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   BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R   

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BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R (https://dejure.org/2010,3198)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R (https://dejure.org/2010,3198)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - B 11 AL 1/09 R (https://dejure.org/2010,3198)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit (SPR 1999) - öffentlich-rechtlicher Vertrag zugunsten Dritter - verbindlicher Rechtsnormcharakter

  • openjur.de

    Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit; öffentlich-rechtlicher Vertrag zugunsten Dritter; verbindlicher Rechtsnormcharakter; Aufhebung der Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 368 Abs 2 S 2 SGB 3 vom 24.12.2003, § 370 Abs 2 S 2 SGB 3 vom 24.03.1997, Art 1 VVBA-SPR, Art 2 VVBA-SPR, Art 1 Abs 2 Nr 7 SPR 1999
    Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit - öffentlich-rechtlicher Vertrag zugunsten Dritter - verbindlicher Rechtsnormcharakter - Aufhebung der Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines Lohnkostenzuschusses; Aufhebung einer Bewilligung nach Kündigung

  • rewis.io

    Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit - öffentlich-rechtlicher Vertrag zugunsten Dritter - verbindlicher Rechtsnormcharakter - Aufhebung der Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms zum Abbau von Jugendarbeitslosigkeit - öffentlich-rechtlicher Vertrag zugunsten Dritter - verbindlicher Rechtsnormcharakter - Aufhebung der Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rückzahlung eines Lohnkostenzuschusses; Aufhebung der Bewilligung nach Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 291
  • NZS 2011, 438 (Ls.)
  • NZA-RR 2011, 383
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R

    Aufhebung der Vergabe von Haushaltsmitteln aufgrund Richtlinien

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    Denn nach § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X gelten die Vorschriften des ersten Kapitels unter Einschluss des § 48 SGB X auch für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, die als mittelbare Verwaltungsaufgabe nach dem SGB anerkannt wird (vgl BSG, Urteil vom 21.10.1999 - B 11 AL 25/99 R - BSGE 85, 92, 93 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 68; Roos in v Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 1 RdNr 4) .

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21.10.1999 (B 11 AL 25/99 R - BSGE 85, 92, 95 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 68) ausgeführt hat, ist eine wesentliche Änderung iS des § 48 Abs. 1 SGB X eine für die Anspruchsvoraussetzungen der bewilligten Leistungen rechtserhebliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse; wesentlich sind alle Änderungen, die dazu führen, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen.

    Wie hier veröffentlichte Richtlinien sind daher nicht nur im Rahmen der Selbstbindung der Verwaltung über Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz anzuwenden und es ist auch nicht etwa mangels gesetzlicher bzw normativer Grundlagen bei der Anwendung des § 48 SGB X durchweg Ermessen auszuüben (zum Sonderfall der unveröffentlichten "Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer" vgl BSGE 85, 92, 96 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 68 S 163 mit ablehnender Anmerkung Hase, AuB 2000, 91) .

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 37/96 R

    Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose - gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    Bei einer Verlängerung befristeter Arbeitsmarktprogramme ist der Rechtsnormcharakter der Programmrichtlinien nicht davon abhängig, dass eine erneute Verwaltungsvereinbarung getroffen wird (Aufgabe von BSG vom 26.3.1998 - B 11 AL 37/96 R = SozR 3-4100 § 3 Nr. 2).

    Hiernach sind die zur Durchführung des Sonderprogramms "Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose" erlassenen Beschäftigungshilfe-Richtlinien bzw die "Richtlinien für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes" (ESF-Richtlinien) keine rechtlich isoliert zu wertenden Verwaltungsvorschriften (so aber Bartz in NK-SGB III, 3. Aufl 2008, § 421c RdNr 6, 14) , sondern Bestandteile eines öffentlich-rechtlichen Vertrages iS von § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X (offengelassen in BSG, Urteil vom 26.3.1998 - BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 2 S 10) .

    Der erkennende Senat hält in diesem Zusammenhang nicht an seiner im Urteil vom 26.3.1998 (aaO) zu den Beschäftigungshilfe-Richtlinien geäußerten Auffassung fest, dass die Rechtsnormqualität für den Fall der zeitlichen Verlängerung des Arbeitsmarktprogramms davon abhängt, dass eine erneute Verwaltungsvereinbarung getroffen wird.

