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   BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60   

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BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60 (https://dejure.org/1963,1418)
BSG, Entscheidung vom 01.03.1963 - 2 RU 152/60 (https://dejure.org/1963,1418)
BSG, Entscheidung vom 01. März 1963 - 2 RU 152/60 (https://dejure.org/1963,1418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherung - Vollrente wegen einer Berufskrankheit - Lungenblähung - Wechsel des Leistungsträgers - Zulässigkeit einer Widerklage auf zivilrechtlicher Grundlage vor den Sozialgerichten - Dritter im Sinne des § 839 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 293
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.05.1958 - III ZR 125/57

    Amtspflichten der Gemeinden (SHG)

    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    "Dritte" im Sinne der angeführten Vorschrift können nicht nur einzelne Staatsbürger oder juristische Personen des Zivilrechts - Angehörige des "Publikums" -, sondern auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sein (RGZ 118, 99; 134, 321; BGHZ 27, 210).

    Die Präge, ob die verletzte Amtspflicht einem "Dritten" gegenüber besteht, bestimmt sich in erster Linie nach der Art. des Amtsgeschäfts und dem Zweck, dem die Amtspflicht dient (BGHZ 26, 232 und 27, 210).

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 259/57
    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    Dies hat die höchstrichterliche Rechtsprechung z. B. ausgesprochen für den Zessionar eines auf einer unrichtigen Aufenthaltsbescheinigung beruhenden Entschädigungsanspruchs (BGH, VersR 1959, 194), für einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten, der sich auf ein unrichtiges, ihm von einer Prozeßpartei vorgelegtes Rechtskraftzeugnis verlassen hatte (BGHZ 31, 888), und für den künftigen Erwerber eines Anwesens, in welches ein Zwangsmieter unter Verletzung einer dem früheren Eigentümer gegenüber obliegenden Amtspflicht eingewiesen worden war (RGZ 138, 309, 313).
  • RG, 01.11.1932 - III 436/31

    1. Unter welchen Umständen gehört zum ordnungsgemäßen Gebrauch eines

    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    Dies hat die höchstrichterliche Rechtsprechung z. B. ausgesprochen für den Zessionar eines auf einer unrichtigen Aufenthaltsbescheinigung beruhenden Entschädigungsanspruchs (BGH, VersR 1959, 194), für einen am Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten, der sich auf ein unrichtiges, ihm von einer Prozeßpartei vorgelegtes Rechtskraftzeugnis verlassen hatte (BGHZ 31, 888), und für den künftigen Erwerber eines Anwesens, in welches ein Zwangsmieter unter Verletzung einer dem früheren Eigentümer gegenüber obliegenden Amtspflicht eingewiesen worden war (RGZ 138, 309, 313).
  • BVerwG, 25.06.1960 - III B 51.60

    Ablehnung eines Antrages auf Aufbaudarlehen - Bestimmung des Rechtswegs für die

    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    Für Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzungen ist, wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, der ordentliche Rechtsweg gegeben, und zwar ohne Rücksicht auf die Natur des Rechtsverhältnisses, um das es sich bei der Amtshandlung gehandelt hat (RGZ 87, 119; 103, 429; 106, 34, 42; vgl. auch BVerwG in ZLA 1960, 295).
  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    Dies ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Angelegenheiten der Sozialversicherung (§ 51 Abs. 1 SGG); der Klageanspruch entspringt einem dem öffentlichen Recht zuzurechnenden Rechtsverhältnis, welches das PAG zwischen dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Leistungen auf Grund der bis zum Erlaß des Gesetzes gegebenen Zuständigkeit erbracht hat, und dem nach dem PAG leistungspflichtigen Versicherungsträger geschaffen hat (vgl. BSG 6, 197, 199).
  • BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56

    Amtspflichten der Versicherungsämter

    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    Die Präge, ob die verletzte Amtspflicht einem "Dritten" gegenüber besteht, bestimmt sich in erster Linie nach der Art. des Amtsgeschäfts und dem Zweck, dem die Amtspflicht dient (BGHZ 26, 232 und 27, 210).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 226/51

    Beamtenansprüche in Hessen

    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    Ihre Richtigkeit ergibt sich mittelbar aus § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG, der zwar nicht die Zulässigkeit des Zivilrechtswegs, aber die Zuteilung der aufgeführten Sachen an die Landgerichte in ausschließlicher Zuständigkeit regelt (BGHZ 9, 322 [BGH 30.04.1953 - III ZR 226/51]).
  • RG, 17.02.1941 - II 70/40

    1. Stehen, soweit es sich um Unzulässigkeit der Rechtsausübung durch eine Ehefrau

    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    Dieser - auch als Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bezeichnete - Einwand geht auf den gemeinrechtlichen, auch für das bürgerliche Recht allgemein anerkannten Rechtssatz zurück: dolo facit, qui petit, quod redditutus est (vgl. Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil, 2, Halbband, 1960 S. 1445; RGZ 84, 212; 112, 283; 160, 312; 166, 113, 117).
  • RG, 20.02.1923 - III TB 117/22

