Rechtsprechung
   BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6146
BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93 (https://dejure.org/1995,6146)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1995 - 13 RJ 47/93 (https://dejure.org/1995,6146)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1995 - 13 RJ 47/93 (https://dejure.org/1995,6146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vergabe einer neuen Versicherungsnummer (VNr) mit geändertem Geburtsdatum ; Feststellung der Richtigkeit des Geburtsdatums, das in der deutschen VNr eines ausländischen Versicherten enthalten ist; Ansprüche auf einmalige Leistungen oder auf wiederkehrende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 16/92

    Ausländer - Änderung des Geburtsdatums - Vergabe einer neuen Versicherungsnummer

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Wie der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 - dargelegt habe, sei wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Problematik des Korrekturanspruchs und damit für die Auslegung der einschlägigen Bestimmungen die Frage, ob im vorliegenden Fall überhaupt von einer falschen VNr auszugehen sei.

    Damit würde er von den Urteilen des 5. Senats des BSG vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 -, vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 24/92 -, vom 9. September 1993 - 5 RJ 52/92 - und vom 14. September 1994 - 5 RJ 62/93 - abweichen.

    Der Senat stimmt mit dem 5. Senat allerdings darin überein, daß der allgemeinen Regelung des § 20 BDSG neben der speziellen Bestimmung des § 1 Abs. 5 Satz 2 VNrV keine eigenständige Bedeutung als Anspruchsgrundlage zukommt (vgl BSG, Urteile vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 - und vom 14. Oktober 1993 - 5 RJ 24/92 -).

    Soweit deutsche Personenstandsregistereintragungen vorliegen, spricht - schon wegen der Beweisregel in § 60 Abs. 1 PStG -sicher nichts dagegen, wenn der Rentenversicherungsträger diese bei der Beurteilung der Richtigkeit eines Geburtsdatums in der VNr zugrunde legt (ebenso wohl BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 - Umdr S 4; Urteil vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 24/92 - Umdr S 5).

    Da für diese die §§ 60, 66 PStG nicht gelten, wäre der Inhalt eines Auszuges in Deutschland grundsätzlich frei überprüfbar (vgl BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 44; BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 - Umdr S 5).

  • BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94

    Geburtsdatum als anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Der Schritt von der tatsächlichen Vermutung einer Richtigkeit des im ausländischen Personenstandsregister zuerst eingetragenen Geburtsdatums, wie sie der 4. Senat aufgestellt hat, zu der vom 5. Senat angenommenen "Rechtsfolge", daß der Versicherungsträger das bei Vergabe der VNr nachgewiesene Geburtsdatum (auch für den Leistungsfall) auf Dauer zugrunde zu legen habe (vgl BSG, Beschluß vom 14. September 1994 - 5 RJ 26/94 -), erscheint dem vorlegenden Senat nicht als gangbar.

    Der weitergehenden Rechtsauffassung des 5. Senats des BSG, daß auch im Leistungsfall das von dem Versicherten im Zeitpunkt der erstmaligen Vergabe der VNr verwendete Geburtsdatum zugrunde zu legen sei (vgl BSG, Urteil vom 14. September 1994 - 5 RJ 62/92 - sowie Beschlüsse vom 14. September 1994 - 5 S (J) 4/94 - und - 5 RJ 26/94 -), vermag der vorlegende Senat erst recht nicht zu folgen.

    Zu begrüßen ist immerhin, daß im Beschluß vom 14. September 1994 - 5 RJ 26/94 - für die Richtigkeit des Geburtsdatums jetzt nicht mehr auf eine Übereinstimmung zwischen den Angaben des Versicherten bei Vergabe der VNr und den damals von ihm vorgelegten ausländischen Urkunden (bzw den vorhandenen Personalpapieren) abgestellt wird, sondern daß es insoweit auf die damaligen Eintragungen in den Personenstandsunterlagen des Heimatlandes ankommen soll.

    Entgegen der Auffassung des 5. Senats des BSG (vgl den Beschluß vom 14. September 1994 - 5 RJ 26/94 -) sieht der vorlegende Senat keinen gangbaren Weg darin, ausländische Versicherte unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung generell an das Geburtsdatum zu binden, das sie bei der Erstvergabe einer deutschen VNr angegeben haben.

