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   BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH   

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https://dejure.org/2022,15634
BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH (https://dejure.org/2022,15634)
BSG, Entscheidung vom 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH (https://dejure.org/2022,15634)
BSG, Entscheidung vom 01. April 2022 - B 9 SB 3/22 BH (https://dejure.org/2022,15634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche G und B; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Nachteilsausgleiche G und B; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Dabei müssen die Zweifel an der Unparteilichkeit ihren Grund im eigenen Verhalten des Richters haben, während ein im Rahmen gebotener richterlicher Verfahrensweise liegendes Verhalten ein Ablehnungsgesuch nicht begründen kann ( BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 13 mwN) .

    Zwar sieht § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 3 ZPO ausdrücklich vor, dass der abgelehnte Richter eine dienstliche Äußerung zum Inhalt des Ablehnungsgesuchs abzugeben hat (vgl BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 12) .

    Eine Äußerung des abgelehnten Richters ist nämlich grundsätzlich nur zu Tatsachen erforderlich, die hier - soweit es die von dem Kläger angeführten Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit betrifft - anhand der Akten eindeutig feststellbar sind (vgl BSG Beschluss vom 23.10.2017 - B 4 AS 49/17 BH - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 12) .

    Vielmehr müssen mit dem Ablehnungsgesuch Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegen den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 13 mwN) .

  • BSG, 30.09.2021 - B 9 SB 15/21 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung Verfahrensrüge im

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Nach Hinweis des Klägers mit Schreiben vom 8.1.2022 auf ein beim BSG anhängiges Verfahren ( B 9 SB 15/21 S) hat der Vorsitzende unter dem 10.1.2022 mitgeteilt, dass deshalb kein Anlass bestehe, den Verhandlungstermin aufzuheben.

    Den Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen diesen LSG-Beschluss PKH zu bewilligen, hat das BSG mit Beschluss vom 31.1.2022 ( B 9 SB 15/21 S) abgelehnt.

    Dass das LSG die Ablehnungsgesuche des Klägers vom 20.1.2022 gegen den Vorsitzenden Richter am LSG S und den Richter am LSG C zurückgewiesen und gegen den Richter am SG Y als unzulässig verworfen sowie im angefochtenen Urteil unter Mitwirkung der abgelehnten Richter S und C in der Sache entschieden hat, ohne das Verfahren vor dem BSG ( B 9 SB 15/21 S) abzuwarten, ist nicht zu beanstanden.

  • BSG, 18.04.2019 - B 9 SB 2/19 BH

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass der Kläger mit seinem Vortrag "gehört", nicht jedoch "erhört" wird (vgl stRspr; BSG Beschluss vom 18.4.2019 - B 9 SB 2/19 BH - juris RdNr 8) .

    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur dann verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder von Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BSG Beschluss vom 18.4.2019 - B 9 SB 2/19 BH - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 24.1.2018 - B 13 R 4/16 BH - juris RdNr 30) .

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Die Mitteilung der vom Vorsitzenden im Schreiben vom 12.1.2022 erbetenen Auskünfte im Falle einer Terminverhinderung waren ihm auch zumutbar (vgl BSG Beschluss vom 13.12.2018 - B 5 R 192/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 21.12.2021 - B 9 V 34/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Für einen solchen Antrag ist vorliegend jedoch nichts ersichtlich (zu den Anforderungen an Beweisanträge bei nicht vertretenen Beteiligten s BSG Beschluss vom 21.12.2021 - B 9 V 34/21 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 23.10.2017 - B 4 AS 49/17 BH
    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Eine Äußerung des abgelehnten Richters ist nämlich grundsätzlich nur zu Tatsachen erforderlich, die hier - soweit es die von dem Kläger angeführten Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit betrifft - anhand der Akten eindeutig feststellbar sind (vgl BSG Beschluss vom 23.10.2017 - B 4 AS 49/17 BH - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 12) .
  • BSG, 26.05.2014 - B 12 KR 67/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Zwar sieht § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 3 ZPO ausdrücklich vor, dass der abgelehnte Richter eine dienstliche Äußerung zum Inhalt des Ablehnungsgesuchs abzugeben hat (vgl BSG Beschluss vom 26.5.2014 - B 12 KR 67/13 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a SB 18/06 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 12) .
  • BSG, 10.10.2017 - B 13 R 234/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Mindestanforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Die Gerichte werden durch Art. 103 Abs. 1 GG nicht dazu verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen ( BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 234/17 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 4/16 BH

    Höhe der Altersrente

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Der aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Anspruch auf ein faires Verfahren ist nur dann verletzt, wenn grundlegende Rechtsschutzstandards, wie das Gebot der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten, das Verbot von widersprüchlichem Verhalten oder von Überraschungsentscheidungen nicht gewahrt werden (vgl BSG Beschluss vom 18.4.2019 - B 9 SB 2/19 BH - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 24.1.2018 - B 13 R 4/16 BH - juris RdNr 30) .
  • BSG, 27.12.2018 - B 9 SB 3/18 BH

    Rückwirkende Feststellung eines höheren Grads der Behinderung und Zuerkennung des

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH
    Soweit der Kläger eine unzutreffende Rechtsanwendung des LSG in seinem Einzelfall rügen wollte, kann er auch insoweit keine Revisionszulassung erreichen (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.12.2018 - B 9 SB 3/18 BH - juris RdNr 18) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 20 AL 107/18

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III Anforderungen an

    Es ist aus verständiger Sicht nicht ersichtlich, weshalb die Nichtstattgabe des Terminsverlegungsantrags Zweifel an der Unparteilichkeit des Senatsvorsitzenden begründen könnte (siehe zur fehlenden Notwendigkeit einer Vertagung wegen des Vorbringens des Klägers zur Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten noch sogleich unter II. 2. und zur Einsicht in die Akten des Jobcenters sogleich unter II. 3.; vgl. auch BSG vom 01.04.2022 - B 9 SB 3/22 BH Rn. 10 ff.).
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