    Sind die Vorschriften 1. des § 2 des preußischen Gesetzes, betr. die Beseitigung

    Auszug aus BSG, 01.03.1963 - 2 RU 152/60
    Für Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzungen ist, wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, der ordentliche Rechtsweg gegeben, und zwar ohne Rücksicht auf die Natur des Rechtsverhältnisses, um das es sich bei der Amtshandlung gehandelt hat (RGZ 87, 119; 103, 429; 106, 34, 42; vgl. auch BVerwG in ZLA 1960, 295).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 579/16

    Voraussetzungen für den Eintritt der Fiktion einer fortbestehenden Beschäftigung

    Einer solchen Geltendmachung steht der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est) entgegen (vgl. BSG Urteil v. 01.03.1963 - 2 RU 152/60).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 22/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Allgemeine Prozessvoraussetzung für die Widerklage ist, dass der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit eröffnet ist (vgl BSGE 18, 293, 298 = SozR Nr. 2 zu § 839 BGB, Aa 3 R) .
  • LSG Bayern, 21.02.2022 - L 10 AL 81/20

    Arbeitsförderung: Kosten einer heilpädagogischen Heimunterbringung

    Zu den allgemeinen Prozessvoraussetzungen gehört auch die Zulässigkeit des Rechtswegs vor der angegangenen Gerichtsbarkeit (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.1963 - 2 RU 152/60 - Beschluss vom 30.09.2015 - B 3 KR 22/15 B - juris; B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl., § 100 Rn. 6; Müller in: BeckOGK, Stand: 01.11.2021, § 100 SGG Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.02.2007 - L 13 AS 64/07

    Arbeitslosengeld II - Bekanntgabe des Entzugs der Leistungen - fehlende

    Auch im öffentlichen Recht gilt der sich aus § 242 BGB als Form der unzulässigen Rechtsausübung ergebende Grundsatz, dass nicht gefordert werden kann, was alsbald wieder zurückgewährt werden muss (vgl. BSGE 18, 293, 295; BSG, Urteil vom 23. September 1980 - 7 RAr 97/79 - in DBlR 2516a, AFG/§ 152).

    Nach dem auch im öffentlichen Recht entsprechend geltenden sich aus § 242 BGB als Form der unzulässigen Rechtsausübung ergebenden Grundsatz, dass nicht gefordert werden kann, was alsbald wieder zurückgewährt werden muss (vgl. BSGE 18, 293, 295; BSG, Urteil vom 23. September 1980 - 7 RAr 97/79 - in DBlR 2516a, AFG/§ 152), kann die Antragstellerin Ansprüche aus dem Bewilligungsbescheid für die streitbefangene Zeit derzeit nicht erheben.

  • SG Würzburg, 16.04.2021 - S 7 AL 59/21

    Kurzarbeitergeld und Beitragserstattung nach Insolvenzantrag

    Nun mag man vielleicht überlegen, ob auf der Basis der der der Weisung der Ag. zugrundeliegenden Annahme, dass der vom Arbeitgeber zunächst an die Einzugsstelle entrichtete Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO wieder zur Masse zurückgeholt werden kann, einem Leistungsbegehren der Ast. gegenüber ggf. der dolofacitEinwand erhoben werden kann (zu dieser auf § 242 BGB beruhenden Einrede im Sozialrecht siehe BSG, Urteil vom 01.03.1963, Az.: 2 RU 152/60, Rn. 20).
  • LSG Bayern, 27.09.2019 - L 16 R 5084/16

    Beitragsrecht: Sozialversicherungsrechtlicher Status von Flugbegleiterinnen

    Die Beklagte erhebt Beiträge für einen zu prüfenden Sachverhalt in Kenntnis der Tatsache nach, dass die Klägerin diese Beiträge von der Einzugsstelle für denselben Sachverhalt wiedererstattet bekommt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.11.206, L 2 R 579/16, Rn. 211 zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 01.03.1963, 2 RU 152/60, Rn. 20 zitiert nach juris).
  • BSG, 21.03.1974 - 8 RU 59/73

    Verletztenrente - Feststellung - Vorläufige Rente - Rückwirkung - Dauerrente -

    Ob eine solche Unterlassung einen Anspruch auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt von § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) i.V.m. Art. 34 des Grundgesetzes (GG) begründen kann, für den der ordentliche Rechtsweg gegeben wäre, ist in diesem Verfahren nicht zu erörtern (vgl. BSG 18, 293 [298]).
  • BSG, 03.03.1966 - 8 RV 997/64

    Bestattungsgeld für einen Verstorbenen - Feststellung des Anspruchs auf

    Für Schadensersatzansprüche aus Anitspflichtverletzung (§ 839 BGB) ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auch dann nicht gegeben, wenn die Amtshandlung eine Angelegenheit der Kriegsopferversorgung betrifft (vgl. BSG 18, 293).
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