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    Das BSG hat bereits mehrfach klargestellt, dass die Entscheidung über das Vorliegen grober Fahrlässigkeit nur in engen Grenzen revisionsrechtlich nachprüfbar ist (vgl ua BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14) .

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit hat das LSG einen subjektiven Maßstab angelegt (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14 sowie BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 RdNr 23) .

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 62/05 R

    ESF-Unterhaltsgeld - keine Leistung der aktiven Arbeitsförderung -

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    Die Sofortprogramm-Richtlinien (juris: SPR 1999) haben als Bestandteil einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der BA (juris: VVBA-SPR) normativen Charakter im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zugunsten Dritter (Anschluss an BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 62/05 R = SozR 4-4300 § 22 Nr. 1).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 7. Senats in den Entscheidungen vom 24.11.1994 - 7 RAr 54/93 - und 5.9.2006 - B 7a AL 62/05 R - an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2003 - L 12 AL 188/02

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    e) Die Beklagte hatte bei ihrer Entscheidung über die Aufhebung und Rückforderung der Leistung auch kein Ermessen auszuüben (ebenso im Ergebnis LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.8.2003 - L 12 AL 188/02) .
  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 44/07 R

    Arbeitslosigkeit - kurzzeitige Beschäftigung - schwankende Wochenarbeitszeit -

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit hat das LSG einen subjektiven Maßstab angelegt (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14 sowie BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 RdNr 23) .
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    Eine solche kann sich wegen der Bindung des BSG an die tatsächlichen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) nicht lediglich im Vortrag anderer Tatsachen als den vom LSG festgestellten erschöpfen (vgl etwa BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN) .
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit hat das LSG einen subjektiven Maßstab angelegt (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5 RdNr 14 sowie BSG SozR 4-4300 § 118 Nr. 3 RdNr 23) .
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 68/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    In diesem Sinne haben die in Angelegenheiten der Arbeitsförderung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) vergleichbaren Vorschriften über die Rückzahlung von Zuschüssen (zB § 223 Abs. 2 SGB III idF des AFRG, später § 221 Abs. 2 SGB III) Sondernormcharakter nur beigemessen, soweit die Rückforderung allein auf der Nichteinhaltung der Beschäftigungspflicht in der Förderungs- und Nachförderungszeit beruhte (vgl BSGE 89, 192 = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2; BSG, Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 68/01 R; BSG, Urteil vom 15.8.2002 - B 7 AL 132/01 R; BSG, Urteil vom 19.9.2002 - B 11 AL 73/01 R; BSG SozR 4-4300 § 268 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1) .
  • BSG, 19.09.2002 - B 11 AL 73/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht - Rechtsänderung - Übergangsrecht -

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 1/09 R
    In diesem Sinne haben die in Angelegenheiten der Arbeitsförderung zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) vergleichbaren Vorschriften über die Rückzahlung von Zuschüssen (zB § 223 Abs. 2 SGB III idF des AFRG, später § 221 Abs. 2 SGB III) Sondernormcharakter nur beigemessen, soweit die Rückforderung allein auf der Nichteinhaltung der Beschäftigungspflicht in der Förderungs- und Nachförderungszeit beruhte (vgl BSGE 89, 192 = SozR 3-4300 § 422 Nr. 2; BSG, Urteil vom 21.3.2002 - B 7 AL 68/01 R; BSG, Urteil vom 15.8.2002 - B 7 AL 132/01 R; BSG, Urteil vom 19.9.2002 - B 11 AL 73/01 R; BSG SozR 4-4300 § 268 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1) .
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 132/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

  • BSG, 24.11.1994 - 7 RAr 54/93
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 66/03 R

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rückzahlungspflicht - Verlängerung der Förderung -

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R

    Vertragsarzt - Verordnung von Fertigarzneimittel im Rahmen des Off-Label-Use -

    Den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen, die vom Revisionsgericht grundsätzlich als verbindlich zugrunde zu legen sind (§ 163 SGG) , lediglich die Behauptung anderer Tatsachen entgegenzusetzen, reicht revisionsrechtlich nicht aus (vgl BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 S 123 mwN; BSG vom 1.7.2010 - B 11 AL 1/09 R - RdNr 25, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 47/09 R

