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   BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11658
BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R (https://dejure.org/2011,11658)
BSG, Entscheidung vom 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R (https://dejure.org/2011,11658)
BSG, Entscheidung vom 01. März 2011 - B 7 AL 2/10 R (https://dejure.org/2011,11658)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Unangekündigte Außenprüfung - Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung - Verfassungsmäßigkeit - fehlende Ermessensausübung

  • openjur.de

    Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung; Rechtswidrigkeit einer unangekündigten Außenprüfung; fehlende Ermessensausübung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 304 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom 23.07.2002, § 305 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.07.2002, § 39 Abs 1 SGB 1, § 42 SGB 10
    Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung - Rechtswidrigkeit einer unangekündigten Außenprüfung - fehlende Ermessensausübung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer unangekündigten Außenprüfung der Lohnabrechnung durch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit ist rechtswidrig; Rechtswidrigkeit der Anordnung einer unangekündigten Außenprüfung der Lohnabrechnung durch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit

  • rewis.io

    Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung - Rechtswidrigkeit einer unangekündigten Außenprüfung - fehlende Ermessensausübung

  • ra.de
  • rewis.io

    Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung - Rechtswidrigkeit einer unangekündigten Außenprüfung - fehlende Ermessensausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer unangekündigten Außenprüfung der Lohnabrechnung durch die Bundesagentur für Arbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unangekündigte Außenprüfung des Arbeitsamtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1026
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 57/91
    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R
    Denn auch wenn eine effektive Überprüfungstätigkeit der berechtigten Behörde nicht gefährdet werden darf, so darf doch ein wirksamer Rechtsschutz der duldungsverpflichteten Arbeitgeber durch ein uneingeschränktes Vorgehen der Erlaubnisbehörde nicht vereitelt werden (vgl BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 7 Nr. 1 S 8 f, Juris RdNr 57, mwN) .

    Der 11. Senat des BSG (SozR 3-7815 Art. 1 § 7 Nr. 1 S 8) hat bereits unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des erkennenden Senats vom 12.7.1989 (SozR 7815 Art. 1 § 7 AÜG Nr. 1) hinsichtlich der Geltendmachung von Betretungs- und Prüfungsrechten der Erlaubnisbehörde nach Art. 1 § 7 Abs. 3 AÜG ausgeführt, dass bei der Ermessensausübung der Erlaubnisbehörde, in welcher Weise sie ihre gesetzlichen Aufgaben erfülle, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens durch Prinzipien wie Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung, Geeignetheit und vor allem auch durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel bestimmt werden.

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R
    Die nach der vorangegangenen Senatsentscheidung vom 28.8.2007 (B 7/7a AL 16/06 R - SozR 4-1500 § 131 Nr. 3) zulässige Fortsetzungsfeststellungsklage der Klägerin ist auch begründet, weil die Prüfungsverfügung der Beklagten vom 2.10.2002 rechtswidrig war (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG) .
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R
    Abgesehen davon, dass schon die fehlende Begründung (§ 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X) Indiz für ein nicht ausgeübtes Ermessen ist (vgl BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 S 41 f) , zeigt das Verfahren und der Inhalt des Bescheides, dass Ermessen nicht ausgeübt wurde.
  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 16/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Teilurteils - Teilbarkeit des

    Anders als bei einer fehlenden Begründung (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB X) kann nämlich der Mangel in der Ermessensbetätigung nach § 39 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) selbst im Klageverfahren nicht nachgeholt werden (vgl BSG, Urteil vom 1.3.2011 - B 7 AL 2/10 R - RdNr 14) .
  • LSG Bayern, 13.12.2023 - L 16 AS 382/22

    Widerspruchsbescheid, Erwerbsfähigkeit, Ermessenserwägungen,

    Dementsprechend ist die Heilung eines Ermessensfehlgebrauchs oder eines Ermessensausfalls unzulässig und eine Heilung nach § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 SGB X nicht möglich (vgl. Keller, a.a.O., § 54 Rdnr. 35, 36; Sandbiller in beck-online.Grosskommentar (Kasseler Kommentar), Stand: 15.08.2023, § 41 Rdnr. 16, 19; § 45 Rdnr. 88; Schütze in Schütze, SGB X, 9. Aufl. 2020, § 41 Rdnr. 11; Baumeister in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 3. Aufl., § 41 Rdnr. 48 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung; BSG, Urteil vom 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R, Rdnr. 14; Littmann in Hauck/Noftz, SGB X, 4. EL 2023, § 41 Rdnr. 17, 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2017 - L 1 AS 4157/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft mit einem im Ausland

    Anders als bei einer nur fehlenden Begründung bei einer gebundenen Entscheidung kann der Mangel der Ermessensbetätigung nach § 39 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch im Klageverfahren in einem solchen Fall nicht mehr nachgeholt werden ( Schütze in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, § 41 Rn. 17, BSG Urteil vom 01.03.2011 - B 7 AL 2/10 R, juris, Rn. 14), es sei denn, es läge ein Fall einer Ermessensschrumpfung oder einer Ermessensreduzierung auf Null vor.
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