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BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 92/16 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels des Fehlens einer ordnungsgemäßen Vertretung; Anforderungen an die partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - (mindestens) partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - keine ordnungsgemäße Vertretung - absoluter Revisionsgrund
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - (mindestens) partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten - keine ordnungsgemäße Vertretung - absoluter Revisionsgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 14.10.2014 - S 15 SO 36/14
- LSG Bayern, 26.09.2016 - L 8 SO 295/14
- BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 92/16 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 06.05.2019 - B 8 SO 16/18 BH
Kostenersatz für Grundsicherungsleistungen
Prozessunfähig ist eine Person, die sich nicht durch Verträge verpflichten kann (vgl § 71 Abs. 1 SGG ), also ua eine solche, die nicht geschäftsfähig iS des § 104 Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) ist, weil sie sich in einem nicht nur vorübergehenden, die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet (vgl § 104 Nr. 2 BGB ) und deshalb nicht in der Lage ist, ihre Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (vgl Senatsbeschluss vom 1.3.2018 - B 8 SO 92/16 B - mwN, juris).