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   BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 31/09 R   

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https://dejure.org/2010,7630
BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 31/09 R (https://dejure.org/2010,7630)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2010 - B 11 AL 31/09 R (https://dejure.org/2010,7630)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - B 11 AL 31/09 R (https://dejure.org/2010,7630)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Anrechung von Nebeneinkommen - kein privilegierter Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - Unterbrechung der Nebentätigkeit

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; Anrechung von Nebeneinkommen; privilegierter Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3; nahtlose Fortführung; Unterbrechung der Nebentätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 141 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 141 Abs 2 SGB 3 vom 23.12.2003
    Arbeitslosengeld - Anrechung von Nebeneinkommen - privilegierter Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - nahtlose Fortführung - Unterbrechung der Nebentätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Anrechung von Nebeneinkommen

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - Anrechung von Nebeneinkommen - privilegierter Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - nahtlose Fortführung - Unterbrechung der Nebentätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld - Anrechung von Nebeneinkommen - privilegierter Freibetrag nach § 141 Abs 2 SGB 3 - nahtlose Fortführung - Unterbrechung der Nebentätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 141 Abs. 1 S. 1; SGB III § 141 Abs. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Anrechung von Nebeneinkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 249
  • NJW 2011, 2156
  • NZA 2011, 682
  • NZS 2011, 290
  • NZS 2011, 635
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 88/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - privilegierte selbständige

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 31/09 R
    Denn der Gesetzgeber hat die Zielsetzung, dem Arbeitslosen Nebeneinkünfte zu belassen, die schon längere Zeit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit seinen Lebensstandard mitbestimmt haben (vgl BSGE 97, 80 = SozR 4-4300 § 141 Nr. 3, jeweils RdNr 15), nicht auf Fälle der Erzielung von Nebeneinkommen ohne Unterbrechung beschränkt.

    Damit wird eine Beschränkung der Anrechnungsfreiheit in Fällen erreicht, in denen in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Alg-Anspruchs teilweise kein Nebeneinkommen und in der Folge davon ein im Vergleich zum späteren Nebenverdienst niedrigeres durchschnittliches Entgelt erzielt worden ist (vgl zu Wortlaut und Systematik des § 141 Abs. 1 und 2 SGB III auch BSGE 97, 80 = SozR 4-4300 § 141 Nr. 3, jeweils RdNr 17-18).

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 31/09 R
    Eine Änderung ist wesentlich iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, wenn der Verwaltungsakt, so wie er ursprünglich erlassen wurde, nach neuer Sach- und Rechtslage nicht mehr ergehen dürfte; maßgebend ist das jeweilige materielle Recht (vgl ua BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19 S 36).
  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 26/09 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Freibetrag nach § 141 Abs 2

    Denn unabhängig von der Frage, ob und in welchem Umfang eine Unterbrechung der ausgeübten geringfügigen Beschäftigung die Berücksichtigung des Freibetrages nach § 141 Abs. 2 SGB III entfallen lässt (vgl hierzu Bundessozialgericht , Urteil vom 1.7.2010 - B 11 AL 31/09 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , handelt es sich entgegen den Ausführungen des LSG bei dem gezahlten Verletztengeld nicht um Arbeitsentgelt, das durch Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung erzielt worden ist.

    Dass der Bezug einer Entgeltersatzleistung nicht dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung gleichzustellen ist, ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 141 SGB III (s die Darstellung in BSG, Urteil vom 1.7.2010 - B 11 AL 31/09 R - RdNr 19, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) und aus systematischen Erwägungen.

  • LSG Hamburg, 26.03.2014 - L 2 AL 44/12

    Arbeitslosengeld

    Die Auffassung der Klägerin werde durch das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 31/09 R - gestützt.

    Zwar verlange der Gesetzeswortlaut keine zusammenhängende Beschäftigung (so auch BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 31/09 R - Rz. 17; juris), dies bedeute aber nicht zwangsläufig, dass beide selbstständigen Tätigkeiten als eine einzige selbstständige Erwerbstätigkeit betrachtet werden müssten.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin lassen die Entscheidungsgründe des Urteils des BSG vom 1. Juli 2010 (B 11 AL 31/09 R, SozR 4-4300 § 141 Nr. 4) nicht den Schluss zu, dass im zu entscheidenden Fall zwei selbstständige Tätigkeiten zusammenzufassen seien.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 356/10

    Gewährung von anrechnungsfreiem Arbeitslosengeld - versicherungspflichtige

    Aus dem Wortlaut des § 141 Abs. 2 SGB III ergibt sich, dass der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten, bevor der Anspruch auf Alg entstanden ist, neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eine geringfügige Beschäftigung mindestens 12 Monate lang ausgeübt haben muss (vgl BSG, Urteile vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 31/09 R = SozR 4-4300 § 141 Nr. 4 - und vom 1. März 2011 - B 7 AL 26/09 R = SozR 4-4300 § 141 Nr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 18 AL 165/11
    Ebenso wie im Falle der mit § 150 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 SGB III vergleichbaren Vorschrift des § 141 Abs. 2 SGB III, nach der nur eine dem Entstehen des Alg-Anspruchs vorausgehende mindestens zwölfmonatige parallele Ausübung von Haupt- und Nebentätigkeit zu einer Anrechnungsfreiheit von Nebeneinkommen auf das Alg führen kann (vgl. BSG, Urteile vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 31/09 R = SozR 4-4300 § 141 Nr. 4 - und vom 1. März 2011 - B 7 AL 26/09 R = SozR 4-4300 § 141 Nr. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Mai 2012 - L 18 AL 356/10 -) , ist für den Anspruch auf Talg damit darauf abzustellen, ob der Lebensstandard des Teilarbeitslosen über den angeführten Zeitraum von 12 Monaten hinweg von einem zusätzlichen Einkommen mitbestimmt worden ist.
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