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   BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95   

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https://dejure.org/1996,2933
BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95 (https://dejure.org/1996,2933)
BSG, Entscheidung vom 01.02.1996 - 2 RU 3/95 (https://dejure.org/1996,2933)
BSG, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 2 RU 3/95 (https://dejure.org/1996,2933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstständiger Arzt - Skiurlaub - Betreuung einer Reisegruppe - Skiunfall - Versicherungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz eines freiwillig versicherten, selbständig tätigen Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1163
  • NZS 1996, 441
  • SpuRt 1996, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

    Die Frage nach dem Bestehen des Versicherungsschutzes beim Vorliegen betrieblicher und privater Zwecke ist entsprechend den Grundsätzen der gemischten Tätigkeit zu beantworten (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

    Danach besteht Versicherungsschutz in den Fällen, in denen - wie hier - eine Zerlegung der Verrichtung in einen privaten und einen betrieblichen Zwecken dienenden Teil nicht möglich ist, auch dann, wenn die Verrichtung im Einzelfall betrieblichen Zwecken wesentlich, nicht notwendig überwiegend zu dienen bestimmt ist (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 mwN).

    Die zum Unfall führende Tätigkeit wäre demnach nicht erfolgt, wenn der private Zweck - die Freude am Skifahren und das Zusammentreffen mit der Familie - entfallen wäre (s BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

  • BSG, 11.06.1990 - 2 RU 56/89

    Anwendung deutscher Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung während

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95
    Denn ein selbständig in der Bundesrepublik Deutschland tätiger Arzt untersteht weiterhin den deutschen Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung, wenn er während einer (privaten) Reise in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nicht länger als zwölf Monate Mitreisende ärztlich betreut (BSG SozR 3-6050 Art. 14a Nr. 1).

    Der selbständige Arzt hat, ebenso wie andere freiwillig versicherte Unternehmer, für die Art, Weise und den Umfang, wie er seine Praxis betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl BSG SozR 3-6050 Art. 14a Nr. 1; SozR 2200 § 548 Nrn 47 und 57; BSGE 52, 89, 91).

    Als Selbständiger kann er vielmehr grundsätzlich frei darüber bestimmen, wann und wo er seine Tätigkeit ausübt (BSG SozR 3-6050 Art. 14a Nr. 1).

  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95
    Der selbständige Arzt hat, ebenso wie andere freiwillig versicherte Unternehmer, für die Art, Weise und den Umfang, wie er seine Praxis betreibt, eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl BSG SozR 3-6050 Art. 14a Nr. 1; SozR 2200 § 548 Nrn 47 und 57; BSGE 52, 89, 91).

    Aus dem Unternehmen herzuleitende Umstände müssen ein wesentliches Glied in der Reihe derjenigen Ursachen bilden, die beim Zustandekommen des Unfalls zusammengewirkt haben (BSGE 52, 89, 91).

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 01.02.1996 - 2 RU 3/95
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • LSG Sachsen, 04.03.2020 - L 6 U 13/18

    Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Fahrt mit der Straßenbahn -

    Es muss also eine Verbindung mit der versicherten Tätigkeit bestehen, d.h. ein innerer bzw. sachlicher Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG 28. Juni 1988 - 2 RU 60/87 - BSGE 63, 273; 5. Mai 1994 - 2 RU 26/93 - Juris; 1. Februar 1996 - 2 RU 3/95 - Juris).
  • LSG Sachsen, 27.01.2011 - L 2 U 258/09

    Arbeitsunfall - versicherter Personenkreis - Hilfe bei Unglücksfall - Arzt -

    Vielmehr sei der vorliegende Fall vergleichbar mit dem Sachverhalt, der dem Urteil des BSG vom 01.02.1996 - 2 RU 3/95 - zugrunde gelegen habe.

    Das BSG hat mit Urteil vom 01.02.1996 - 2 RU 3/95 - (zitiert nach Juris, Rdnr. 21) entschieden:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 3/9 U 422/01

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Betriebsausflug -

    Ist eine Tätigkeit sowohl privaten als (wie vorliegend zu Gunsten des Klägers unterstellt wird) auch betrieblichen Zwecken zu dienen bestimmt und ist sie wie bei der vorliegenden Reise nicht eindeutig in einen - versicherten - unternehmensbedingten - und einen - unversicherten - unternehmensfremden Teil zu zerlegen, so ist entscheidend, ob sie im Einzelfall dem versicherten Unternehmen, wenn auch nicht überwiegend, so doch wesentlich dient (BSG, Urt. v. 31. Mai 1988 - 2/9b RU 16/87 -, ">548%20RVO%20Nr.%2090#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 90, S. 249; BSG, Urt. v. 01. Februar 1996 - 2 RU 3/95 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 26; BSG, Urt. v. 01. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2001 - L 2 U 319/00

    Im Rahmen der Prüfung, wieweit der Unfallversicherungsschutz eines dem

    Seine Gestaltungsfreiheit als Unternehmer muss unfallversicherungsrechtlich respektiert werden (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 26), zumal -worauf es allerdings nicht ausschlaggebend ankommt- die Wegstrecke von zu Hause bzw von der Kanzlei nach Bad G und zurück nicht weiter war als die Wegstrecke, die er insgesamt absolviert hätte, wenn er seinerzeit an jedem Tag von seiner Wohnung zur Kanzlei gefahren wäre.
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