93 v. 7.2.1995, BlPMZ 1995, 322 - 3-Isothiazolonzubereitung).
  • BPatG, 04.02.2014 - 3 Ni 5/13

    Telmisartan - (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Telmisartan" - zur Nichtigkeit

    Gemäß Antrag der Patentinhaberin auf Beschränkung gemäß § 64 PatG hat das Bundespatentgericht im Beschluss vom 31. Juli 2013 (15 W (pat) 25/12) den deutschen Teil DE 592 09 330 des europäischen Patents EP 0 502 314 B1 auf folgende Fassung der nunmehrigen Patentansprüche 1 bis 7 beschränkt:.

    2 Beschluss des BPatG - 15 W (pat) 25/12 - vom 31. Juli 2013.

    Das in dem Schutzzertifikat DE 102 99 029.8 in Anspruch genommene Grundpatent DE 592 09 330 (deutscher Teil aus EP 0 502 314 B1) wurde auf Antrag der Patentinhaberin gemäß § 64 PatG durch Beschluss des Bundespatentgerichts 15 W (pat) 25/12 vom 31. Juli 2013 in den Stoffansprüchen sowie in den darauf jeweils rückbezogenen Arzneimittel-, Verwendungs- und Verfahrensansprüchen eingeschränkt.

    a) Durch die in dem Beschluss des Bundespatentgerichts vom 31. Juli 2013 (Az. 15 W (pat) 25/12) tenorierte Beschränkung des Grundpatents mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 64 PatG) sind die ursprünglich sowie im Streitpatent offenbarten Kombinationswirkstoffe expressis verbis in den Patentanspruch aufgenommen und damit die in EuGH - Medeva bezüglich Art. 3 lit. aVO erstmals ausgesprochenen und in weiteren Entscheidungen des EuGH bestätigten Anforderungen (vgl. C-6/11 - Daiichi Sankyo , C-518/10 - Yeda und C-630/10 - Queensland ) jedenfalls erfüllt.

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