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   BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08 (EU)   

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BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08 (EU) (https://dejure.org/2010,31756)
BPatG, Entscheidung vom 31.08.2010 - 3 Ni 34/08 (EU) (https://dejure.org/2010,31756)
BPatG, Entscheidung vom 31. August 2010 - 3 Ni 34/08 (EU) (https://dejure.org/2010,31756)
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  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08
    Auch bedarf es dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (vgl. BGH GRUR 2009, 746 -Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Auszug aus BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (st. Rspr. gemäß BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 -Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 -Gelenkanordung).
  • BPatG, 26.02.2003 - 20 W (pat) 46/01
    Auszug aus BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08
    Dabei können für die Beantwortung der Frage, ob die beanspruchte technische Lehre für den angesprochenen Fachmann im Zeitpunkt der Anmeldung bzw. im Prioritätszeitpunkt nahelag, nicht der sogenannte "nächstliegende" Stand der Technik sondern verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein (BGH GRUR 2009, 1039 -Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 -Olanzapin; BPatG GRUR 2004, 317 -Programmartmitteilung).
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Auszug aus BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08
    Dabei können für die Beantwortung der Frage, ob die beanspruchte technische Lehre für den angesprochenen Fachmann im Zeitpunkt der Anmeldung bzw. im Prioritätszeitpunkt nahelag, nicht der sogenannte "nächstliegende" Stand der Technik sondern verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein (BGH GRUR 2009, 1039 -Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 -Olanzapin; BPatG GRUR 2004, 317 -Programmartmitteilung).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08
    Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (st. Rspr. gemäß BGH GRUR 2010, 607, Tz. 18 -Fettsäurezusammensetzung; BGH GRUR 2010, 602, Tz. 27 -Gelenkanordung).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08
    Dabei können für die Beantwortung der Frage, ob die beanspruchte technische Lehre für den angesprochenen Fachmann im Zeitpunkt der Anmeldung bzw. im Prioritätszeitpunkt nahelag, nicht der sogenannte "nächstliegende" Stand der Technik sondern verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein (BGH GRUR 2009, 1039 -Fischbissanzeiger; BGH GRUR 2009, 382 -Olanzapin; BPatG GRUR 2004, 317 -Programmartmitteilung).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 31.08.2010 - 3 Ni 34/08
    Die übrigen angegriffenen Patentansprüche 2 bis 18 in der gemäß Hauptantrag verteidigten Fassung bedürfen keiner weiteren isolierten Prüfung, weil die Beklagte das Streitpatent hilfsweise mit dem zulässig geänderten Anspruchssatz gemäß Hilfsantrag 1 verteidigt hat und sich der Senat mit einer hiervon abweichenden teilweisen Aufrechterhaltung einzelner weiterer Patentansprüche gemäß Hauptantrag in Widerspruch zu dem maßgeblichen Willen der Patentinhaberin setzen würde (BPatG GRUR 2009, 46 Ls. -Ionenaustauschverfahren).
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