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   BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10   

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BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10 (https://dejure.org/2012,26882)
BPatG, Entscheidung vom 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10 (https://dejure.org/2012,26882)
BPatG, Entscheidung vom 31. August 2012 - 30 W (pat) 551/10 (https://dejure.org/2012,26882)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren "SPACE/INTERSPACE" - keine Verwechslungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken SPACE und INTERSPACE

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren "SPACE/INTERSPACE" - keine Verwechslungsgefahr - None

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen SPACE und INTERSPACE

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken SPACE und INTERSPACE

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Dem steht die Tatsache ihrer Registrierung nicht entgegen, da einer Marke hierfür nur nicht jede Unterscheidungskraft zu fehlen braucht, also bereits ein geringer Grad an Kennzeichnungskraft für die Registrierung genügt (vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1068, Rn. 30 - Kinderzeit; GRUR 2008, 905, 907, Rn. 20 - Pantohexal).

    Denn das Patentamt wie auch das Bundespatentgericht als Rechtsmittelgericht sind im Widerspruchsverfahren - ebenso wie die Zivilgerichte im Verletzungsverfahren - hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen und Eintragungshindernisse an die Eintragung der Marke gebunden (vgl. BGH GRUR 2007, 780, 782, Rn. 14 - Pralinenform; GRUR 2008, 798, 799, Rn. 14 - POST; GRUR 2008, 905, 907, Rn. 20 - Pantohexal).

    Nicht von der Bindungswirkung berührt wird hingegen die Frage der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke, deren Grad von der jeweiligen Instanz im Widerspruchsverfahren selbständig bestimmt werden kann (vgl. BGH GRUR 2008, 905, 907, Nr. 20 - Pantohexal).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Vorliegend kann der Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nach den vorstehenden Ausführungen nur als äußerst niedrig angesetzt und ihr daher nur ein sehr enger Schutzumfang zugebilligt werden (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2008, 803, 804, Rn. 22 - HEITEC; BPatG GRUR 2002, 68, 69 - COMFORT HOTEL).

    Insbesondere ist bei einer Marke, die wie die vorliegende nur aus einer rein sachbezogenen Angabe besteht, bei der also allein die sachbezogene Angabe das Maß der ihr die Schutzfähigkeit verleihenden Eigenprägung und Unterscheidungskraft bildet (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC), der Schutzumfang dementsprechend auf im Wesentlichen identische Marken zu begrenzen.

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Ob Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG vorliegt, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen, des Schutzumfangs der Widerspruchsmarke, des Grades der Ähnlichkeit der Zeichen sowie der Art der Waren/Dienstleistungen und der bei der Auswahl bzw. Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; GRUR 2008, 343, Rn. 48 - Il Ponte Finanziaria SpA/HABM; GRUR 2006, 413 ff., - Rn. 17 - ZIRH/SIR; GRUR 2006, 237 ff., - Rn. 18 - Picaro/Picasso; BGH GRUR 2008, 903, Rn. 10 - SIERRA ANTIGUO; zur Wechselwirkung der genannten Einzelfaktoren vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 9 Rn. 40, 41).

    Im für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (auch) maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über den aus der Widerspruchsmarke erhobenen Widerspruch (vgl. BGH GRUR 2008, 903, 904, Rn. 14 - SIERRA ANTIGUO) Mitte Juni 2012 ist damit bei der Bezeichnung INTERSPACE für die registrierten Waren von einer rein sachbezogenen Angabe auszugehen.

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Dem steht die Tatsache ihrer Registrierung nicht entgegen, da einer Marke hierfür nur nicht jede Unterscheidungskraft zu fehlen braucht, also bereits ein geringer Grad an Kennzeichnungskraft für die Registrierung genügt (vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1068, Rn. 30 - Kinderzeit; GRUR 2008, 905, 907, Rn. 20 - Pantohexal).

