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   BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R   

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https://dejure.org/2022,15069
BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R (https://dejure.org/2022,15069)
BSG, Entscheidung vom 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R (https://dejure.org/2022,15069)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - B 3 KR 5/21 R (https://dejure.org/2022,15069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Werbung einer Versandapotheke in der kostenlosen Mitgliederzeitschrift einer gesetzlichen Krankenkasse; Anforderungen an das Vorliegen einer rechtswidrigen Beeinflussung von Versicherten im Sinne vertraglicher und gesetzlicher Regelungen

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Reichweite des Neutralitätsgebots einer Krankenkasse gemäß § 31 Abs 1 S 6 SGB 5 - Unzulässigkeit der Beeinflussung zugunsten bestimmter Leistungserbringer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Werbung einer Versandapotheke in der kostenlosen Mitgliederzeitschrift einer gesetzlichen Krankenkasse Anforderungen an das Vorliegen einer rechtswidrigen Beeinflussung von Versicherten im Sinne vertraglicher und gesetzlicher Regelungen

  • datenbank.nwb.de

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Reichweite des Neutralitätsgebots einer Krankenkasse gemäß § 31 Abs 1 S 6 SGB 5 - Unzulässigkeit der Beeinflussung zugunsten bestimmter Leistungserbringer

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    1. H. A. e.V., 2. Dr. J. G. ./. DAK Gesundheit

    Krankenversicherung - Werbung von Versandapotheke in Mitgliederzeitschrift einer Krankenkasse - Unterlassungsanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens dieser Voraussetzungen durch den Senat ist beim zukunftsgerichteten vorbeugenden Unterlassungsbegehren die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Revisionsverfahren (vgl BSG vom 25.9.2001 - B 3 KR 3/01 R - BSGE 89, 24 = SozR 3-2500 § 69 Nr. 1, juris RdNr 20) .

    Die Neutralitätspflicht der Krankenkassen im Wettbewerb der Leistungserbringer ist dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung seit jeher immanent; sie wurzelt in den grundrechtlichen Vorgaben der Berufsfreiheit der Leistungserbringer und deren Gleichbehandlungsanspruch (vgl zum verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz BSG vom 25.9.2001 - B 3 KR 3/01 R - BSGE 89, 24 = SozR 3-2500 § 69 Nr. 1, juris RdNr 40) .

    Die Bewertungsmaßstäbe für den Krankenkassen zuzurechnende Werbung von Dritten folgen nicht aus dem zivilrechtlichen Lauterkeitsrecht, sondern aus dem öffentlich-rechtlich geordneten Leistungserbringungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl bereits BSG vom 25.9.2001 - B 3 KR 3/01 R - BSGE 89, 24 = SozR 3-2500 § 69 Nr. 1, juris RdNr 30 ff) .

  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 34/18 R

    Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Extras wie besonderen

    Auszug aus BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R
    Insbesondere verfolgen die Kläger ihr zukunftsgerichtetes Begehren auf Unterlassung einer konkret beanstandeten Verletzungshandlung zutreffend mit der vorbeugenden Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG (vgl zu dieser Rechtsschutzform BSG vom 16.5.2013 - B 3 P 5/12 R - SozR 4-3300 § 115 Nr. 2 RdNr 9 mwN; BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 34/18 R - BSGE 129, 10 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 3, RdNr 11 mwN; vgl zur Zulässigkeit des auf eine konkrete Verletzung bezogenen Unterlassungsantrags BGH vom 7.4.2011 - I ZR 34/09 - juris RdNr 17) .

    Dieser setzt die Rechtswidrigkeit eines schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns, die Verletzung eines subjektiven Rechts und ein Andauern der Verletzung oder eine Wiederholungsgefahr voraus (vgl dazu BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 34/18 R - BSGE 129, 10 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 3, RdNr 14 mwN) .

  • BGH, 27.01.2022 - I ZR 7/21

    Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Berechtigung der Abmahnung i.R.e.