  • BSG, 14.10.1992 - 5 RJ 24/92
    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Damit würde er von den Urteilen des 5. Senats des BSG vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 -, vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 24/92 -, vom 9. September 1993 - 5 RJ 52/92 - und vom 14. September 1994 - 5 RJ 62/93 - abweichen.

    Der Senat stimmt mit dem 5. Senat allerdings darin überein, daß der allgemeinen Regelung des § 20 BDSG neben der speziellen Bestimmung des § 1 Abs. 5 Satz 2 VNrV keine eigenständige Bedeutung als Anspruchsgrundlage zukommt (vgl BSG, Urteile vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 - und vom 14. Oktober 1993 - 5 RJ 24/92 -).

    Soweit deutsche Personenstandsregistereintragungen vorliegen, spricht - schon wegen der Beweisregel in § 60 Abs. 1 PStG -sicher nichts dagegen, wenn der Rentenversicherungsträger diese bei der Beurteilung der Richtigkeit eines Geburtsdatums in der VNr zugrunde legt (ebenso wohl BSG, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 - Umdr S 4; Urteil vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 24/92 - Umdr S 5).

  • BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 52/92

    Anspruch auf die Rückdatierung des Geburtsdatums bei einer Versicherungsnummer -

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Der 5. Senat hat es in seinem Urteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 52/92 - offengelassen, ob die Erteilung einer VNr einen VA darstellt (aaO Umdr S 4); insofern steht der hier vertretenen Auffassung eine Rechtsprechung des BSG nicht entgegen.

    Damit würde er von den Urteilen des 5. Senats des BSG vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 -, vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 24/92 -, vom 9. September 1993 - 5 RJ 52/92 - und vom 14. September 1994 - 5 RJ 62/93 - abweichen.

    Dazu vertritt er in seinen Urteilen vom 13. und 14. Oktober 1992 (5 RJ 16 und 24/92) sowie vom 9. September 1993 (5 RJ 52/92) - modifiziert durch sein Urteil vom 14. September 1994 (5 RJ 62/93) - die Auffassung, richtiges Geburtsdatum iS des § 1 Abs. 5 VNrV sei für einen ausländischen Versicherten, bei dem deutsche Personenstandsnachweise über seine Geburt fehlten, stets und auf Dauer das von dem Versicherungsträger bei der Vergabe der VNr zugrunde gelegte Geburtsdatum, wenn dieses den im damaligen Zeitpunkt von dem Versicherten gemachten Angaben entspreche und in seinen damals gültigen ausländischen Urkunden "Personalpapieren") verzeichnet gewesen sei.

  • BSG, 31.07.1990 - 11 BAr 21/90

    Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit als einmalige Leistung iS des §

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Dazu gehören im wesentlichen alle behördlichen Handlungen, die den Behörden durch das Sozialrecht auferlegt sind (vgl BSG SozR 1500 § 144 Nr. 39; SozR 3-1500 § 144 Nr. 1).

    Dort werden nämlich nur Sozialleistungen im engeren Sinne wiedergegeben, nicht jedoch vorbereitende, rechtssichernde oder organisatorische Maßnahmen, wie zB die Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger (vgl BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 1) oder die Vormerkung von Versicherungszeiten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2).

    Anders als eine behördliche Auskunftserteilung (vgl BSG SozR 1500 § 144 Nr. 30) oder Meldung (vgl BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 1) erschöpft sie sich nicht in einem technischen Vorgang zur Ermittlung von Tatsachen, sondern stellt einen rechtlichen Feststellungsakt dar, der bereits von sich aus Rechtswirkungen in die Zukunft zeitigt, die den zeitlichen Rahmen des § 144 Abs. 1 SGG aF überschreiten.

  • BSG, 14.09.1994 - 5 RJ 62/93

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Bezeichnung des Verfahrensmangels

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Damit würde er von den Urteilen des 5. Senats des BSG vom 13. Oktober 1992 - 5 RJ 16/92 -, vom 14. Oktober 1992 - 5 RJ 24/92 -, vom 9. September 1993 - 5 RJ 52/92 - und vom 14. September 1994 - 5 RJ 62/93 - abweichen.