    Rechtmäßigkeit eines Regressbescheides gegen einen Vertragsarzt wegen der

    Den vom LSG getroffenen Tatsachenfeststellungen, die vom Revisionsgericht grundsätzlich als verbindlich zugrunde zu legen sind (§ 163 SGG) , lediglich die Behauptung anderer Tatsachen entgegenzusetzen, reicht revisionsrechtlich nicht aus (vgl BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 S 123 mwN; BSG vom 1.7.2010 - B 11 AL 1/09 R - RdNr 25, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2016 - L 7 AS 1459/16
    Auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X aufzuheben ist, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (z.B. BSG, Urteil vom 8. September 2010 - B 11 AL 4/09 R - juris Rdnrn. 13, 16; Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - juris Rdnrn. 27, 30; Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 1/09 R - juris Rdnrn. 17, 24).

    Insbesondere ist der Begriff der "groben Fahrlässigkeit" geklärt (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R - juris Rdnr. 30; Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - juris Rdnr. 32; Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 1/09 R - juris Rdnr. 26; Urteil vom 28. August 2007 - B 7/a AL 10/076 R - juris Rdnrn. 13 f.).

  • BSG, 27.01.2011 - B 11 AL 101/10 B
    Die Darlegung, ob grundsätzliche Bedeutung vorliegt, hat aber auf der Tatsachengrundlage der Vorinstanz zu erfolgen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39; Beschluss des Senats vom 20.8.2007, B 11a AL 159/06 B; ferner BSG, Urteil vom 1.7.2010, B 11 AL 1/09 R, RdNr 21 und RdNr 16 - zur Rechtsnormqualität von bundesweit geltenden Richtlinien und zur Rückforderung eines Lohnkostenzuschusses).

    Danach hat das LSG entsprechend der Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung einen subjektiven Maßstab angelegt (vgl BSG, Urteil vom 1.7.2010, aaO, RdNr 26).

  • LSG Hamburg, 13.09.2023 - L 2 AL 6/23

    Voraussetzungen der Gewährung eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung zwecks

    Während eine Ansicht davon ausgeht, dass die Förderrichtlinie in Verbindung mit der maßgeblichen Verwaltungsvereinbarung als Vertrag zugunsten Dritter nicht nur verwaltungsintern, sondern unmittelbar im Außenverhältnis gegenüber den Begünstigten gilt und den Regelungen Rechtsnormqualität zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 01. Juli 2010 - B 11 AL 1/09 R, juris; Urteil vom 05. September 2006 - B 7a AL 62/05 R, juris), wird an anderer Stelle vertreten, dass sich § 368 Abs. 3 Satz 2 SGB III lediglich auf eine Verwaltungskompetenz beziehe und ein Anspruch nur aus der Verwaltungspraxis in Verbindung mit Art. 3 Grundgesetz (GG) hergeleitet werden könne (vgl. Pfeifer in: Heinz/Schmidt-De Caluwe/Scholz, Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung, 7. Auflage 2021, § 368 SGB III Rn. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 13 AS 186/19
    Anwendbar sind vielmehr die §§ 45 ff. SGB X (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 1/09 R - juris).
  • SG Magdeburg, 07.12.2022 - S 20 AL 68/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtskostenerhebung - Verfahren über die

    Dies unterscheidet die Ausbildungsprämie von anderen an Arbeitgeber gerichteten Förderungen, die auf bestimmte Eigenschaften der einzelnen Arbeitnehmer/Auszubildenden abstellen, und für die das BSG von einer Leistung im Sinne des § 183 SGG ausgeht (BSG vom 01.07.2010 B 11 AL 1/09 R, Rn. 30 für die Sofortprogramm-Richtlinien SPR vom 09.12.1998 und BSG vom 22.09.2004, B 11 AL 33/03 R für Eingliederungszuschüsse gem. §§ 217 fff SGB III aF bzw § 88 SGB III).
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