    Auszug aus BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R
    Anspruch hat der Kläger zu 1 zudem auf die Zahlung der vorgerichtlichen Abmahnkosten, weil die Beifügung der Werbebeilage auch zum Zeitpunkt der Abmahnung eine vertragswidrige, zu unterlassende Beeinflussung der Versicherten durch die Beklagte darstellte (vgl zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt BGH vom 27.1.2022 - I ZR 7/21 - juris RdNr 11) .
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R
    Insbesondere verfolgen die Kläger ihr zukunftsgerichtetes Begehren auf Unterlassung einer konkret beanstandeten Verletzungshandlung zutreffend mit der vorbeugenden Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG (vgl zu dieser Rechtsschutzform BSG vom 16.5.2013 - B 3 P 5/12 R - SozR 4-3300 § 115 Nr. 2 RdNr 9 mwN; BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 34/18 R - BSGE 129, 10 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 3, RdNr 11 mwN; vgl zur Zulässigkeit des auf eine konkrete Verletzung bezogenen Unterlassungsantrags BGH vom 7.4.2011 - I ZR 34/09 - juris RdNr 17) .
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    Auszug aus BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R
    Nachdem die Beklagte die vorgerichtliche Abmahnung zurückgewiesen hatte (vgl BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 16/18 R - BSGE 128, 300 = SozR 4-2500 § 4 Nr. 3, RdNr 23) und im gerichtlichen Verfahren die Rechtmäßigkeit der Beifügung einer wie hier gestalteten Werbebeilage in ihrer Mitgliederzeitschrift bis zuletzt verteidigt hat, steht den Klägern der von ihnen geltend gemachte zukunftsgerichtete Anspruch auf Unterlassung einer entsprechenden rechtswidrigen Beeinflussung der Versicherten zur Abwehr künftiger Rechtsverletzungen zu.
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 11/19 R

    Krankenversicherung - gerichtliche Überprüfung der Nutzenbewertung eines

    Auszug aus BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R
    Ihre Klagebefugnis hierfür folgt aus der vertraglich wie gesetzlich geregelten Neutralitätspflicht der Krankenkassen im Apothekenwettbewerb, die zumindest auch dem Schutz der Wettbewerbsstellung der Apotheken zu dienen bestimmt ist, und aus dem grundrechtlichen Schutz dieser Wettbewerbsstellung durch Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG (vgl zur Klagebefugnis von Leistungserbringern aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten letztens BSG vom 10.9.2020 - B 3 KR 11/19 R - SozR 4-2500 § 35a Nr. 6 RdNr 28 ff) .
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R
    Insbesondere verfolgen die Kläger ihr zukunftsgerichtetes Begehren auf Unterlassung einer konkret beanstandeten Verletzungshandlung zutreffend mit der vorbeugenden Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG (vgl zu dieser Rechtsschutzform BSG vom 16.5.2013 - B 3 P 5/12 R - SozR 4-3300 § 115 Nr. 2 RdNr 9 mwN; BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 34/18 R - BSGE 129, 10 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 3, RdNr 11 mwN; vgl zur Zulässigkeit des auf eine konkrete Verletzung bezogenen Unterlassungsantrags BGH vom 7.4.2011 - I ZR 34/09 - juris RdNr 17) .
  • BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R

    Keine Auswahlentscheidung, kein vergabepflichtiger Auftrag!

    Dieser setzt die Rechtswidrigkeit eines schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns sowie die Verletzung eines subjektiven Rechts voraus (vgl dazu BSG vom 1.6.2022 - B 3 KR 5/21 R - BSGE 134, 167 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 30, RdNr 10; BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 34/18 R - BSGE 129, 10 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 3, RdNr 14 mwN) .
  • BSG, 22.02.2023 - B 3 KR 13/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Diese Verletzung muss auch andauern oder die Gefahr der Wiederholung mit der begründeten Besorgnis bestehen, der Unterlassungspflichtige werde auch künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Rechtsinhabers eingreifen (vgl dazu BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 34/18 R - BSGE 129, 10 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 3, RdNr 14 mwN; BSG vom 1.6.2022 - B 3 KR 5/21 R - RdNr 10, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 22.02.2023 - B 3 KR 12/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Diese Verletzung muss auch andauern oder die Gefahr der Wiederholung mit der begründeten Besorgnis bestehen, der Unterlassungspflichtige werde auch künftig durch sein hoheitliches Handeln rechtswidrig in die geschützte Rechts- und Freiheitssphäre des Rechtsinhabers eingreifen (vgl dazu BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 34/18 R - BSGE 129, 10 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 3, RdNr 14 mwN; BSG vom 1.6.2022 - B 3 KR 5/21 R - RdNr 10, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
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