    Dazu vertritt er in seinen Urteilen vom 13. und 14. Oktober 1992 (5 RJ 16 und 24/92) sowie vom 9. September 1993 (5 RJ 52/92) - modifiziert durch sein Urteil vom 14. September 1994 (5 RJ 62/93) - die Auffassung, richtiges Geburtsdatum iS des § 1 Abs. 5 VNrV sei für einen ausländischen Versicherten, bei dem deutsche Personenstandsnachweise über seine Geburt fehlten, stets und auf Dauer das von dem Versicherungsträger bei der Vergabe der VNr zugrunde gelegte Geburtsdatum, wenn dieses den im damaligen Zeitpunkt von dem Versicherten gemachten Angaben entspreche und in seinen damals gültigen ausländischen Urkunden "Personalpapieren") verzeichnet gewesen sei.

  • BSG, 14.09.1994 - 5 S (J) 4/94
    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Der weitergehenden Rechtsauffassung des 5. Senats des BSG, daß auch im Leistungsfall das von dem Versicherten im Zeitpunkt der erstmaligen Vergabe der VNr verwendete Geburtsdatum zugrunde zu legen sei (vgl BSG, Urteil vom 14. September 1994 - 5 RJ 62/92 - sowie Beschlüsse vom 14. September 1994 - 5 S (J) 4/94 - und - 5 RJ 26/94 -), vermag der vorlegende Senat erst recht nicht zu folgen.

    Die Vorlage erfolgt, nachdem der 5. Senat auf die mit Beschluß des vorlegenden Senats vom 16. Juni 1994 an ihn gerichtete Anfrage durch Beschluß vom 14. September 1994 - 5 S (J) 4/94 - erklärt hat, daß er an seiner Rechtsauffassung festhalte (vgl § 41 Abs. 3 Satz 1 SGG).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Darüber hinaus werde nach dem sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ff) unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung der Schutz des einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Wiedergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 des Grundgesetzes (GG) umfaßt.

    Der Ausschluß jeglicher Möglichkeit des Nachweises einer materiellen Unrichtigkeit des in die VNr eingefügten Geburtsdatums erscheint überdies aus Gründen des Vertrauensschutzes angreifbar, da für die betroffenen (ausländischen Versicherten eine Bindung an die bei Eintritt in die Versicherung - unter Umständen nach bestem Wissen und Gewissen - gemachten Angaben nicht vorhersehbar war. Ihnen hätte zumindest damals mitgeteilt werden müssen, daß eine spätere Berichtigung des Geburtsdatums nicht mehr möglich sein würde. Auch unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich verbürgten informationellen Selbstbestimmung (vgl BVerfGE 65, 1 ff) ergeben sich erhebliche Bedenken, wenn sich ein Betroffener nicht gegen die Verwendung eines von seinem wirklichen Geburtstage abweichenden Datums in der VNr wehren könnte, obwohl dieses den Versicherungsträgern in vielerlei Hinsicht als Datenverarbeitungsmerkmal für den altersbezogenen Zugriff auf das Versicherungskonto dient.

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 10/90

    Einmalige Leistungen iS § 144 SGG , selbständige Anfechtungs- und

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Dort werden nämlich nur Sozialleistungen im engeren Sinne wiedergegeben, nicht jedoch vorbereitende, rechtssichernde oder organisatorische Maßnahmen, wie zB die Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger (vgl BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 1) oder die Vormerkung von Versicherungszeiten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2).

    Insofern hat sie Ähnlichkeit mit einer Arbeitserlaubnis (vgl BSG SozR 1500 § 144 Nr. 5) und der Vormerkung von Versicherungszeiten (vgl BSG SozR 3-2200 § 1232 Nr. 2).

  • LSG Berlin, 17.12.1984 - L 16 J 58/84

    Anerkennung ausländischer Urteile; Berichtigung des Geburtsdatums; Ärztliches

    Auszug aus BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93
    Wiederholt ist von deutschen Gerichten das Fehlen einer gründlichen von Amts wegen durchgeführten Sachaufklärung beanstandet worden (vgl LSG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 1984 - L 16 J 58/84 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 27. Februar 1992 - L 3 J 1/91 - Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. April 1989 - 5 Sa 40/89 - in DB 1989, 1827).
  • BSG, 20.04.1993 - 5 RJ 62/92

    Streit über die Höhe der Rente infolge Berufsunfähigkeit - Berechnung der so

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.1989 - 5 Sa 40/89

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Vorruhestandsregelung nach einem