    Insoweit scheidet eine Verwechslungsgefahr aus Rechtsgründen in jeder denkbaren Hinsicht aus (vgl. BGH GRUR 2007, 1066, 1069 Rn. 41 - Kinderzeit; GRUR 2007, 1071, 1073 Rn. 36 - Kinder II).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Vorliegend kann der Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nach den vorstehenden Ausführungen nur als äußerst niedrig angesetzt und ihr daher nur ein sehr enger Schutzumfang zugebilligt werden (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2008, 803, 804, Rn. 22 - HEITEC; BPatG GRUR 2002, 68, 69 - COMFORT HOTEL).

    Insbesondere ist bei einer Marke, die wie die vorliegende nur aus einer rein sachbezogenen Angabe besteht, bei der also allein die sachbezogene Angabe das Maß der ihr die Schutzfähigkeit verleihenden Eigenprägung und Unterscheidungskraft bildet (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2008, 803, 804, Nr. 22 - HEITEC), der Schutzumfang dementsprechend auf im Wesentlichen identische Marken zu begrenzen.

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Ebenso scheidet eine Gefahr aus, dass die Zeichen gedanklich miteinander in Verbindung gebracht werden (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 608, 611 - ARD 1; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 459, 473 m. w. N.).
  • BGH, 19.09.1975 - I ZB 3/74

    Zeichenschutz - Anmeldung des Wortzeichens "BIO-ACTIVINE" - Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Zwar trifft es, wie schon ausgeführt, zu, dass auch das englische Wort "Space" im Deutschen "Zwischenraum, Abstand" bedeutet; die begriffliche Klammer für beide Zeichen stellt aber lediglich die Sachangabe "Zwischenraum" dar, was eine begriffliche Verwechslungsgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu BGH GRUR 1976, 143 - Biovital; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 258).
  • BGH, 05.11.2008 - I ZR 39/06

    Stofffähnchen

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Die Übereinstimmung in beschreibenden, schutzunfähigen Bestandteilen kann aber eine Verwechslungsgefahr nicht begründen (vgl. hierzu etwa BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2009, 766, 772 Rn. 72 - Stofffähnchen; BPatG 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rn. 300).
  • BPatG, 08.03.2001 - 25 W (pat) 100/01

    Markenschutz für eine als Bezeichnung eines Qualitätsstandards erkennbaren Angabe

    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Vorliegend kann der Grad der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke nach den vorstehenden Ausführungen nur als äußerst niedrig angesetzt und ihr daher nur ein sehr enger Schutzumfang zugebilligt werden (vgl. BGH GRUR 2003, 963, 965 - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2008, 803, 804, Rn. 22 - HEITEC; BPatG GRUR 2002, 68, 69 - COMFORT HOTEL).
  • BPatG, 12.02.2009 - 30 W (pat) 70/08
    Auszug aus BPatG, 31.08.2012 - 30 W (pat) 551/10
    Die Übereinstimmung in beschreibenden, schutzunfähigen Bestandteilen kann aber eine Verwechslungsgefahr nicht begründen (vgl. hierzu etwa BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2009, 766, 772 Rn. 72 - Stofffähnchen; BPatG 30 W (pat) 70/08 - geravital/GERATHERM, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts; Ströbele/Hacker a. a. O. § 9 Rn. 300).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 23.03.2006 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • BPatG, 03.02.2022 - 30 W (pat) 511/20
    Es gilt im Übrigen der Grundsatz, dass ein Bestandteil der älteren Marke, dessen Schutzunfähigkeit bei der nachträglichen Prüfung im Kollisionsverfahren festgestellt wird, eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne nicht begründen kann (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB  DIREKT ; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; BPatG 30 W (pat) 551/10 - SPACE/ INTERSPACE ).
  • BPatG, 18.07.2019 - 30 W (pat) 514/18
    Es gilt im Übrigen der Grundsatz, dass ein Bestandteil der älteren Marke, dessen Schutzunfähigkeit bei der nachträglichen Prüfung im Kollisionsverfahren festgestellt wird, eine Verwechslungsgefahr im Rechtssinne nicht begründen kann (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT; GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; BPatG 30 W (pat) 551/10 - SPACE/INTERSPACE).
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