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   BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B   

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https://dejure.org/2021,11034
BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B (https://dejure.org/2021,11034)
BSG, Entscheidung vom 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B (https://dejure.org/2021,11034)
BSG, Entscheidung vom 01. April 2021 - B 9 V 45/20 B (https://dejure.org/2021,11034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Impfentschädigung nach einer Pockenschutzimpfung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Impfentschädigung nach einer Pockenschutzimpfung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.08.2015 - B 9 V 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlungspflicht - Übergehen

    Auszug aus BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B
    Einen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG ) durch Übergehen eines Beweisantrags und eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (vgl Senatsbeschluss vom 17.10.2018 - B 9 V 20/18 B - juris RdNr 19 mwN) bezeichnet die Klägerin im Übrigen nicht (zur Anhörung eines Beteiligten vgl Senatsbeschluss vom 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris RdNr 13 mwN).

    Die Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung verletzt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn der Beteiligte aus erheblichen Gründen am Erscheinen verhindert ist (§ 202 Satz 1 SGG iVm § 227 Abs. 1 ZPO ) und die Ablehnung der Verlegung den Beteiligten in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt (vgl Senatsbeschluss vom 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris RdNr 15) .

    Hier fehlt es bereits an der Darlegung, warum eine persönliche Anwesenheit der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung zwingend notwendig gewesen wäre, um ihr rechtliches Gehör zu wahren, obwohl sie im Termin von ihrem Prozessbevollmächtigten vertreten wurde und sich vorher mehrfach zum Sachverhalt geäußert hat (vgl Senatsbeschluss vom 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris RdNr 16; Senatsbeschluss vom 5.3.2004 - B 9 SB 40/03 B - juris RdNr 6).

  • BSG, 18.06.2019 - B 9 V 38/18 B

    Impfentschädigung nach einer Pockenschutzimpfung

    Auszug aus BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hat der Senat die Sache wegen eines Verstoßes gegen § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG zurückverwiesen (Beschluss vom 18.6.2019 - B 9 V 38/18 B ).
  • BSG, 29.06.2015 - B 9 V 45/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B
    Denn § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG entzieht die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts vollständig der Überprüfung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (stRspr; Senatsbeschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 17; Senatsbeschluss vom 29.6.2015 - B 9 V 45/14 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 12.05.2015 - B 9 SB 93/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , § 62 SGG ) ist anzunehmen, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl Senatsbeschluss vom 12.5.2015 - B 9 SB 93/14 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 08.03.2018 - B 9 SB 93/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B
    Denn § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG entzieht die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts vollständig der Überprüfung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (stRspr; Senatsbeschluss vom 8.3.2018 - B 9 SB 93/17 B - juris RdNr 17; Senatsbeschluss vom 29.6.2015 - B 9 V 45/14 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B
    Soweit sie damit den Vorwurf einer Überraschungsentscheidung erhebt (vgl Senatsbeschluss vom 21.10.2019 - B 9 V 11/19 B - juris RdNr 10 mwN) , versäumt sie allerdings eine Auseinandersetzung mit den von ihr nicht angegriffenen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG ) , B habe eine Primärschädigung nach der Pockenschutzimpfung im Mai 1957 bis zum Auftreten der Poliomyelitis verneint.
  • BSG, 05.03.2004 - B 9 SB 40/03 B

    Terminsverlegung, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B
    Hier fehlt es bereits an der Darlegung, warum eine persönliche Anwesenheit der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung zwingend notwendig gewesen wäre, um ihr rechtliches Gehör zu wahren, obwohl sie im Termin von ihrem Prozessbevollmächtigten vertreten wurde und sich vorher mehrfach zum Sachverhalt geäußert hat (vgl Senatsbeschluss vom 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris RdNr 16; Senatsbeschluss vom 5.3.2004 - B 9 SB 40/03 B - juris RdNr 6).
  • BSG, 17.10.2018 - B 9 V 20/18 B

    Grundrentenleistungen nach dem OEG

    Auszug aus BSG, 01.04.2021 - B 9 V 45/20 B
    Einen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG ) durch Übergehen eines Beweisantrags und eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (vgl Senatsbeschluss vom 17.10.2018 - B 9 V 20/18 B - juris RdNr 19 mwN) bezeichnet die Klägerin im Übrigen nicht (zur Anhörung eines Beteiligten vgl Senatsbeschluss vom 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 03.03.2022 - B 9 V 37/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Auffassung

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) ist anzunehmen, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen miteinzubeziehen, nicht nachgekommen ist oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG Beschluss vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 7 mwN) .

    Hierauf kann eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG aber weder unmittelbar noch mittelbar gestützt werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 1.7.2020 - B 9 SB 5/20 B - juris RdNr 10) .

  • BSG, 01.06.2022 - B 9 SB 7/22 B

    Absenkung eines Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung; Verfahrensrüge im

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , §§ 62 und 128 Abs. 2 SGG ) ist anzunehmen, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen mit einzubeziehen, nicht nachgekommen ist oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 7 mwN) .

    § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG entzieht die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts vollständig der Überprüfung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (stRspr; zB BSG Beschluss vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 06.04.2022 - B 9 SB 82/21 B

    Gesundheitliche Voraussetzungen für das Merkzeichen G; Verfahrensrüge im

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , §§ 62 und 128 Abs. 2 SGG ) ist anzunehmen, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen mit einzubeziehen, nicht nachgekommen ist oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG Beschluss vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 7 mwN) .

    § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG entzieht die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts vollständig der Überprüfung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (stRspr; zB BSG Beschluss vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 6 mwN) .

  • BSG, 24.01.2023 - B 9 V 31/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Hierauf kann eine Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG aber weder unmittelbar noch mittelbar gestützt werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 3.3.2022 - B 9 V 37/21 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 1.7.2020 - B 9 SB 5/20 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 24.05.2022 - B 3 KR 27/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die

    Denn eine Überprüfung der Beweiswürdigung nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG ausdrücklich ausgeschlossen (stRspr; vgl nur BSG vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 19.08.2021 - B 9 SB 26/21 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung Verfahrensrüge im

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist anzunehmen, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 1.4.2021 - B 9 V 45/20 B - juris RdNr 7) .
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