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   BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B   

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https://dejure.org/2015,31988
BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B (https://dejure.org/2015,31988)
BSG, Entscheidung vom 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B (https://dejure.org/2015,31988)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 2015 - B 5 R 136/15 B (https://dejure.org/2015,31988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Erwerbsminderung; Sachverständiger Zeuge; Merkmal eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags; Recht auf zusätzliche Vernehmung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Sachverständiger Zeuge; Merkmal eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags; Recht auf zusätzliche Vernehmung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B
    Merkmal eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags ist die Behauptung einer bestimmten Tatsache und die Angabe des Beweismittels für diese (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).
  • BGH, 10.05.2005 - VI ZR 245/04

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung des Gutachtens in der

    Auszug aus BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B
    Darüber hinaus steht das Recht auf zusätzliche Vernehmung eines Sachverständigen den Beteiligten grundsätzlich nur hinsichtlich solcher Gutachten zu, die in derselben Instanz eingeholt worden sind, es sei denn, dass das vorinstanzliche Gericht dem Antrag auf Anhörung des Sachverständigen verfahrensfehlerhaft nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 2; vgl auch BGH Beschluss vom 10.5.2005 - VI ZR 245/04 - Juris RdNr 3).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B

    Verspätete Ablehnung des Antrags auf Befragung des Sachverständigen

    Auszug aus BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B
    Darüber hinaus steht das Recht auf zusätzliche Vernehmung eines Sachverständigen den Beteiligten grundsätzlich nur hinsichtlich solcher Gutachten zu, die in derselben Instanz eingeholt worden sind, es sei denn, dass das vorinstanzliche Gericht dem Antrag auf Anhörung des Sachverständigen verfahrensfehlerhaft nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 2; vgl auch BGH Beschluss vom 10.5.2005 - VI ZR 245/04 - Juris RdNr 3).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B
    Der sachverständige Zeuge iS von § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm § 414 ZPO ist ein Zeuge, der sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen bekundet, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat (vgl BVerwGE 71, 38, 42 mwN).
  • BSG, 22.06.1977 - 10 RV 67/76

    Ärztliches Gutachten - Antrag auf Anhörung eines Arztes - Gleiches Beweisthema -

    Auszug aus BSG, 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B
    Dem stehe die eindeutige Rechtsprechung des BSG entgegen (Beschlüsse vom 31.7.1957 - SozR SGG § 109 Nr. 6, vom 29.11.1957 - SozR SGG § 109 Nr. 14 - und vom 6.5.1958 - SozR SGG § 109 Nr. 18; Urteil vom 22.6.1977 - SozR 1500 § 109 Nr. 1).
  • BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweisantrag - sachverständiger

    Aufgabe eines sachverständigen Zeugen ist es, sein Wissen über persönliche Wahrnehmungen zu schildern, die zu machen er aufgrund seiner besonderen Sachkunde in der Lage war (BSG Beschluss vom 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B - JurionRS 2015, 20433 RdNr 11; s auch Leopold in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 118 RdNr 47) .

    Die genannte Frage ist deshalb von vornherein als Beweisthema eines prozessordnungsgerechten Antrags zur Beweiserhebung mit Hilfe eines sachverständigen Zeugen nicht geeignet (ebenso zur Vernehmung behandelnder Ärzte als sachverständige Zeugen dazu, dass ein Kläger "nicht mehr arbeiten könne", BSG Beschluss vom 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B - JurionRS 2015, 20433 RdNr 14) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 638/16
    Die genannte Frage ist deshalb von vornherein als Beweisthema eines prozessordnungsgerechten Antrages zur Beweiserhebung mit Hilfe eines sachverständigen Zeugen nicht geeignet (BSG, B.v. 6. Januar 2016 - B 13 R 303/15 B; für entsprechend für Anträge auf Vernehmung behandelnder Ärzte als sachverständige Zeugen dazu, dass ein Kläger "nicht mehr arbeiten könne", vgl. BSG, B. v. 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B).

    Dementsprechend ist nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass, soweit - wie im vorliegenden Zusammenhang - bereits schriftliche Berichte des benannten Zeugen vorliegen, ferner darzulegen ist, weshalb die schriftliche Übermittlung der Befunde nicht ausreichend gewesen sein könnte und deshalb eine Vernehmung des Zeugen durch das Gericht noch durchzuführen sein soll (BSG, B. v. 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2019 - L 9 R 3700/18
    Aufgabe eines sachverständigen Zeugen ist es, sein Wissen über persönliche Wahrnehmungen zu schildern, die zu machen er aufgrund seiner besonderen Sachkunde in der Lage war (BSG, Beschluss vom 06.01.2016 - B 5 R 136/15 B -, Juris).

    Die genannte Frage ist daher von vornherein als Beweisthema eines prozessordnungsgerechten Antrags zur Beweiserhebung mit Hilfe eines sachverständigen Zeugen nicht geeignet (zur Vernehmung eines sachverständigen Zeugen zu der Frage, ob "der Kläger nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein" vgl. BSG, Beschluss vom 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B -, und zum Beweis dafür, dass ein Kläger "nicht mehr arbeiten könne", BSG, Beschluss vom 01.07.2015 - B 5 R 136/15 B -, Juris).

  • BSG, 06.08.2015 - B 13 R 244/15 B
    Ungeachtet des Umstands, dass das vom Kläger wiedergegebene Beweisbegehren keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag enthält (vgl BSG Beschluss vom 1.7.2015 - B 5 R 136/15 B - JurionRS 2015, 20433 RdNr 13; Fichte, SGb 2000, 653), fehlt hier hinreichender Vortrag dazu, dass er die Forderung nach weiterer Sachaufklärung auch nach Erhalt der Anhörung zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung (§ 153 Abs. 4 SGG) aufrechterhalten habe (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 11.6.2015 - B 13 R 151/15 B - Juris RdNr 9 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 4712/14
    Mangels Angabe konkreter Gesundheitsstörungen liegt bereits kein ordnungsgemäßer Beweisantrag vor (BSG, Beschluss vom 1. Juli 2015 - B 5 R 136/15 B - nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2016 - L 4 R 1663/15
    Dabei kann dahinstehen, ob es sich um einen ordnungsgemäßen Antrag handelt (vgl. insofern BSG, Beschluss vom 1. Juli 2015 - B 5 R 136/15 B - nicht veröffentlicht).
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