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   BSG, 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B   

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BSG, 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B (https://dejure.org/2015,16521)
BSG, Entscheidung vom 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B (https://dejure.org/2015,16521)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - B 13 R 413/13 B (https://dejure.org/2015,16521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung überzahlter Rente wegen Erwerbsminderung; Voraussetzungen einer Divergenzrüge; Fehlerhafte Rechtsanwendung; Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung überzahlter Rente wegen Erwerbsminderung; Voraussetzungen einer Divergenzrüge; Fehlerhafte Rechtsanwendung; Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen

  • rechtsportal.de

    Rückforderung überzahlter Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B
    Dies ist dann der Fall, wenn der Selbständige die im Einkommensteuerrecht bestehenden Optionen noch nicht durch Abgabe der Steuererklärung ausgeübt hat." Dies stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG insbesondere in den Entscheidungen vom 9.10.2012 (B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10), vom 21.6.2011 (B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39) und vom 2.6.2004 (B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1).

    Die Abgrenzung zwischen § 45 SGB X und § 48 SGB X sei nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zB Urteil vom 21.6.2011, aaO, RdNr 16) nach den objektiven Verhältnissen im Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsakts, der aufgehoben werden soll, vorzunehmen.

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B
    Dies ist dann der Fall, wenn der Selbständige die im Einkommensteuerrecht bestehenden Optionen noch nicht durch Abgabe der Steuererklärung ausgeübt hat." Dies stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG insbesondere in den Entscheidungen vom 9.10.2012 (B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10), vom 21.6.2011 (B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39) und vom 2.6.2004 (B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f).
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B
    Hierzu sind entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil sowie aus einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4, Nr. 13 RdNr 17).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B
    Dies ist dann der Fall, wenn der Selbständige die im Einkommensteuerrecht bestehenden Optionen noch nicht durch Abgabe der Steuererklärung ausgeübt hat." Dies stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG insbesondere in den Entscheidungen vom 9.10.2012 (B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10), vom 21.6.2011 (B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39) und vom 2.6.2004 (B 7 AL 58/03 R - BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 13 R 413/13 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f).
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