  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

  • OLG Hamm, 14.04.1976 - 15 W 253/75
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1991 - L 3 J 88/91

    Versicherungsnummer; Änderung; Ablehnung; Berufung; Zulässigkeit; Berufung;

  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 24/90

    Zulässigkeit der Berufung

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84

    Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung

  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
  • BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 18/72

    Besitzstand - Zahnheilkunde - Dentistische Grundausbildung - Dentistenpraktikant

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

  • BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79

    Inhaftierung in der DDR - Ersatzzeit - Griechischer Staatsangehörige

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Für die Vergangenheit kann eine VNr nicht vergeben werden (vgl Senatsbeschluß vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 47/93 -, Umdr S 9).

    Es ist zwar nicht zu übersehen, daß die Entscheidungspraxis türkischer Gerichte allgemein als äußerst großzügig angesehen wird (vgl Naether, MittLVAOberfr 1999, 65, 68; Hänlein, VSSR 1998, 147, 152; Hetting, FamRZ 1997, 1481, 1483; Benker, AmtlMittLVARheinpr 1993, 205, 207; Rumpf, StAZ 1990, 326; Semperowitsch, MittLVAOberfr 1989, 164, 167) und das Fehlen einer gründlichen Aufklärung des Sachverhalts von deutschen Gerichten wiederholt gerügt worden ist (vgl LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. April 1989 - 5 Sa 40/89 -, DB 1989, 1827, 1828; weitere Nachweise in BSG, Beschluß vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 47/93 -, Umdr S 19).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 21/00 R

    Türkisches Zivilgerichtsurteil als Urkunde iS. von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I

    Für die Vergangenheit kann eine VNr nicht vergeben werden (vgl Senatsbeschluß vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 47/93 -, Umdr S 9).
  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 33/00 R

    Türkisches Zivilgerichtsurteil als Urkunde iS. von § 33a Abs. 2 Nr. 2 SGB I

    Für die Vergangenheit kann eine VNr nicht vergeben werden (vgl Senatsbeschluß vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 47/93 -, Umdr S 9).
  • BSG, 21.02.1996 - 5 RJ 74/95
    werde auf die in dem Vorlagebeschluß des 13. Senats des BSG vom 1. Februar 1995 (13 RJ 47/93) vertretene Rechtsahsicht Bezug genommen.

    Der erkennende Senat sieht sich durch den Vorlagebeschluß des 13. Senats des BSG vom 1. Februar 1995 an den Großen Senat (GrS) des BSG in dem ähnlich gelagerten Revisionsverfahren - 13 RJ 47/93 - an einer Entscheidung, die auf der bisherigen Rechtsprechung des BSG basiert, nicht gehindert.

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/94

    Anerkennung eines ausländischen Statusurteils für einen Kindergeldanspruch

    Die Frage, ob die Anweisungen türkischer Gerichte an die eigenen Registerbeamten und die entsprechenden Eintragungen in türkische Register (hier speziell der Vaterschaft) für deutsche Behörden und Gerichte verbindlich sind oder wenigstens einen gesteigerten Beweiswert haben, kann dahingestellt bleiben (vgl zur Berichtigung von Geburtsdaten BSG vom 29. November 1985, SozR 2200 § 1248 Nr. 44; vom 29. Januar 1985, SozR 5870 § 2 Nr. 40; Vorlagebeschluß des 13. Senats an den GrS des BSG vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 47/93 mwN).
  • LSG Bayern, 14.01.2003 - L 5 RJ 540/00

    Änderung der Versicherungsnummer; Änderung einer Diagnose des Entlassungsberichts

    Denn ein Versicherter könnte aus der Zuordnung einer neuen Versicherungsnummer mit Wirkung für die Vergangenheit keine Rechte herleiten; eine neue Versicherungsnummer ist notwendig in die Zukunft gerichtet (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 01.02.1995, 13 RJ 47/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2001 - L 13 RJ 27/01

    Rentenversicherung

    Für die Vergangenheit kann eine VNr nicht vergeben werden (vgl. BSG, Beschluss vom 01.02.1995 - 13 RJ 47/93 - Urteil vom 31.03.1999 - 8 KN 5/95 R - Urteil vom 05.04.2001 - B 13 RJ 33/00 R -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht